Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Wissenschaftliche Begleitagentur für die Evaluierung der Förderprojekte aus dem Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Mit dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, finanziert aus dem Energie- und Klimafonds (EKF), fördert die Bundesregierung konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), vormals BMI, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR; im Folgenden als AG bezeichnet) mit der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms beauftragt. Eine Aufgabe der Programmumsetzung ist die Evaluation der Förderprojekte, insbesondere hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für Klimaschutz und -anpassung. Hierfür wird eine geeignete wissenschaftliche Begleitagentur (im Folgenden als AN bezeichnet) gesucht. Als Ergebnis der Evaluation sollen dem BMWSB Erfolg und Qualität der Fördermaßnahme dargelegt und Empfehlungen für zukünftige Programmziele abgeleitet werden. Die zu erwartenden Erkenntnisse sind zudem für die Aufstellung des Wirtschaftsplans und für den Beitrag zum jährlichen EKF-Bericht an den Bundestag erforderlich. Gleichzeitig sollen die Erkenntnisse der Fachöffentlichkeit bereitgestellt und Impulse für die kommunale Planungspraxis gegeben werden. Das Bundesprogramm versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung und Modernisierung der (blau-) grünen Infrastruktur. Besonders bedroht vom Klimawandel ist das urbane Grün (Straßenbegleitgrün, Parks und Gärten) im verdichteten Stadtraum, der zudem von einem hohen Nutzungsdruck bestimmt ist. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier ökologische und gesellschaftliche Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung bedürfen. Gefördert werden vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende, begleitende und konzeptionelle Maßnahmen in urbanen Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Mit beispielgebenden und zukunftsweisenden Investitionen soll die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels gestärkt und zur Treibhausgasminderung beigetragen werden. Dabei sind durch eine integrierte Planung und Entwicklung sowie eine naturnahe, biodiverse, multifunktionale Gestaltung auch die vielfältigen weiteren Anforderungen an Grün- und Freiräume zu beachten. Dies betrifft beispielsweise die hohe Bedeutung zur Gesundheitsvorsorge, als sozialer Begegnungsort, als Biotopverbund und für nachhaltige Mobilität. Die öffentliche Zugänglichkeit ist daneben eine wesentliche Voraussetzung. Aufgabe des gesuchten Auftragnehmers ist es, das Förderprogramm zu evaluieren. Hierzu sollen die rund 250 Förderprojekte (beider Tranchen 2020 und 2021) untersucht werden. Eine Grundlage des Evaluierungsdesigns bietet das Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen für Außenanlagen (BNB-AA 2016), welches auf das Programm anzupassen ist. Insbesondere für die im Fokus der Evaluation stehenden Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sollen in Forschung und kommunaler Praxis verwendete Indikatoren vom AN auf ihre Eignung geprüft und in ein adäquates quantitatives Indikatorenset überführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-05.
Auftragsbekanntmachung (2022-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 20.60.01-05
Kurze Beschreibung:
Mit dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, finanziert aus dem Energie- und Klimafonds (EKF), fördert die Bundesregierung konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), vormals BMI, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR; im Folgenden als AG bezeichnet) mit der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms beauftragt. Eine Aufgabe der Programmumsetzung ist die Evaluation der Förderprojekte, insbesondere hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für Klimaschutz und -anpassung. Hierfür wird eine geeignete wissenschaftliche Begleitagentur (im Folgenden als AN bezeichnet) gesucht. Als Ergebnis der Evaluation sollen dem BMWSB Erfolg und Qualität der Fördermaßnahme dargelegt und Empfehlungen für zukünftige Programmziele abgeleitet werden. Die zu erwartenden Erkenntnisse sind zudem für die Aufstellung des Wirtschaftsplans und für den Beitrag zum jährlichen EKF-Bericht an den Bundestag erforderlich. Gleichzeitig sollen die Erkenntnisse der Fachöffentlichkeit bereitgestellt und Impulse für die kommunale Planungspraxis gegeben werden.
Das Bundesprogramm versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung und Modernisierung der (blau-) grünen Infrastruktur. Besonders bedroht vom Klimawandel ist das urbane Grün (Straßenbegleitgrün, Parks und Gärten) im verdichteten Stadtraum, der zudem von einem hohen Nutzungsdruck bestimmt ist. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier ökologische und gesellschaftliche Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung bedürfen. Gefördert werden vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende, begleitende und konzeptionelle Maßnahmen in urbanen Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Mit beispielgebenden und zukunftsweisenden Investitionen soll die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels gestärkt und zur Treibhausgasminderung beigetragen werden. Dabei sind durch eine integrierte Planung und Entwicklung sowie eine naturnahe, biodiverse, multifunktionale Gestaltung auch die vielfältigen weiteren Anforderungen an Grün- und Freiräume zu beachten. Dies betrifft beispielsweise die hohe Bedeutung zur Gesundheitsvorsorge, als sozialer Begegnungsort, als Biotopverbund und für nachhaltige Mobilität. Die öffentliche Zugänglichkeit ist daneben eine wesentliche Voraussetzung.
