Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen,
dass die vorgesehenen Nachunternehmer
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag
das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung
zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die
Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die
Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem
Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der
die Nachunternehmen in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere
Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) durch Vorlage der im Formblatt
124 „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt
den Vergabeunterlagen bei.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner
Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6EG Abs. 3
VOB/A zu machen: siehe Vergabeunterlagen.