Ausschr. TNW - NVBW-weiter Eventdienstleister

NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Um die Ziele des Landes Baden-Württemberg beim Klimaschutz im Verkehr zu erreichen, hat das VM die NVBW mit vielfältigen Themen im Nahverkehr betraut. Mit vorliegender Ausschreibung wird ein externer Dienstleister für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen bei der NVBW gesucht. Die Veranstaltungen können sich über die gesamte Themenbreite des ÖPNV und der nachhaltigen Mobilität erstrecken. Dementsprechend sind sämtliche Akteure des ÖPNV und der nachhaltigen Mobilität potenzielle Zielgruppen verschiedener Veranstaltungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-10-28 Auftragsbekanntmachung
2023-04-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: 2022/3100
Kurze Beschreibung:
Um die Ziele des Landes Baden-Württemberg beim Klimaschutz im Verkehr zu erreichen, hat das VM die NVBW mit vielfältigen Themen im Nahverkehr betraut. Mit vorliegender Ausschreibung wird ein externer Dienstleister für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen bei der NVBW gesucht. Die Veranstaltungen können sich über die gesamte Themenbreite des ÖPNV und der nachhaltigen Mobilität erstrecken. Dementsprechend sind sämtliche Akteure des ÖPNV und der nachhaltigen Mobilität potenzielle Zielgruppen verschiedener Veranstaltungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.nvbw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@nvbw.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB65T5/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB65T5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-02 📅
Datum des Beginns: 2023-02-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 211-607633
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
3. Ausschreibungsbedingungen 3.1 Grundlagen Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können, da Art und Umfang der Arbeitspakte und darin enthaltenen Elemente noch mit den Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln sind. Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant: Schritt 1: Teilnahmewettbewerb Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein erstes Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für Schritt 2 auswählen und diese zur Präsentation und zu Verhandlungen auffordern. Schritt 2: Präsentation eines Angebots Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 49 des Jahres 2022 zur Präsentation ihres Angebotes in der KW 50 aufgefordert und eingeladen. Im Rahmen eines max. 30-minütigen Pflichttermins stellt der Bieter sein Angebot vor und bringt hierbei weitere Konkretisierung der Leistungsbestimmung nach seiner Erfahrung ein. Die Leistungsbeschreibung wird ggf. aktualisiert. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren. Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden. Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z.B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Teilnahmeanträge Der Teilnahmeantrag (mit indikativen Angebot) muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 05.12.2022, 12:00 Uhr in elektronischer Form bei der NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Teilnahmeanträge und Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu auf der Homepage der NVBW. 3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal DTVP darauf hinzuweisen. Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Donnerstag, 24.11.2022, 12:00 Uhr auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten. 3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge Nebenangebote sind nicht zulässig. 3.6 Erstattung von Aufwendungen Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein vollständiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je 1.500 EUR (inkl. MwSt.). 4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote 4.1 Abgabe in deutscher Sprache Der Teilnahmeantrag (und das spätere Angebot) sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländischen Schriften müssen neben dem Original auch deutsche Übersetzungen der Nachweise und Erklärungen beiliegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. 4.2 Notwendiger Inhalt des Teilnahmeantrags (Liste der vorzulegenden Unterlagen) Siehe Vergabeunterlagen unter 4.2 4.3 Vollständigkeit des Antrags Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB65T5
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 400 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: siehe oben
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: siehe Leistungsbeschreibung
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsbeschreibung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Erteilung des Auftrags, frühestens am 01.01.2023, und endet dementsprechend am 31.12.2026. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag über verschiedene Veranstaltungen.
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Ort der Leistungserbringung ist Baden-Württemberg und Gerichtsstand ist Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
5. Anforderungen an den Bieter, Nachweis der Eignung
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
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Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
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5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
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Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
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Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter organisatorisch und technisch in der Lage ist, die geplanten Veranstaltungen sowie Arbeitspakete im Bereich der Beratung als auch Konzeption sicher und erfolgreich durchzuführen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
2.4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt (siehe Kalkulationsblatt) nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur nach Leistungserbringung und auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den AG auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A5612-95 aufweisen.