Aufgabe des gesuchten Auftragnehmers ist es, das Förderprogramm zu evaluieren. Hierzu sollen die rund 250 Förderprojekte (beider Tranchen 2020 und 2021) untersucht werden.
Eine Grundlage des Evaluierungsdesigns bietet das Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen für Außenanlagen (BNB-AA 2016), welches auf das Programm anzupassen ist. Insbesondere für die im Fokus der Evaluation stehenden Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sollen in Forschung und kommunaler Praxis verwendete Indikatoren vom AN auf ihre Eignung geprüft und in ein adäquates quantitatives Indikatorenset überführt werden.
Mit dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, finanziert aus dem Energie- und Klimafonds (EKF), fördert die Bundesregierung konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), vormals BMI, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR; im Folgenden als AG bezeichnet) mit der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms beauftragt. Eine Aufgabe der Programmumsetzung ist die Evaluation der Förderprojekte, insbesondere hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für Klimaschutz und -anpassung. Hierfür wird eine geeignete wissenschaftliche Begleitagentur (im Folgenden als AN bezeichnet) gesucht. Als Ergebnis der Evaluation sollen dem BMWSB Erfolg und Qualität der Fördermaßnahme dargelegt und Empfehlungen für zukünftige Programmziele abgeleitet werden. Die zu erwartenden Erkenntnisse sind zudem für die Aufstellung des Wirtschaftsplans und für den Beitrag zum jährlichen EKF-Bericht an den Bundestag erforderlich. Gleichzeitig sollen die Erkenntnisse der Fachöffentlichkeit bereitgestellt und Impulse für die kommunale Planungspraxis gegeben werden.
Das Bundesprogramm versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung und Modernisierung der (blau-) grünen Infrastruktur. Besonders bedroht vom Klimawandel ist das urbane Grün (Straßenbegleitgrün, Parks und Gärten) im verdichteten Stadtraum, der zudem von einem hohen Nutzungsdruck bestimmt ist. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier ökologische und gesellschaftliche Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung bedürfen. Gefördert werden vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende, begleitende und konzeptionelle Maßnahmen in urbanen Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Mit beispielgebenden und zukunftsweisenden Investitionen soll die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels gestärkt und zur Treibhausgasminderung beigetragen werden. Dabei sind durch eine integrierte Planung und Entwicklung sowie eine naturnahe, biodiverse, multifunktionale Gestaltung auch die vielfältigen weiteren Anforderungen an Grün- und Freiräume zu beachten. Dies betrifft beispielsweise die hohe Bedeutung zur Gesundheitsvorsorge, als sozialer Begegnungsort, als Biotopverbund und für nachhaltige Mobilität. Die öffentliche Zugänglichkeit ist daneben eine wesentliche Voraussetzung.
Aufgabe des gesuchten Auftragnehmers ist es, das Förderprogramm zu evaluieren. Hierzu sollen die rund 250 Förderprojekte (beider Tranchen 2020 und 2021) untersucht werden.
Eine Grundlage des Evaluierungsdesigns bietet das Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen für Außenanlagen (BNB-AA 2016), welches auf das Programm anzupassen ist. Insbesondere für die im Fokus der Evaluation stehenden Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sollen in Forschung und kommunaler Praxis verwendete Indikatoren vom AN auf ihre Eignung geprüft und in ein adäquates quantitatives Indikatorenset überführt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-10 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 195-553430
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, finanziert aus dem Energie- und Klimafonds (EKF), fördert die Bundesregierung konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), vormals BMI, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR; im Folgenden als AG bezeichnet) mit der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms beauftragt. Eine Aufgabe der Programmumsetzung ist die Evaluation der Förderprojekte, insbesondere hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für Klimaschutz und -anpassung. Hierfür wird eine geeignete wissenschaftliche Begleitagentur (im Folgenden als AN bezeichnet) gesucht. Als Ergebnis der Evaluation sollen dem BMWSB Erfolg und Qualität der Fördermaßnahme dargelegt und Empfehlungen für zukünftige Programmziele abgeleitet werden. Die zu erwartenden Erkenntnisse sind zudem für die Aufstellung des Wirtschaftsplans und für den Beitrag zum jährlichen EKF-Bericht an den Bundestag erforderlich. Gleichzeitig sollen die Erkenntnisse der Fachöffentlichkeit bereitgestellt und Impulse für die kommunale Planungspraxis gegeben werden.
