Untersuchung der Auswirkungen der Neufassung der den Leistungszugang in der Eingliederungshilfe konkretisierenden Verordnung (Vorabevaluation Leistungsberechtigter Personenkreis)
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die Frage nach dem künftigen leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe nicht abschließend geregelt. Das mit Art. 25a BTHG zunächst verfolgte Konzept einer quantitativen Betrachtung der Teilhabeeinschränkungen in den Lebensbereichen der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) erwies sich als nicht tragfähig. Auf Grundlage dieser Erkenntnis entwickelte eine vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) eingesetzte partizipativ besetzte Arbeitsgruppe neue Kriterien für die Neudefinition des künftigen leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe. Neben der gesetzlich bereits umgesetzten Neufassung des § 99 SGB IX wurde der Entwurf einer neuen, den § 99 SGB IX konkretisierenden Rechtsverordnung („Verordnung über die Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe“ - VOLE) erarbeitet.
Ziel
In der ausgeschriebenen Untersuchung soll untersucht werden, welche Auswirkungen das Inkraftsetzen der VOLE auf den leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe hätte. Insbesondere ist die VOLE gegenüber der bislang maßgeblichen Eingliederungshilfe-Verordnung (EinglHV) vor dem Hintergrund des Ziels zu bewerten, den Personenkreis dem Grunde nach unverändert zu lassen. Auf Grundlage der Ergebnisse des Forschungsvorhabens soll der Verordnungsgeber entscheiden können, in welcher Form er die vorgeschlagene VOLE umsetzen möchte.
Gegenstand
Die Untersuchung umfasst drei zentrale Bestandteile:
(1) Eine Analyse des § 3 der VOLE, der Beeinträchtigungen der intellektuellen Funktionen betrifft.
(2) Eine Analyse der neuen Oberbegriffe für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den § 2 bis 4 VOLE.
(3) Eine Prüfung aller anderen Formulierungen der VOLE dahingehend, ob sie zu Veränderungen des leistungsberechtigten Personenkreises führen könnten.
Bei der Untersuchung sind sowohl volljährige als auch minderjährige Leistungsbezieher, die Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX Teil 2 erhalten, in den Blick zu nehmen.
Für alle untersuchten Formulierungen ist jeweils separat anhand der Untersuchungsergebnisse eine Einschätzung dazu vorzunehmen, ob sich mit ihnen das Ziel eines unveränderten Personenkreises dem Grunde nach erreichen lässt. Dieses Ziel gilt dann als erreicht, wenn die neue Definition des leistungsberechtigten Personenkreises in der VOLE die gleiche Zielgruppe beschreibt wie die alte Definition nach der EinglHV. Die neue Definition darf danach weder zu einer Ausweitung noch zu einer Einschränkung des beschriebenen Personenkreises führen.
Sofern sich das Ziel eines unveränderten Personenkreises aufgrund einer oder mehrerer untersuchter Verordnungspassagen absehbar nicht erreichen lässt, ist darzulegen,
welcher Art (hinsichtlich Ausweitung vs. Einschränkung des Personenkreises sowie betroffener Personengruppen) die absehbaren Veränderungen sein dürften und
welche Formulierungen ursächlich für die Veränderungen gegenüber dem Referenzpunkt sind.
Methodik
Es handelt sich um eine interdisziplinär angelegte Untersuchung, deren Kern eine juristische Analyse ist. Im Vorfeld sollen medizinische und sozialwissenschaftliche Analysen durchgeführt werden, deren Ergebnisse die Grundlage für die juristische Analyse bilden sollen. Entsprechend ist es zwingend notwendig, die Erkenntnisse der einzelnen Module miteinander zu verknüpfen und die abschließende Beurteilung auf einer Synthese aller im Rahmen des Projekts gewonnenen Erkenntnisse zu basieren. Der Auftragnehmer führt die Ergebnisse der Untersuchung in einem Schlussbericht zusammen. Darin sind die methodische Vorgehensweise und die verwendeten Datengrundlagen umfassend zu dokumentieren.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Untersuchung der Auswirkungen der Neufassung der den Leistungszugang in der Eingliederungshilfe konkretisierenden Verordnung (Vorabevaluation...”
Titel
Untersuchung der Auswirkungen der Neufassung der den Leistungszugang in der Eingliederungshilfe konkretisierenden Verordnung (Vorabevaluation Leistungsberechtigter Personenkreis)
ZVS-04812-5/38
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die Frage nach dem künftigen leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe nicht abschließend geregelt. Das mit Art. 25a BTHG zunächst verfolgte Konzept einer quantitativen Betrachtung der Teilhabeeinschränkungen in den Lebensbereichen der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) erwies sich als nicht tragfähig. Auf Grundlage dieser Erkenntnis entwickelte eine vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) eingesetzte partizipativ besetzte Arbeitsgruppe neue Kriterien für die Neudefinition des künftigen leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe. Neben der gesetzlich bereits umgesetzten Neufassung des § 99 SGB IX wurde der Entwurf einer neuen, den § 99 SGB IX konkretisierenden Rechtsverordnung („Verordnung über die Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe“ - VOLE) erarbeitet.
Ziel
In der ausgeschriebenen Untersuchung soll untersucht werden, welche Auswirkungen das Inkraftsetzen der VOLE auf den leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe hätte. Insbesondere ist die VOLE gegenüber der bislang maßgeblichen Eingliederungshilfe-Verordnung (EinglHV) vor dem Hintergrund des Ziels zu bewerten, den Personenkreis dem Grunde nach unverändert zu lassen. Auf Grundlage der Ergebnisse des Forschungsvorhabens soll der Verordnungsgeber entscheiden können, in welcher Form er die vorgeschlagene VOLE umsetzen möchte.
Gegenstand
Die Untersuchung umfasst drei zentrale Bestandteile:
(1) Eine Analyse des § 3 der VOLE, der Beeinträchtigungen der intellektuellen Funktionen betrifft.
(2) Eine Analyse der neuen Oberbegriffe für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den § 2 bis 4 VOLE.
(3) Eine Prüfung aller anderen Formulierungen der VOLE dahingehend, ob sie zu Veränderungen des leistungsberechtigten Personenkreises führen könnten.
Bei der Untersuchung sind sowohl volljährige als auch minderjährige Leistungsbezieher, die Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX Teil 2 erhalten, in den Blick zu nehmen.
Für alle untersuchten Formulierungen ist jeweils separat anhand der Untersuchungsergebnisse eine Einschätzung dazu vorzunehmen, ob sich mit ihnen das Ziel eines unveränderten Personenkreises dem Grunde nach erreichen lässt. Dieses Ziel gilt dann als erreicht, wenn die neue Definition des leistungsberechtigten Personenkreises in der VOLE die gleiche Zielgruppe beschreibt wie die alte Definition nach der EinglHV. Die neue Definition darf danach weder zu einer Ausweitung noch zu einer Einschränkung des beschriebenen Personenkreises führen.
Sofern sich das Ziel eines unveränderten Personenkreises aufgrund einer oder mehrerer untersuchter Verordnungspassagen absehbar nicht erreichen lässt, ist darzulegen,
welcher Art (hinsichtlich Ausweitung vs. Einschränkung des Personenkreises sowie betroffener Personengruppen) die absehbaren Veränderungen sein dürften und
welche Formulierungen ursächlich für die Veränderungen gegenüber dem Referenzpunkt sind.
Methodik
Es handelt sich um eine interdisziplinär angelegte Untersuchung, deren Kern eine juristische Analyse ist. Im Vorfeld sollen medizinische und sozialwissenschaftliche Analysen durchgeführt werden, deren Ergebnisse die Grundlage für die juristische Analyse bilden sollen. Entsprechend ist es zwingend notwendig, die Erkenntnisse der einzelnen Module miteinander zu verknüpfen und die abschließende Beurteilung auf einer Synthese aller im Rahmen des Projekts gewonnenen Erkenntnisse zu basieren. Der Auftragnehmer führt die Ergebnisse der Untersuchung in einem Schlussbericht zusammen. Darin sind die methodische Vorgehensweise und die verwendeten Datengrundlagen umfassend zu dokumentieren.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 15
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluß des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=415534&criteriaId=17600 Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-12-13
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-02-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-10-31 📅
“Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist...”
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 221-582630 (2021-11-10)
Ergänzende Angaben (2021-12-02)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 221-582630
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-12-13 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2021-12-23 📅
Zeit: 23:59
Quelle: OJS 2021/S 237-625373 (2021-12-02)
Ergänzende Angaben (2022-01-10)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2022-02-16 📅
Neuer Wert
Datum: 2022-01-10 📅
Quelle: OJS 2022/S 010-021420 (2022-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 221-582630
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ZVS-04812-5/38
Titel:
“Untersuchung der Auswirkungen der Neufassung der den Leistungszugang in der Eingliederungshilfe konkretisierenden Verordnung (Vorabevaluation...”
Titel
Untersuchung der Auswirkungen der Neufassung der den Leistungszugang in der Eingliederungshilfe konkretisierenden Verordnung (Vorabevaluation Leistungsberechtigter Personenkreis)
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Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kienbaum Consultants International GmbH
Postort: Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Quelle: OJS 2022/S 121-344792 (2022-06-22)