Am 8. Mai 2021 wurde, dieses Jahr pandemiebedingt überwiegend virtuell, der Tag der Städtebauförderung begangen. Die Städte und Gemeinden informieren am bundesweiten Aktionstag über Projekte, Strategien und Ziele ihrer Städtebauförderung. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich aktiv an der Entwicklung von Ortskernen, Stadtteilen oder Quartieren zu beteiligen. In diesem Jahr stand dabei eine Vielzahl von digitalen Formaten auf dem Programm, etwa virtuelle (Stadt) Rundgänge und Besichtigungen, Online-Dialoge, virtuelle Gesprächsrunden und Live-Streams.
Im Jahr 2016 fand der Aktionstag erstmals statt. Seither machen jedes Jahr mindestens 500 Kommunen die große Vielfalt und Wirkungen der Städtebauförderung deutlich.
Aufgaben des Projektes sind,
den Tag der Städtebauförderung in 2022 und in 2023 vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten.
Neue Kommunikationsmaßnahmen zu konzipieren und umzusetzen.
die Auftaktveranstaltungen in 2022 und 2023 zu planen, durchzuführen und nachzubereiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tag der Städtebauförderung 2022/2023
10.08.32-21.2
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Am 8. Mai 2021 wurde, dieses Jahr pandemiebedingt überwiegend virtuell, der Tag der Städtebauförderung begangen. Die Städte und Gemeinden informieren am...”
Kurze Beschreibung
Am 8. Mai 2021 wurde, dieses Jahr pandemiebedingt überwiegend virtuell, der Tag der Städtebauförderung begangen. Die Städte und Gemeinden informieren am bundesweiten Aktionstag über Projekte, Strategien und Ziele ihrer Städtebauförderung. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich aktiv an der Entwicklung von Ortskernen, Stadtteilen oder Quartieren zu beteiligen. In diesem Jahr stand dabei eine Vielzahl von digitalen Formaten auf dem Programm, etwa virtuelle (Stadt) Rundgänge und Besichtigungen, Online-Dialoge, virtuelle Gesprächsrunden und Live-Streams.
Im Jahr 2016 fand der Aktionstag erstmals statt. Seither machen jedes Jahr mindestens 500 Kommunen die große Vielfalt und Wirkungen der Städtebauförderung deutlich.
Aufgaben des Projektes sind,
den Tag der Städtebauförderung in 2022 und in 2023 vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten.
Neue Kommunikationsmaßnahmen zu konzipieren und umzusetzen.
die Auftaktveranstaltungen in 2022 und 2023 zu planen, durchzuführen und nachzubereiten.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 319 327 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 319 327 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 23
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsbeschreibung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis
der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht
ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?
lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis
der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht
ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?
lang=de
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-12
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 178-463866 (2021-09-09)