Beschreibung der Beschaffung
Leistungen des Technischen Facility Managements:
Der Auftragnehmer hat die Leistungen des Technischen Facility- bzw. Gebäudemanagements für einen Zeitraum von 10 Jahren zu übernehmen. Das schließt die folgenden Leistungen ein:
— Objektführung:
—— Objektleitung,
— Fremdfirmenkoordination,
— Gewährleistungsverfolgung,
— Berichtswesen:
—— Betriebsführung,
— Stellung von Betriebsbeauftragten,
— Objektbegehung und Verkehrssicherung,
— Energiemanagement und -controlling,
— Wartung, Inspektionen und Sachkundigenprüfungen,
— Sachverständigenprüfungen,
— Durchführung von Maßnahmen:
—— Instandsetzungen und Komplettaustausch von Bauteilen,
—— Schönheitsreparaturen (Abrufleistung),
—— Modernisierungsmaßnahmen (optionale Leistung),
—— Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Immobilien (optionale Leistung),
—— Verbesserungen und Modernisierungen, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren,
— Störfall-/Notfallmanagement/Entgegennahme von Mängeln,
— Beseitigung von Vandalismusschäden,
— Personenbefreiung,
— Erstellung und Pflege BIM-Modell (optionale Leistung),
— Ansprechpartner/Rufbereitschaft.
Die Leistungen des Technischen Facility Managements können Verbesserungs- und Modernisierungsleistungen enthalten.
Dem AN werden die Leistungen auf Basis der mit den Vergabeunterlagen (Angebotsaufforderung) übergebenen Bestandsdokumentation übertragen. Darüber hinaus erhält er die Möglichkeit, die Liegenschaften zu begehen und vom AG im Rahmen des Vergabeverfahrens weitergehende Untersuchungen zu verlangen.
Risiken, die der AN aufgrund der Ausschreibungsunterlagen und der dargestellten Möglichkeiten des AN vor Vertragsabschluss als sachkundiger Dritter nicht hätte erkennen können, so insbesondere Risiken aus nicht vorhersehbaren Vorgaben der zuständigen Denkmalschutzbehörde, trägt der AG.
Mit den vollständigen Vergabeunterlagen erhält der Bieter eine bauteilbezogene Einordnung des Objektes in Zustandsklassen:
— Zustandsklasse 1: Erforderlicher Zustand,
— Zustandsklasse 2: Leichter Mangel,
— Zustandsklasse 3: Mittlerer Mangel,
— Zustandsklasse 4: Gravierender Mangel.
Die Zustandsklassen bilden sowohl die Basis der Leistungsdefinition (Verbesserung auf Zustandsklasse 1 innerhalb eines vom AG vorgegebenen Zeitraumes) als auch des Malus-Systems (Nicht-Einhaltung von Reaktions- und Behebungszeiten bei Verschlechterungen).
Schönheitsreparaturen sind vom AN als Abrufleistungen auf Basis des EP-Kataloges des Standardleistungsbuches anzubieten.
Versorgungsverträge werden durch den AG abgeschlossen. Im TFM+ Vertrag ist eine Verbrauchsmengengarantie dahingehend vorgesehen, dass der AN Mehrverbräuche im Vergleich zu den durchschnittlichen Verbrauchsmengen der Vorjahre vertreten muss. Sind energetische Maßnahmen vorgesehen, kann der AN eine Einspargarantie anbieten.
Zur Umsetzung des Energiemanagementkonzeptes kann die Einrichtung von weiteren Zählern erforderlich werden. Der Leistungsumfang kann zudem die Installation von Photovoltaik-Anlagen enthalten.
Der AG überträgt dem AN die Betreiberverantwortung für die Gebäude, Gebäudeteile und Grundstücksflächen einschl. der in der Funktionalen Leistungsbeschreibung aufgeführten technischen Anlagen und ggf. sonstiger Bestandteile, soweit die davon umfassten Pflichten nicht ausdrücklich beim AG verbleiben. Die Betreiberpflichten bestimmen sich nach der Richtlinie 190 des Deutschen Verbandes für Facility Management (GEFMA 190). Demgemäß betrachten die Parteien als Verantwortung des AN die Verpflichtung und Berechtigung des AN, zum Zwecke der Erfüllung seiner Aufgaben selbstständig zu handeln.
Der AN trägt für das Vertragsobjekt die Verkehrssicherungspflicht, soweit nicht der AG im Kontext der Beauftragung Dritter, z. B. für die Durchführung von Reinigungsleistungen, die Verkehrssicherungspflicht wieder übernommen hat.
Für weitere Informationen wird auf die Anlagen verwiesen.