Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV Bad Rodach/ Stadt Rödental - Beschaffung von zwei Feuerwehr-Tanklöschfahrzeugen TLF 4000 - Kauf von zwei FF-Fahrzeugen
1020-0452-2021/000853”
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Kauf von zwei FF-Fahrzeugen
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrgestell
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Coburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Rodach / Stadt Rödental
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von zwei Feuerwehrfahrzeugen TLF 4000
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsatzfunktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllung technischer Spezifikationen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service
Preis (Gewichtung): 70,00
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-29 📅
Datum des Endes: 2022-11-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit...”
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Aufbau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Beladung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17b73647789-5129a3179c834716” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17b73647789-5129a3179c834716” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17b73647789-5129a3179c834716”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-24
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen...”
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.
Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten:
17.09.2021
Hinweis zur Abgabe eines Angebots/eines Teilnahmeantrags:
Die Gesamtdateigröße "ALLER" Unterlagen der Angebote/der Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ergänzende Angaben (2021-09-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Postort: Coburg
Postleitzahl: 96450
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 166-433339
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu Optionen
Alter Wert
Text: nein
Neuer Wert
Text:
“ja, die beschrieben möglichen Optionen werden ggf. gezogen bzw. berücksichtigt, wenn die Kostendeckelung nicht überschritten bzw. wenn die betroffenen...”
Text
ja, die beschrieben möglichen Optionen werden ggf. gezogen bzw. berücksichtigt, wenn die Kostendeckelung nicht überschritten bzw. wenn die betroffenen Gemeinden einer entsprechende Aufstockung bei einen Überschreitung zustimmen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv
Ort des zu ändernden Textes: IV.2.2)
Alter Wert
Datum: 2021-09-24 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-10-25 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv
Ort des zu ändernden Textes: IV.2.7)
Alter Wert
Datum: 2021-09-24 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-10-25 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv
Ort des zu ändernden Textes: IV.2.6)
Alter Wert
Datum: 2021-11-05 📅
Neuer Wert
Datum: 2022-01-18 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Vi
Ort des zu ändernden Textes: VI.3)
Alter Wert
Datum: 2021-09-17 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-10-15 📅
Quelle: OJS 2021/S 178-463641 (2021-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bad Rodach / Stadt Rödental
Region: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die beschrieben möglichen Optionen werden ggf. gezogen bzw. berücksichtigt, wenn die Kostendeckelung nicht überschritten bzw. wenn die betroffenen Gemeinden...”
Beschreibung der Optionen
Die beschrieben möglichen Optionen werden ggf. gezogen bzw. berücksichtigt, wenn die Kostendeckelung nicht überschritten bzw. wenn die betroffenen Gemeinden einer entsprechende Aufstockung bei einen Überschreitung zustimmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 166-433339
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Fahrgestell
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MAN Truck und Bus Deutschland GmbH
Postanschrift: Gattingerstraße 10
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97076
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: armin.menninger@man.eu📧
Fax: +49 9312001990 📠
Region: Würzburg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Aufbau
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Albert Ziegler GmbH
Postanschrift: Albert-Ziegler-Straße 1
Postort: Giengen
Postleitzahl: 89537
E-Mail: info@ziegler.de📧
Fax: +49 7322-951470 📠
Region: Heidenheim🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3.1
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Beladung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ludwig Feuerschutz GmbH
Postanschrift: Esbachgraben 3
Postort: Bindlach
Postleitzahl: 95463
E-Mail: info@ludwig-feuerschutz.de📧
Fax: +49 9208/580390 📠
Region: Bayreuth, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Quelle: OJS 2022/S 090-247456 (2022-05-05)