Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter „Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben“ aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine objektive Auswahl entsprechend der nachfolgenden Eignungsmatrix statt. Bei Punktegleichstand und mehr als vier Bewerbern wird die Auswahl durch Los unter den schwächsten Bewerbern getroffen.
Schlüssel für die Punktevergabe im Bereich wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit über den Mindeststandard hinaus:
Umsatz 100 001 EUR bis 400 000 EUR = 50 Punkte
Umsatz 400 001 EUR bis 700 000 EUR = 100 Punkte
Umsatz 700 001 EUR bis 1 000 000 EUR = 150 Punkte
Umsatz über 1 000 000,00 EUR = 200 Punkte
Schlüssel für die Punktevergabe im Bereich technische/berufliche Leistungsfähigkeit über den Mindeststandard hinaus:
Referenz „Permanente Gastronomie“:
101 bis 150 Plätze = 30 Punkte
151 bis 200 Plätze = 70 Punkte
201 bis 250 Plätze = 110 Punkte
Über 251 Plätze = 150 Punkte
Referenz „Temporäre Veranstaltungen“:
1 001 bis 2 000 Besucher = 30 Punkte
2 001 bis 3 000 Besucher = 60 Punkte
3 001 bis 4 000 Besucher = 90 Punkte
4 001 bis 5 000 Besucher = 120 Punkte
Über 5 000 Besucher = 150 Punkte
Es werden jeweils zwei Referenzen bewertet. Ein Bewerber kann also 2 Referenzen für eine dauerhafte Gastronomie und zwei Referenzen für temporäre Veranstaltungen vorlegen und so für jeden Referenztyp maximal je 300, insgesamt 600 Punkte erhalten.
Eine Referenz in der Entwicklung einer permanenten Gastronomie als Ausflugsziel (keine Kantine) = 50 Punkte
Erfahrungen in der Entwicklung permanenter Gastronomie/logistischen Planung temporärer Veranstaltungen:
Mind. 3 Projekte, die die Mindesteignungskriterien erfüllen = 37,5 Punkte
Mind. 5 Projekte, die die Mindesteignungskriterien erfüllen = 75 Punkte
Die Punktezahl wird jeweils für Referenzen im Bereich permanente Gastronomie sowie im Bereich logistische Planung von temporären Veranstaltungen vergeben. Ein Bewerber kann hier also insgesamt bis zu 150 Punkte erreichen.
Legt der Bewerber z. B. 6 Referenzen für die Entwicklung einer dauerhaften Gastronomie mit mindestens jeweils 100 Sitzplätzen vor, erhält er 75 Punkte. Für 3 Referenzen zum Thema logistische Planung von temporären Veranstaltungen erhält er weitere 37,5 Punkte.