Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A. Allgemein:
1. Alle Verweise, einschließlich genannter Anlagen, beziehen sich auf die Vergabeunterlagen. Die genannten Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
2. Soweit nicht anders geregelt, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an.
B. Technische Fachkräfte (EK-08-A):
Um sicherzustellen, dass der Bieter über ausreichend fachkundiges und qualifiziertes Personal verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zu seiner Personalkapazität in Bezug auf
— Beratung und Abrechnung von Dienstreisen auf technischer Basis SAP,
— Beratung und Changeprojekte im Bereich Travel einreichen.
Hinsichtlich der Personalkapazitäten im Unternehmen muss mindestens die folgende Anzahl an Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für die hier in Rede stehenden Aufgaben über alle Kunden zur Verfügung stehen (Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden):
— mindestens 10 VZÄ im Bereich Beratung und Abrechnung von Dienstreisen auf technischer Basis SAP (aktuelle Kurzarbeit ist unschädlich),
— mindestens 5 VZÄ im Bereich Beratung und Changeprojekte im Bereich Travel.
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Technische Fachkräfte“ vorzunehmen.
C. Unternehmensreferenzen (EK-09-A):
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen unter Erfüllung der genannten zeitlichen Rahmenbedingungen anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Leistungsempfänger inklusive Referenzansprechpartnern und Telefonnummern,
— Angaben zum Auftragszeitraum,
— aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat,
— Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden):
— 2 Referenzen über „Vertiefte Erfahrungen in der Anwendung des Bundesreisekostengesetz“:
—— Abrechnung von Dienstreisen nach BRKG,
—— Mindestlaufzeit jeder Referenz 2 Jahre,
—— mind. 1 Referenz darf nicht vor dem 1.1.2020 abgeschlossen worden sein,
—— Die vorgenannten Kennwerte müssen zwischen dem 1.1.2015 und dem 1.5.2021 erbracht worden sein; länger laufende Projekte sind zulässig.
Oder alternativ
— 1 Referenz über „Vertiefte Erfahrungen in der Anwendung des Bundesreisekostengesetz“:
—— Abrechnung von Dienstreisen nach BRKG,
—— Mindestlaufzeit der Referenz 3 Jahre,
—— die Referenz darf nicht vor dem 1.1.2020 abgeschlossen worden sein,
—— Die vorgenannten Kennwerte müssen zwischen dem 1.1.2015 und dem 1.5.2021 erbracht worden sein; länger laufende Projekte sind zulässig.
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils ca. 2 DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Unternehmensreferenzen“ darzustellen.