Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“VE 45 - Berlin Rummelsburg Elektrische Zugvorheizanlage (EZVA) und Depoteinspeisung
21FEI53852”
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“VE 45 - Berlin Rummelsburg Elektrische Zugvorheizanlage (EZVA) und Depoteinspeisung” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1- 1000V EZVA Berlin Rummelsburg Ausbau BRGBT
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgungsanlagen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Los 1- 1000V EZVA Berlin Rummelsburg Ausbau BRGBT
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-24 📅
Datum des Endes: 2023-01-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2- 670V Depoteinspeisung Berlin Rummelsburg Ausbau BRGBT
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Los 2- 670V Depoteinspeisung Berlin Rummelsburg Ausbau BRGBT
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 21FEI53852". Diese Unterlagen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 21FEI53852". Diese Unterlagen sind auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 21FEI53852". Diese Unterlagen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 21FEI53852". Diese Unterlagen sind auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 21FEI53852". Diese Unterlagen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 21FEI53852". Diese Unterlagen sind auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe im §7 des Bauvertrags
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-20
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-02-14 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 196-511746 (2021-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-17) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: 1000V EZVA Berlin Rummelsburg Ausbau BRGBT
Titel: 670V Depoteinspeisung Berlin Rummelsburg Ausbau BRGBT
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 196-511746
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: 1000V EZVA Berlin Rummelsburg Ausbau BRGBT
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-10 📅
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: 670V Depoteinspeisung Berlin Rummelsburg Ausbau BRGBT
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 037-096633 (2022-02-17)