Die Zentren unserer Städte und Gemeinden sind seit Generationen Orte der Identität, des Gefühls von Verbundenheit und Gemeinschaft. Sie sind neben ihrer existenziellen wirtschaftlichen Bedeutung soziale, politische und kulturelle Zentren des Gemeinwesens. Seit geraumer Zeit sind sie durch Strukturwandel und Funktionsverluste zentraler Versorgungsbereiche geprägt. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind neben dem Einzelhandel auch Gastronomie, Hotels, Bürostandorte und die Immobilienwirtschaft stark von Problemen betroffen. Dies bleibt nicht ohne Folgen für Innenstädte, sie stehen vor enormen Herausforderungen. Neben den sozial-gesellschaftlichen Auswirkungen und den wirtschaftlichen Konsequenzen für die Kommunen stellen Erhalt und Weiterentwicklung multifunktionaler Innenstädte und Zentren aktuell ein Schwerpunktthema des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) dar. Darüber hinaus ist die Förderung von zukunftsfähigen Innenstädten Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags. Der Beirat „Innenstadt“ wurde 2020 unter dem Eindruck der Corona-Pandemie, drohender Geschäftsschließungen, massiver Einschränkungen im Bereich von Gastronomie, Übernachtung, Kultur, sich verschärfender Leerstände und deren Auswirkungen auf die Lebendigkeit der Innenstädte beim BMI gegründet. Das BMWSB führt die Arbeit des Beirats Innenstadt auf Leitungsebene fort, dessen Vorsitz es im März 2022 übernommen hat. Der Beirat setzt sich aus Mitgliedern von Verbänden zusammen und bezieht mehrere Bundesressorts in seine Arbeit ein. Im Sommer 2021 hat das, zu dieser Zeit für Bauen und Stadtentwicklung zuständige Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI), die Erarbeitung einer übergreifenden, an den aktuellen Herausforderungen für Städte und Gemeinden orientierten Innenstadtstrategie mit dem Beirat Innenstadt sowie weiterer Expertinnen und Experten abgeschlossen. Unter dem Titel „Die Innenstadt von morgen - multifunktional, resilient und kooperativ“ wurde sie als Hilfestellung und strategischer Orientierungsrahmen veröffentlicht: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/beirat-innenstadt/beirat-innenstadt-node.html. Sie zielt darauf ab, aktuelle Herausforderungen für Innenstädte und Ortskerne zu bewältigen und baut auf bestehenden Kenntnissen und Leitlinien (z.B. Weißbuch Innenstadt, Neue Leipzig Charta, Nachhaltigkeitsstrategie) sowie Instrumenten der Stadtentwicklung auf. Ziel der Innenstadtstrategie ist es, Innenstädte und Ortskerne multifunktional, resilient und kooperativ zu entwickeln. Schwerpunktthemen der Innenstadtstrategie sind integrierte Entwicklungskonzepte, temporäre Lösungsansätze, kreatives Leerstandsmanagement, neue Formen der Kommunikation und neue Akteurskonstellationen, mehr Flexibilität bei Funktionsmischungen, Strategien für den Umgang mit sich verändernden Arbeitswelten, Mobilität und Erreichbarkeit, Digitalisierung, Freiraumgestaltung sowie die Stärkung stadtplanerischer Instrumente. Die Innenstadtstrategie beinhaltet Aufgaben bei der Entwicklung von Innenstädten und Zentren sowie 37 Empfehlungen des Beirats Innenstadt. Diese sind Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der Innenstadtstrategie. Die Arbeit des Beirats Innenstadt und die Innenstadtstrategie zählen ebenso wie das Innenstadtprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (250-Mio-Euro) und die Bund-Länder-Städtebauförderung, hier insbesondere das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“, zu den innenstadtpolitischen Instrumenten der Bundesregierung. Flankiert werden diese Instrumente durch Forschungen im ExWoSt-Forschungscluster „Innenstadt“ des Bundes, deren Erfahrungen und Erkenntnisse in die Arbeit des Beirats und die Umsetzung der Förderprogramme einfließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 10.08.32-22.5
Kurze Beschreibung:
Die Zentren unserer Städte und Gemeinden sind seit Generationen Orte der Identität, des Gefühls von Verbundenheit und Gemeinschaft. Sie sind neben ihrer existenziellen wirtschaftlichen Bedeutung soziale, politische und kulturelle Zentren des Gemeinwesens. Seit geraumer Zeit sind sie durch Strukturwandel und Funktionsverluste zentraler Versorgungsbereiche geprägt. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind neben dem Einzelhandel auch Gastronomie, Hotels, Bürostandorte und die Immobilienwirtschaft stark von Problemen betroffen. Dies bleibt nicht ohne Folgen für Innenstädte, sie stehen vor enormen Herausforderungen.
