Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Wissenschaftliche Begleitagentur für die Evaluierung der Förderprojekte aus dem Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Mit dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, finanziert aus dem Energie- und Klimafonds (EKF), fördert die Bundesregierung konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), vormals BMI, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR; im Folgenden als AG bezeichnet) mit der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms beauftragt. Eine Aufgabe der Programmumsetzung ist die Evaluation der Förderprojekte, insbesondere hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für Klimaschutz und -anpassung. Hierfür wird eine geeignete wissenschaftliche Begleitagentur (im Folgenden als AN bezeichnet) gesucht. Als Ergebnis der Evaluation sollen dem BMWSB Erfolg und Qualität der Fördermaßnahme dargelegt und Empfehlungen für zukünftige Programmziele abgeleitet werden. Die zu erwartenden Erkenntnisse sind zudem für die Aufstellung des Wirtschaftsplans und für den Beitrag zum jährlichen EKF-Bericht an den Bundestag erforderlich. Gleichzeitig sollen die Erkenntnisse der Fachöffentlichkeit bereitgestellt und Impulse für die kommunale Planungspraxis gegeben werden.
Das Bundesprogramm versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung und Modernisierung der (blau-) grünen Infrastruktur. Besonders bedroht vom Klimawandel ist das urbane Grün (Straßenbegleitgrün, Parks und Gärten) im verdichteten Stadtraum, der zudem von einem hohen Nutzungsdruck bestimmt ist. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier ökologische und gesellschaftliche Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung bedürfen. Gefördert werden vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende, begleitende und konzeptionelle Maßnahmen in urbanen Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Mit beispielgebenden und zukunftsweisenden Investitionen soll die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels gestärkt und zur Treibhausgasminderung beigetragen werden. Dabei sind durch eine integrierte Planung und Entwicklung sowie eine naturnahe, biodiverse, multifunktionale Gestaltung auch die vielfältigen weiteren Anforderungen an Grün- und Freiräume zu beachten. Dies betrifft beispielsweise die hohe Bedeutung zur Gesundheitsvorsorge, als sozialer Begegnungsort, als Biotopverbund und für nachhaltige Mobilität. Die öffentliche Zugänglichkeit ist daneben eine wesentliche Voraussetzung.
Aufgabe des gesuchten Auftragnehmers ist es, das Förderprogramm zu evaluieren. Hierzu sollen die rund 250 Förderprojekte (beider Tranchen 2020 und 2021) untersucht werden.
Eine Grundlage des Evaluierungsdesigns bietet das Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen für Außenanlagen (BNB-AA 2016), welches auf das Programm anzupassen ist. Insbesondere für die im Fokus der Evaluation stehenden Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sollen in Forschung und kommunaler Praxis verwendete Indikatoren vom AN auf ihre Eignung geprüft und in ein adäquates quantitatives Indikatorenset überführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Wissenschaftliche Begleitagentur für die Evaluierung der Förderprojekte aus dem Bundesprogramm Anpassung...”
Titel
Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Wissenschaftliche Begleitagentur für die Evaluierung der Förderprojekte aus dem Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
20.60.01-05
Mit dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, finanziert aus dem Energie- und Klimafonds (EKF), fördert die Bundesregierung konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), vormals BMI, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR; im Folgenden als AG bezeichnet) mit der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms beauftragt. Eine Aufgabe der Programmumsetzung ist die Evaluation der Förderprojekte, insbesondere hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für Klimaschutz und -anpassung. Hierfür wird eine geeignete wissenschaftliche Begleitagentur (im Folgenden als AN bezeichnet) gesucht. Als Ergebnis der Evaluation sollen dem BMWSB Erfolg und Qualität der Fördermaßnahme dargelegt und Empfehlungen für zukünftige Programmziele abgeleitet werden. Die zu erwartenden Erkenntnisse sind zudem für die Aufstellung des Wirtschaftsplans und für den Beitrag zum jährlichen EKF-Bericht an den Bundestag erforderlich. Gleichzeitig sollen die Erkenntnisse der Fachöffentlichkeit bereitgestellt und Impulse für die kommunale Planungspraxis gegeben werden.
Das Bundesprogramm versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung und Modernisierung der (blau-) grünen Infrastruktur. Besonders bedroht vom Klimawandel ist das urbane Grün (Straßenbegleitgrün, Parks und Gärten) im verdichteten Stadtraum, der zudem von einem hohen Nutzungsdruck bestimmt ist. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier ökologische und gesellschaftliche Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung bedürfen. Gefördert werden vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende, begleitende und konzeptionelle Maßnahmen in urbanen Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Mit beispielgebenden und zukunftsweisenden Investitionen soll die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels gestärkt und zur Treibhausgasminderung beigetragen werden. Dabei sind durch eine integrierte Planung und Entwicklung sowie eine naturnahe, biodiverse, multifunktionale Gestaltung auch die vielfältigen weiteren Anforderungen an Grün- und Freiräume zu beachten. Dies betrifft beispielsweise die hohe Bedeutung zur Gesundheitsvorsorge, als sozialer Begegnungsort, als Biotopverbund und für nachhaltige Mobilität. Die öffentliche Zugänglichkeit ist daneben eine wesentliche Voraussetzung.
Aufgabe des gesuchten Auftragnehmers ist es, das Förderprogramm zu evaluieren. Hierzu sollen die rund 250 Förderprojekte (beider Tranchen 2020 und 2021) untersucht werden.
Eine Grundlage des Evaluierungsdesigns bietet das Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen für Außenanlagen (BNB-AA 2016), welches auf das Programm anzupassen ist. Insbesondere für die im Fokus der Evaluation stehenden Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sollen in Forschung und kommunaler Praxis verwendete Indikatoren vom AN auf ihre Eignung geprüft und in ein adäquates quantitatives Indikatorenset überführt werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 420168.06 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 420168.06 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsbeschreibung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Eignungskriterien
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-11-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundekartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 195-553430 (2022-10-05)
Ergänzende Angaben (2022-11-07)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 195-553430
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2022-11-07 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2022-11-21 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2022/S 218-625556 (2022-11-07)
Ergänzende Angaben (2022-12-19)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Alter Wert
Text: 2023-01-01 📅
Neuer Wert
Text: 2023-03-01 📅
Quelle: OJS 2022/S 248-723841 (2022-12-19)