Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Nachweis über Erfahrungen und Kompetenzen in den für das Vorhaben relevanten Bereichen,
- Sehr gutes ökonomisches und technisches Verständnis und Erfahrungen im Bereich der Digitalisierung und der IT-Sicherheit,
- Gute Kenntnisse des deutschen Mittelstands, seines Digitalisierungsgrads, aktueller digitaler Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse und damit einhergehenden Chancen und Herausforderungen,
- Gute Kenntnisse der IT-Sicherheit im deutschen Mittelstand und der allgemeinen Gefährdungslage durch Cybergefahren, denen der deutsche Mittelstand ausgesetzt ist,
- Gute Kenntnisse von Förder- und Anreizwirkungen im Mittelstand in den relevanten Bereichen,
- Der/Die Aufragnehmer soll/en Erfahrungen bei der Unterstützung von Ministerien vorweisen können.
Nachweis erfolgt durch:
a) Darlegung von Referenzen: federführende Bearbeitung von mindestens drei erfolgreich abgeschlossenen Studien, Evaluationen oder ähnliche Publikationen zu vergleichbaren Projektinhalten in den letzten drei Jahren (Nachweis durch Quellenangaben);
b) Tätigkeitsprofile und Qualifikation der Projektleiterin bzw. des Projektleiters sowie der für die einzelnen Arbeitspakete jeweils federführenden Bearbeiterinnen und Bearbeiter: Universitätsabschluss (Diplom, Master) oder vergleichbare Qualifikation mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung sind glaubhaft zu machen.
c) Darstellung, in welchem Umfang die Mitglieder des Projektteams in anderen Aufträgen des BMWK bzw. nachgeordneter Behörden, anderer Bundesbehörden bzw. durch Zuwendungen des Bundes und der Länder im Projektzeitraum gebunden sind. Weiterhin ist darzustellen in welchen Projekten es Überschneidungen/Ergänzungen zum Vorhaben gibt und wie diese Arbeiten im Rahmen des Angebots integriert werden sollen. Dabei ist der Arbeitsaufwand und die spezifische Inhalte je Projekt zu benennen.
Bei Zuschlagsabsicht ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten.
Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt:
1) Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp und Registernummer
a. Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.
2) Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs behält sich die Vergabestelle vor, nach § 6 Absatz 1 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.