Neben den sozial-gesellschaftlichen Auswirkungen und den wirtschaftlichen Konsequenzen für die Kommunen stellen Erhalt und Weiterentwicklung multifunktionaler Innenstädte und Zentren aktuell ein Schwerpunktthema des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) dar. Darüber hinaus ist die Förderung von zukunftsfähigen Innenstädten Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags.
Der Beirat „Innenstadt“ wurde 2020 unter dem Eindruck der Corona-Pandemie, drohender Geschäftsschließungen, massiver Einschränkungen im Bereich von Gastronomie, Übernachtung, Kultur, sich verschärfender Leerstände und deren Auswirkungen auf die Lebendigkeit der Innenstädte beim BMI gegründet. Das BMWSB führt die Arbeit des Beirats Innenstadt auf Leitungsebene fort, dessen Vorsitz es im März 2022 übernommen hat. Der Beirat setzt sich aus Mitgliedern von Verbänden zusammen und bezieht mehrere Bundesressorts in seine Arbeit ein.
Im Sommer 2021 hat das, zu dieser Zeit für Bauen und Stadtentwicklung zuständige Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI), die Erarbeitung einer übergreifenden, an den aktuellen Herausforderungen für Städte und Gemeinden orientierten Innenstadtstrategie mit dem Beirat Innenstadt sowie weiterer Expertinnen und Experten abgeschlossen. Unter dem Titel „Die Innenstadt von morgen - multifunktional, resilient und kooperativ“ wurde sie als Hilfestellung und strategischer Orientierungsrahmen veröffentlicht: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/beirat-innenstadt/beirat-innenstadt-node.html. Sie zielt darauf ab, aktuelle Herausforderungen für Innenstädte und Ortskerne zu bewältigen und baut auf bestehenden Kenntnissen und Leitlinien (z.B. Weißbuch Innenstadt, Neue Leipzig Charta, Nachhaltigkeitsstrategie) sowie Instrumenten der Stadtentwicklung auf. Ziel der Innenstadtstrategie ist es, Innenstädte und Ortskerne multifunktional, resilient und kooperativ zu entwickeln.
Schwerpunktthemen der Innenstadtstrategie sind integrierte Entwicklungskonzepte, temporäre Lösungsansätze, kreatives Leerstandsmanagement, neue Formen der Kommunikation und neue Akteurskonstellationen, mehr Flexibilität bei Funktionsmischungen, Strategien für den Umgang mit sich verändernden Arbeitswelten, Mobilität und Erreichbarkeit, Digitalisierung, Freiraumgestaltung sowie die Stärkung stadtplanerischer Instrumente. Die Innenstadtstrategie beinhaltet Aufgaben bei der Entwicklung von Innenstädten und Zentren sowie 37 Empfehlungen des Beirats Innenstadt. Diese sind Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der Innenstadtstrategie.
Die Arbeit des Beirats Innenstadt und die Innenstadtstrategie zählen ebenso wie das Innenstadtprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (250-Mio-Euro) und die Bund-Länder-Städtebauförderung, hier insbesondere das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“, zu den innenstadtpolitischen Instrumenten der Bundesregierung. Flankiert werden diese Instrumente durch Forschungen im ExWoSt-Forschungscluster „Innenstadt“ des Bundes, deren Erfahrungen und Erkenntnisse in die Arbeit des Beirats und die Umsetzung der Förderprogramme einfließen.
