Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Aufgrund der inhaltlichen Breite des Auftrags und der damit in Zusammenhang stehenden Eignungsanforderungen ist die Bearbeitung durch Konsortien ausdrücklich zugelassen und erwünscht. Die komplexen Fragestellungen setzen voraus, dass der Auftragnehmer bereits über umfangreiche Erfahrungen und ausgewiesene Expertise für den gesamten Themenbereich verfügt. Die Eignung des Bieters wird anhand folgender Kriterien bewertet:
I. Persönliche Lage des Auftragsnehmers
- Aussagekräftiges Profil des Bewerbers sowie Darstellung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte.
II. Fachkunde
Fundierte Kenntnisse, Erfahrungen und Kompetenzen in den für das Vorhaben relevanten Bereichen der Wissenschaft und Beratung. Zum Beispiel:
- Kenntnisse der makroökonomischen Modellierung, insb. mit DSGE-Modellen
- Kenntnisse der Klima-, Energie- und Strommarktmodellierung und des Impact Assessments im Bereich der Energiewende
- Kenntnisse der politischen Kommunikation sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte schnell, verständlich und sachlich richtig darzustellen
Die wissenschaftliche Eignung ist in Form von wissenschaftlichen Veröffentlichungen umfassend nachzuweisen.
III. Technische Leistungsfähigkeit
- Verfügbarkeit geeigneter Modelle zur Erfüllung der unter II. und in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen, sowie geeignete Datenbanken
- Nachweis über funktionierende Schnittstelle zwischen Klima- und Makroseite des genutzten Modells
IV. Nachweis zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters/in
- Benennung der Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters/in sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Bei Zuschlagsabsicht ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten.
Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt:
1)Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp und Registernummer
a.Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.
2)Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs behält sich die Vergabestelle vor, nach § 6 Absatz 1 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.
Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes, so dass sich der Zuschlag verzögern kann oder ggf. auf eine Auftragserteilung verzichtet werden muss.