Tag der Städtebauförderung 2022/2023

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Am 8. Mai 2021 wurde, dieses Jahr pandemiebedingt überwiegend virtuell, der
Tag der Städtebauförderung begangen. Die Städte und Gemeinden informieren
am bundesweiten Aktionstag über Projekte, Strategien und Ziele ihrer
Städtebauförderung. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich aktiv an der
Entwicklung von Ortskernen, Stadtteilen oder Quartieren zu beteiligen. In
diesem Jahr stand dabei eine Vielzahl von digitalen Formaten auf dem
Programm, etwa virtuelle (Stadt) Rundgänge und Besichtigungen, Online-Dialoge,
virtuelle Gesprächsrunden und Live-Streams.
Im Jahr 2016 fand der Aktionstag erstmals statt. Seither machen jedes Jahr
mindestens 500 Kommunen die große Vielfalt und Wirkungen der
Städtebauförderung deutlich.
Aufgaben des Projektes sind,
den Tag der Städtebauförderung in 2022 und in 2023 vorzubereiten,
durchzuführen und nachzubereiten.
Neue Kommunikationsmaßnahmen zu konzipieren und umzusetzen.
die Auftaktveranstaltungen in 2022 und 2023 zu planen, durchzuführen und
nachzubereiten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-18.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-10-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-10-18)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rueckfragepool@bbr.bund.de 📧
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: http://www.bbsr.bund.de 🌏
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=419971 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=419971 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tag der Städtebauförderung 2022/2023 10.08.32.-21.2
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Kurze Beschreibung:
“Am 8. Mai 2021 wurde, dieses Jahr pandemiebedingt überwiegend virtuell, der Tag der Städtebauförderung begangen. Die Städte und Gemeinden informieren am...”    Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 319 327 💰

1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 319 327 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 23
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsbeschreibung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”    Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”    Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=419971&criteriaId=17151

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-19 10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-19 10:00 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 206-537556 (2021-10-18)