Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt einen Rahmenvertrag (RV) mit 5 Wirtschaftsteilnehmern über Trainingsentwicklung, -support & -durchführung für das Projekt SASPF mit einer Obergrenze i. H. v. bis zu 141 490 788,00 EUR im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die Laufzeit der RV beträgt bis zu 7 Jahre. Die Auftragsgegenstand umfasst folgende Dienstleistungen: — Erstellung neuer und die Überarbeitung bestehender Trainingssunterlagen inklusive der Bereitstellung von Trainingsdaten, — Bereitstellung von qualifizierten Trainern für die Durchführung von Trainingsmaßnahmen im Rahmen der Erst-, Regel-/Regenerationsausbildung sowie der Deltaausbildung, — fachliche Administration der SAP-Trainingssysteme des Endkunden. Die BWI unterstützt die Bw und weitere Bundesbehörden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Ausbildung von Nutzern im SAP-Umfeld. Die Ausbildung wird in Form von Präsenzausbildung oder im Blended Learning Ansatz durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personalschulung
Menge oder Umfang:
Die geschätzte Menge ergibt sich aus dem Vertrag.Details zu der Obergrenze ergeben sich ebenfalls aus dem Vertrag.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalschulung📦
Die form- und fristgebundene Übermittlung von Unterlagen, insbesondere die Übermittlung des Teilnahmeantrags und des späteren Angebotes, bedarf einer elektronischen Signatur, die mindestens als fortgeschrittene elektronische Signatur (mittels Softzertifikat) zu erfolgen hat. Die Verwendung eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels oder einer qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) oder Siegels ist ebenfalls möglich.
Die Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern werden nach dem Kaskadenprinzip vergeben. Der Auftragnehmer der in der Vergabe die meisten Punkte erreicht hat und somit Erstplatzierter in der Rangfolge ist, wird für jeden Einzelauftrag immer als erstes angefragt die jeweilige Leistung zu erbringen.
Sofern der Erstplatzierte Auftragnehmer die angefragte Leistung nicht erbringen kann oder will, wird die Anfrage an den Zweitplatzierten Auftragnehmer gestellt usw..
Die form- und fristgebundene Übermittlung von Unterlagen, insbesondere die Übermittlung des Teilnahmeantrags und des späteren Angebotes, bedarf einer elektronischen Signatur, die mindestens als fortgeschrittene elektronische Signatur (mittels Softzertifikat) zu erfolgen hat. Die Verwendung eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels oder einer qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) oder Siegels ist ebenfalls möglich.
Die Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern werden nach dem Kaskadenprinzip vergeben. Der Auftragnehmer der in der Vergabe die meisten Punkte erreicht hat und somit Erstplatzierter in der Rangfolge ist, wird für jeden Einzelauftrag immer als erstes angefragt die jeweilige Leistung zu erbringen.
Sofern der Erstplatzierte Auftragnehmer die angefragte Leistung nicht erbringen kann oder will, wird die Anfrage an den Zweitplatzierten Auftragnehmer gestellt usw..
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt einen Rahmenvertrag (RV) mit 5 Wirtschaftsteilnehmern über Trainingsentwicklung, -support & -durchführung für das Projekt SASPF mit einer Obergrenze i. H. v. bis zu 141 490 788,00 EUR im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die Laufzeit der RV beträgt bis zu 7 Jahre.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt einen Rahmenvertrag (RV) mit 5 Wirtschaftsteilnehmern über Trainingsentwicklung, -support & -durchführung für das Projekt SASPF mit einer Obergrenze i. H. v. bis zu 141 490 788,00 EUR im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die Laufzeit der RV beträgt bis zu 7 Jahre.
Die Auftragsgegenstand umfasst folgende Dienstleistungen:
— Erstellung neuer und die Überarbeitung bestehender Trainingssunterlagen inklusive der Bereitstellung von Trainingsdaten,
— Bereitstellung von qualifizierten Trainern für die Durchführung von Trainingsmaßnahmen im Rahmen der Erst-, Regel-/Regenerationsausbildung sowie der Deltaausbildung,
— fachliche Administration der SAP-Trainingssysteme des Endkunden.
Die BWI unterstützt die Bw und weitere Bundesbehörden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Ausbildung von Nutzern im SAP-Umfeld. Die Ausbildung wird in Form von Präsenzausbildung oder im Blended Learning Ansatz durchgeführt.
Menge oder Umfang:
Die geschätzte Menge ergibt sich aus dem Vertrag.
Details zu der Obergrenze ergeben sich ebenfalls aus dem Vertrag.
Beschreibung der Optionen:
Dieser Rahmenvertrag tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht. Dieser Rahmenvertrag wird für eine feste Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen („Grundlaufzeit“). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit bzw. seiner ersten Verlängerungslaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um 24 Monate zu verlängern („Optionszeitraum“). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Dieser Rahmenvertrag tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht. Dieser Rahmenvertrag wird für eine feste Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen („Grundlaufzeit“). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit bzw. seiner ersten Verlängerungslaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um 24 Monate zu verlängern („Optionszeitraum“). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 1291-CM-Trainingsleistungen ERP/SASPF
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es gelten den Regelungen des § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 5
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Die form- und fristgebundene Übermittlung von Unterlagen, insbesondere die Übermittlung des Teilnahmeantrags und des späteren Angebotes, bedarf einer elektronischen Signatur, die mindestens als fortgeschrittene elektronische Signatur (mittels Softzertifikat) zu erfolgen hat. Die Verwendung eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels oder einer qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) oder Siegels ist ebenfalls möglich.
Die form- und fristgebundene Übermittlung von Unterlagen, insbesondere die Übermittlung des Teilnahmeantrags und des späteren Angebotes, bedarf einer elektronischen Signatur, die mindestens als fortgeschrittene elektronische Signatur (mittels Softzertifikat) zu erfolgen hat. Die Verwendung eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels oder einer qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) oder Siegels ist ebenfalls möglich.
Die Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern werden nach dem Kaskadenprinzip vergeben. Der Auftragnehmer der in der Vergabe die meisten Punkte erreicht hat und somit Erstplatzierter in der Rangfolge ist, wird für jeden Einzelauftrag immer als erstes angefragt die jeweilige Leistung zu erbringen.
Die Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern werden nach dem Kaskadenprinzip vergeben. Der Auftragnehmer der in der Vergabe die meisten Punkte erreicht hat und somit Erstplatzierter in der Rangfolge ist, wird für jeden Einzelauftrag immer als erstes angefragt die jeweilige Leistung zu erbringen.
Sofern der Erstplatzierte Auftragnehmer die angefragte Leistung nicht erbringen kann oder will, wird die Anfrage an den Zweitplatzierten Auftragnehmer gestellt usw..
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.
Quelle: OJS 2021/S 115-303495 (2021-06-11)
Ergänzende Angaben (2021-06-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge