Begleitende sowie Ex-post-Evaluation der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in der Laufzeit vom 02.07.2016 (Inkrafttreten der Förderrichtlinie vom 29.06.2016) bis zum 30.06.2024
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Begleitende sowie Ex-post-Evaluation der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“ des Bundesministeriums...”
Titel
Begleitende sowie Ex-post-Evaluation der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in der Laufzeit vom 02.07.2016 (Inkrafttreten der Förderrichtlinie vom 29.06.2016) bis zum 30.06.2024
IC4-23305/006#039
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin /Deutschland.
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Beschreibung der Beschaffung: Siehe Ziffer II 1.4.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Evaluationskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vollaständigkeit und Plausibilität des Gesamtkonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2023-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen, Einrichtungen oder Konsortien vergeben. Ein Unternehmen oder eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen, Einrichtungen oder Konsortien vergeben. Ein Unternehmen oder eine Einrichtung ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Nachweis Beruflicher Leistungsfähigkeit sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in Gewerbezentralregister anhand folgender Kriterien:
1)Angaben zum Unternehmen bzw. der Einrichtung (Leistungsspektrum, Kerngeschäft).
2)Sozialwissenschaftliche Fach- und Methodenkompetenz, belegt durch eine mindestens dreijährige Erfahrung des eingeplanten Personals mit qualitativen und quantitativen Evaluationsmethoden.
3)Vorlage der Lebensläufe des eingeplanten Personals.
4)Sachkompetenz im Bereich Elektromobilität
5)Angabe von mindestens zwei Projekten aus den letzten 3 Jahren, die entweder durch das Unternehmen oder durch die vorgesehenen Projektmitarbeitenden durchgeführt wurden, unter Angabe des Auftragsgegenstandes (kurze Projektbeschreibung), des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und des Auftragszeitraumes.
6)Erfahrung mit der Durchführung von Evaluationen, die auch Fragen der Erfolgskontrollen nach § 7 Abs. 2 BHO beinhalten.
7)Angabe von mindestens zwei Projekten aus den letzten 3 Jahren, die entweder durch das Unternehmen oder durch die vorgesehenen Projektmitarbeitenden durchgeführt wurden, unter Angabe des Auftragsgegenstandes (kurze Projektbeschreibung), des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und des Auftragszeitraumes.
8)Auskunft aus dem Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1)Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bzw. das Budget der Einrichtung für die letzten drei Geschäftsjahre.
2)Nachweis der Eignung und des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1)Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bzw. das Budget der Einrichtung für die letzten drei Geschäftsjahre.
2)Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB.
3)Eigenerklärung bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG nicht vorliegen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
4)Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern, sofern zutreffend, unter genauer Bezeichnung des vom Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsteils, sowie unter Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers, in der dieser sich verpflichtet die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer zu übernehmen. Sofern der Bieter Unterauftragnehmer einsetzen will, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklärung und der Verpflichtungserklärung um ein Ausschlusskriterium.
5)Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft, sofern zutreffend. Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet wird, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklärung um ein Ausschlusskriterium.
Hinweis: Unternehmen bzw. Einrichtungen können von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn sie sich bei der Erteilung von Auskünften, die zum Nachweis der Eignung eingeholt werden, in erheblichem Ausmaß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-09
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-09
12:10 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur...”
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 09.01.2023 bis 12:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 04.01.2023 auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift: Referat I B 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-186150📞
E-Mail: buero-ib6@bmwk.bund.de📧
URL: https://www.bmwk.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift: Referat I B 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-186150📞
E-Mail: buero-ib6@bmwk.bund.de📧
URL: https://www.bmwk.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 239-689177 (2022-12-07)
Ergänzende Angaben (2022-12-20)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 239-689177
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-01-09 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-01-23 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2023-01-09 📅
Zeit: 12:10
Neuer Wert
Datum: 2023-01-23 📅
Zeit: 12:10
Quelle: OJS 2022/S 248-724987 (2022-12-20)