Die Zentren unserer Städte und Gemeinden sind seit Generationen Orte der Identität, des Gefühls von Verbundenheit und Gemeinschaft. Sie sind neben ihrer existenziellen wirtschaftlichen Bedeutung soziale, politische und kulturelle Zentren des Gemeinwesens. Seit geraumer Zeit sind sie durch Strukturwandel und Funktionsverluste zentraler Versorgungsbereiche geprägt. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind neben dem Einzelhandel auch Gastronomie, Hotels, Bürostandorte und die Immobilienwirtschaft stark von Problemen betroffen. Dies bleibt nicht ohne Folgen für Innenstädte, sie stehen vor enormen Herausforderungen.
Neben den sozial-gesellschaftlichen Auswirkungen und den wirtschaftlichen Konsequenzen für die Kommunen stellen Erhalt und Weiterentwicklung multifunktionaler Innenstädte und Zentren aktuell ein Schwerpunktthema des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) dar. Darüber hinaus ist die Förderung von zukunftsfähigen Innenstädten Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags.
Der Beirat „Innenstadt“ wurde 2020 unter dem Eindruck der Corona-Pandemie, drohender Geschäftsschließungen, massiver Einschränkungen im Bereich von Gastronomie, Übernachtung, Kultur, sich verschärfender Leerstände und deren Auswirkungen auf die Lebendigkeit der Innenstädte beim BMI gegründet. Das BMWSB führt die Arbeit des Beirats Innenstadt auf Leitungsebene fort, dessen Vorsitz es im März 2022 übernommen hat. Der Beirat setzt sich aus Mitgliedern von Verbänden zusammen und bezieht mehrere Bundesressorts in seine Arbeit ein.
Im Sommer 2021 hat das, zu dieser Zeit für Bauen und Stadtentwicklung zuständige Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI), die Erarbeitung einer übergreifenden, an den aktuellen Herausforderungen für Städte und Gemeinden orientierten Innenstadtstrategie mit dem Beirat Innenstadt sowie weiterer Expertinnen und Experten abgeschlossen. Unter dem Titel „Die Innenstadt von morgen - multifunktional, resilient und kooperativ“ wurde sie als Hilfestellung und strategischer Orientierungsrahmen veröffentlicht: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/beirat-innenstadt/beirat-innenstadt-node.html. Sie zielt darauf ab, aktuelle Herausforderungen für Innenstädte und Ortskerne zu bewältigen und baut auf bestehenden Kenntnissen und Leitlinien (z.B. Weißbuch Innenstadt, Neue Leipzig Charta, Nachhaltigkeitsstrategie) sowie Instrumenten der Stadtentwicklung auf. Ziel der Innenstadtstrategie ist es, Innenstädte und Ortskerne multifunktional, resilient und kooperativ zu entwickeln.
Schwerpunktthemen der Innenstadtstrategie sind integrierte Entwicklungskonzepte, temporäre Lösungsansätze, kreatives Leerstandsmanagement, neue Formen der Kommunikation und neue Akteurskonstellationen, mehr Flexibilität bei Funktionsmischungen, Strategien für den Umgang mit sich verändernden Arbeitswelten, Mobilität und Erreichbarkeit, Digitalisierung, Freiraumgestaltung sowie die Stärkung stadtplanerischer Instrumente. Die Innenstadtstrategie beinhaltet Aufgaben bei der Entwicklung von Innenstädten und Zentren sowie 37 Empfehlungen des Beirats Innenstadt. Diese sind Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der Innenstadtstrategie.
