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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Das Ministerium für Verkehr möchte eine wissenschaftliche Begleitung und Monitoring der Roadmap reFuels BW beauftragen. Damit eine Roadmap ihre volle Wirkung entfalten kann, ist eine regelmäßige Überprüfung ihrer Zielsetzungen vor dem Hintergrund eines sich dynamisch wandelnden Umfelds und Rechtsrahmens erforderlich. Gleichzeitig ist der Fortschritt der im Rahmen der Roadmap verankerten Maßnahmen ebenso regelmäßig zu überprüfen, um mögliche Verzögerungen oder Fehlentwicklungen zeitnah erkennen und Handlungs- oder Steuerungsbedarf identifizieren zu können. Aufbauend auf der Überprüfung des Maßnahmenfortschritts sind Vorschläge zur Anpassung, Weiterentwicklung und Ergänzung des Maßnahmensets zu erarbeiten, um im Sinne der Zielsetzung der Roadmap den kontinuierlichen Fortschritt zu sichern. Zudem sollten im Rahmen eines Monitorings erzielte Fortschritte erfasst und erreichte Erfolge dokumentiert werden. Auch hieraus kann sich Nachsteuerungsbedarf für die Roadmap ergeben, wenn sich Erfolge früher einstellen oder Entwicklungen eine höhere Dynamik erreichen als erwartet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-08-29 Auftragsbekanntmachung
2022-10-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: 2022/1900
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Verkehr möchte eine wissenschaftliche Begleitung und Monitoring der Roadmap reFuels BW beauftragen. Damit eine Roadmap ihre volle Wirkung entfalten kann, ist eine regelmäßige Überprüfung ihrer Zielsetzungen vor dem Hintergrund eines sich dynamisch wandelnden Umfelds und Rechtsrahmens erforderlich. Gleichzeitig ist der Fortschritt der im Rahmen der Roadmap verankerten Maßnahmen ebenso regelmäßig zu überprüfen, um mögliche Verzögerungen oder Fehlentwicklungen zeitnah erkennen und Handlungs- oder Steuerungsbedarf identifizieren zu können. Aufbauend auf der Überprüfung des Maßnahmenfortschritts sind Vorschläge zur Anpassung, Weiterentwicklung und Ergänzung des Maßnahmensets zu erarbeiten, um im Sinne der Zielsetzung der Roadmap den kontinuierlichen Fortschritt zu sichern. Zudem sollten im Rahmen eines Monitorings erzielte Fortschritte erfasst und erreichte Erfolge dokumentiert werden. Auch hieraus kann sich Nachsteuerungsbedarf für die Roadmap ergeben, wenn sich Erfolge früher einstellen oder Entwicklungen eine höhere Dynamik erreichen als erwartet.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.nvbw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@nvbw.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB6DB4/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB6DB4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-02 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 169-477886
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 400 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: siehe oben
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: siehe Leistungsbeschreibung
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsbeschreibung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
5. Anforderungen an den Bieter, Nachweis der Eignung
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
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Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
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5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Die Subunternehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
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Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
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Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
2.4 Vergütung / Budget
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis der Leistung bzw. des Leistungsfortschritts quartalsweise erfolgen. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
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Für die wissenschaftliche Begleitung ist ein Gesamtbudget von 500.000 Euro brutto für die Jahre 2022 bis 2024 (rd. 2 Jahre) vorgesehen. Die Abrechnung erfolgt aufgrund von Pauschalen für AP 1 und AP 2 und auf Stundenbasis für AP 3 und AP 4.
Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den Auftraggeber auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
Seit dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württem-berg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer.Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A5612-95 aufweisen.
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2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
- ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen
- die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
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Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren: digitale Abgabe der Angebote
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.nvbw.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB6DB4/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Landes Baden-Württemberg Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich das Land Baden-Württemberg, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
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3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Mittwoch, 28.09.2022, 12:00 Uhr
in elektronischer Form bei der
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu die Hinweise unter www.nvbw.de/vergabeverfahren.
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3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Montag, 19.08.2022, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
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3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote sind nicht zulässig.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten
Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen,
dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB6DB4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 169-477886 (2022-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2022/1910
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 206-588720
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 169-477886
ABl. S-Ausgabe: 206
Zusätzliche Informationen
3. Ausschreibungsbedingungen 3.1 Grundlagen Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Landes Baden-Württemberg Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich das Land Baden-Württemberg, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge Nebenangebote sind nicht zulässig. 3.6 Erstattung von Aufwendungen Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet. 4. Formale Anforderungen an die Angebote: 4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen, 4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten, 4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein. Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB65L7
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-20 📅
Name: Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg
Postanschrift: Meitnerstraße 1
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland 🇩🇪
Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB65L7
Quelle: OJS 2022/S 206-588720 (2022-10-20)