Mit dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, finanziert aus dem Energie- und Klimafonds (EKF), fördert die Bundesregierung konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), vormals BMI, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR; im Folgenden als AG bezeichnet) mit der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms beauftragt. Eine Aufgabe der Programmumsetzung ist die Evaluation der Förderprojekte, insbesondere hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für Klimaschutz und -anpassung. Hierfür wird eine geeignete wissenschaftliche Begleitagentur (im Folgenden als AN bezeichnet) gesucht. Als Ergebnis der Evaluation sollen dem BMWSB Erfolg und Qualität der Fördermaßnahme dargelegt und Empfehlungen für zukünftige Programmziele abgeleitet werden. Die zu erwartenden Erkenntnisse sind zudem für die Aufstellung des Wirtschaftsplans und für den Beitrag zum jährlichen EKF-Bericht an den Bundestag erforderlich. Gleichzeitig sollen die Erkenntnisse der Fachöffentlichkeit bereitgestellt und Impulse für die kommunale Planungspraxis gegeben werden.
Das Bundesprogramm versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung und Modernisierung der (blau-) grünen Infrastruktur. Besonders bedroht vom Klimawandel ist das urbane Grün (Straßenbegleitgrün, Parks und Gärten) im verdichteten Stadtraum, der zudem von einem hohen Nutzungsdruck bestimmt ist. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier ökologische und gesellschaftliche Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung bedürfen. Gefördert werden vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende, begleitende und konzeptionelle Maßnahmen in urbanen Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Mit beispielgebenden und zukunftsweisenden Investitionen soll die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels gestärkt und zur Treibhausgasminderung beigetragen werden. Dabei sind durch eine integrierte Planung und Entwicklung sowie eine naturnahe, biodiverse, multifunktionale Gestaltung auch die vielfältigen weiteren Anforderungen an Grün- und Freiräume zu beachten. Dies betrifft beispielsweise die hohe Bedeutung zur Gesundheitsvorsorge, als sozialer Begegnungsort, als Biotopverbund und für nachhaltige Mobilität. Die öffentliche Zugänglichkeit ist daneben eine wesentliche Voraussetzung.
Das Bundesprogramm versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung und Modernisierung der (blau-) grünen Infrastruktur. Besonders bedroht vom Klimawandel ist das urbane Grün (Straßenbegleitgrün, Parks und Gärten) im verdichteten Stadtraum, der zudem von einem hohen Nutzungsdruck bestimmt ist. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier ökologische und gesellschaftliche Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung bedürfen. Gefördert werden vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende, begleitende und konzeptionelle Maßnahmen in urbanen Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Mit beispielgebenden und zukunftsweisenden Investitionen soll die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels gestärkt und zur Treibhausgasminderung beigetragen werden. Dabei sind durch eine integrierte Planung und Entwicklung sowie eine naturnahe, biodiverse, multifunktionale Gestaltung auch die vielfältigen weiteren Anforderungen an Grün- und Freiräume zu beachten. Dies betrifft beispielsweise die hohe Bedeutung zur Gesundheitsvorsorge, als sozialer Begegnungsort, als Biotopverbund und für nachhaltige Mobilität. Die öffentliche Zugänglichkeit ist daneben eine wesentliche Voraussetzung.
Aufgabe des gesuchten Auftragnehmers ist es, das Förderprogramm zu evaluieren. Hierzu sollen die rund 250 Förderprojekte (beider Tranchen 2020 und 2021) untersucht werden.
Eine Grundlage des Evaluierungsdesigns bietet das Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen für Außenanlagen (BNB-AA 2016), welches auf das Programm anzupassen ist. Insbesondere für die im Fokus der Evaluation stehenden Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sollen in Forschung und kommunaler Praxis verwendete Indikatoren vom AN auf ihre Eignung geprüft und in ein adäquates quantitatives Indikatorenset überführt werden.
Eine Grundlage des Evaluierungsdesigns bietet das Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen für Außenanlagen (BNB-AA 2016), welches auf das Programm anzupassen ist. Insbesondere für die im Fokus der Evaluation stehenden Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sollen in Forschung und kommunaler Praxis verwendete Indikatoren vom AN auf ihre Eignung geprüft und in ein adäquates quantitatives Indikatorenset überführt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe Eignungskriterien
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundekartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 195-553430 (2022-10-05)
Ergänzende Angaben (2022-11-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben