(1) Verfahrenskommunikation
Die Verfahrenskommunikation – auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. – wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Fragen der Bieter sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.
(2) Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (
http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) - ein Versand findet nicht statt.
(3) Registrierung
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kosten-frei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig – auch nach Angebotsschluss – abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Spam
Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender
info@vergabemarktplatz.brandenburg.de im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
(5) Einreichung der Angebote
Für die Einreichung der elektronischen Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate verwendet werden.
Achtung: Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail ist nicht gestattet und führt zwingend zum Ausschluss.
(6) Testlauf
Bieter sollten im eigenen Interesse rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei technischen Fragen oder Problemen mit dem Support des Betreibers des VMP – der Firma Cosinex – Telefon 0234-298796-0 oder
support@cosinex.de in Verbindung setzen.
Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Auftragsberatungsstelle Brandenburg – Telefon 030-3744607-11 – herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
(7) Form
Einfache elektronische Form reicht für die Einreichung der Angebote aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
(8) Änderungen/Ergänzungen
Bitte beachten Sie, dass Änderungen /Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unzulässig sind und zum zwingenden Verfahrensausschluss führen.
(9) Vertraulichkeit der Unterlagen
Bewerber/Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch den Bewerber/Bieter nur zur Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes verwendet werden.
Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber.
Dies betrifft nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer und im Rahmen einer Bietergemeinschaft eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Soweit der Bewerber/Bieter die Unterlagen an Nachunternehmer/Bietergemeinschaftsmitglied zur Angebotserstellung weitergibt, verpflichtet er sich, diesen in gleichem Maße zur Vertraulichkeit zu verpflichten, in welchem er gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JRMHW