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2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen und der Leistungsbeschreibung mit Stand nach den Verhandlungen,
- ggf. nachgelagerte Bieterinformationen,
- ggf. Protokolle von Bietergesprächen,
- die Leistungsbeschreibung aus dem endgültigen Angebot des Bieters und
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Dezember 2022).
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
- ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, soweit datenschutzrechtlich erforderlich (mit dem Auftragnehmer abzustimmen).
Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Dezember 2022, die diesem Schreiben beiliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
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Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
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Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
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Sollten Beschränkungen aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 oder ähnlich unvorhergesehene Ereignisse die Durchführung der Veranstaltungen unmöglich machen, können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Die Bewertung erfolgt anhand folgender Zuschlagskriterien
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-12-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-01-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Eingebrachte Erfahrung mit vergleichbaren Veranstaltungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 50

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesgesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.nvbw.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB65T5/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können, da Art und Umfang der Arbeitspakte und darin enthaltenen Elemente noch mit den Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln sind.
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Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein erstes Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für Schritt 2 auswählen und diese zur Präsentation und zu Verhandlungen auffordern.
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Schritt 2: Präsentation eines Angebots
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 49 des Jahres 2022 zur Präsentation ihres Angebotes in der KW 50 aufgefordert und eingeladen. Im Rahmen eines max. 30-minütigen Pflichttermins stellt der Bieter sein Angebot vor und bringt hierbei weitere Konkretisierung der Leistungsbestimmung nach seiner Erfahrung ein. Die Leistungsbeschreibung wird ggf. aktualisiert. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren.
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Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss
Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden.
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Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z.B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
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3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Teilnahmeanträge
Der Teilnahmeantrag (mit indikativen Angebot) muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Montag, 05.12.2022, 12:00 Uhr
in elektronischer Form bei der
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge und Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu auf der Homepage der NVBW.
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3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Donnerstag, 24.11.2022, 12:00 Uhr
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
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3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote sind nicht zulässig.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein vollständiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je 1.500 EUR (inkl. MwSt.).
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag (und das spätere Angebot) sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten
Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländischen Schriften müssen neben dem
Original auch deutsche Übersetzungen der Nachweise und Erklärungen beiliegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten
Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt des Teilnahmeantrags (Liste der vorzulegenden Unterlagen)
Siehe Vergabeunterlagen unter 4.2
4.3 Vollständigkeit des Antrags
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB65T5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 211-607633 (2022-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2022/3120
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 070-213298
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 211-607633
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
3. Ausschreibungsbedingungen 3.1 Grundlagen Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können, da Art und Umfang der Arbeitspakte und darin enthaltenen Elemente noch mit den Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln sind. Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt erfolgt/ geplant: Schritt 1: Teilnahmewettbewerb und Schritt 2: Präsentation eines Angebots ist erfolgt. Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z.B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 30.01.2023, 12:00 Uhr in elektronischer Form bei der NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Teilnahmeanträge und Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu auf der Homepage der NVBW. 3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal DTVP darauf hinzuweisen. Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Dienstag, 24.01.2023, 12:00 Uhr auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten. 3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge Nebenangebote sind nicht zulässig. 3.6 Erstattung von Aufwendungen Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein vollständiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je 1.500 EUR (inkl. MwSt.). 4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote 4.1 Abgabe in deutscher Sprache Der Teiln Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB6KW2
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-21 📅
Name: agentur kmr Hackh & Markmeyer GbR
Postanschrift: Bahnhof 4 Obertürkheim
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland 🇩🇪
Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt erfolgt/ geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb und Schritt 2: Präsentation eines Angebots ist erfolgt.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Montag, 30.01.2023, 12:00 Uhr
Dienstag, 24.01.2023, 12:00 Uhr
Der Teiln
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB6KW2
Quelle: OJS 2023/S 070-213298 (2023-04-05)