Die Arbeit des Beirats Innenstadt und die Innenstadtstrategie zählen ebenso wie das Innenstadtprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (250-Mio-Euro) und die Bund-Länder-Städtebauförderung, hier insbesondere das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“, zu den innenstadtpolitischen Instrumenten der Bundesregierung. Flankiert werden diese Instrumente durch Forschungen im ExWoSt-Forschungscluster „Innenstadt“ des Bundes, deren Erfahrungen und Erkenntnisse in die Arbeit des Beirats und die Umsetzung der Förderprogramme einfließen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-01 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 125-354858
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Zentren unserer Städte und Gemeinden sind seit Generationen Orte der Identität, des Gefühls von Verbundenheit und Gemeinschaft. Sie sind neben ihrer existenziellen wirtschaftlichen Bedeutung soziale, politische und kulturelle Zentren des Gemeinwesens. Seit geraumer Zeit sind sie durch Strukturwandel und Funktionsverluste zentraler Versorgungsbereiche geprägt. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind neben dem Einzelhandel auch Gastronomie, Hotels, Bürostandorte und die Immobilienwirtschaft stark von Problemen betroffen. Dies bleibt nicht ohne Folgen für Innenstädte, sie stehen vor enormen Herausforderungen.
Die Zentren unserer Städte und Gemeinden sind seit Generationen Orte der Identität, des Gefühls von Verbundenheit und Gemeinschaft. Sie sind neben ihrer existenziellen wirtschaftlichen Bedeutung soziale, politische und kulturelle Zentren des Gemeinwesens. Seit geraumer Zeit sind sie durch Strukturwandel und Funktionsverluste zentraler Versorgungsbereiche geprägt. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind neben dem Einzelhandel auch Gastronomie, Hotels, Bürostandorte und die Immobilienwirtschaft stark von Problemen betroffen. Dies bleibt nicht ohne Folgen für Innenstädte, sie stehen vor enormen Herausforderungen.
Neben den sozial-gesellschaftlichen Auswirkungen und den wirtschaftlichen Konsequenzen für die Kommunen stellen Erhalt und Weiterentwicklung multifunktionaler Innenstädte und Zentren aktuell ein Schwerpunktthema des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) dar. Darüber hinaus ist die Förderung von zukunftsfähigen Innenstädten Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags.
Neben den sozial-gesellschaftlichen Auswirkungen und den wirtschaftlichen Konsequenzen für die Kommunen stellen Erhalt und Weiterentwicklung multifunktionaler Innenstädte und Zentren aktuell ein Schwerpunktthema des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) dar. Darüber hinaus ist die Förderung von zukunftsfähigen Innenstädten Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags.
Der Beirat „Innenstadt“ wurde 2020 unter dem Eindruck der Corona-Pandemie, drohender Geschäftsschließungen, massiver Einschränkungen im Bereich von Gastronomie, Übernachtung, Kultur, sich verschärfender Leerstände und deren Auswirkungen auf die Lebendigkeit der Innenstädte beim BMI gegründet. Das BMWSB führt die Arbeit des Beirats Innenstadt auf Leitungsebene fort, dessen Vorsitz es im März 2022 übernommen hat. Der Beirat setzt sich aus Mitgliedern von Verbänden zusammen und bezieht mehrere Bundesressorts in seine Arbeit ein.
Der Beirat „Innenstadt“ wurde 2020 unter dem Eindruck der Corona-Pandemie, drohender Geschäftsschließungen, massiver Einschränkungen im Bereich von Gastronomie, Übernachtung, Kultur, sich verschärfender Leerstände und deren Auswirkungen auf die Lebendigkeit der Innenstädte beim BMI gegründet. Das BMWSB führt die Arbeit des Beirats Innenstadt auf Leitungsebene fort, dessen Vorsitz es im März 2022 übernommen hat. Der Beirat setzt sich aus Mitgliedern von Verbänden zusammen und bezieht mehrere Bundesressorts in seine Arbeit ein.
Im Sommer 2021 hat das, zu dieser Zeit für Bauen und Stadtentwicklung zuständige Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI), die Erarbeitung einer übergreifenden, an den aktuellen Herausforderungen für Städte und Gemeinden orientierten Innenstadtstrategie mit dem Beirat Innenstadt sowie weiterer Expertinnen und Experten abgeschlossen. Unter dem Titel „Die Innenstadt von morgen - multifunktional, resilient und kooperativ“ wurde sie als Hilfestellung und strategischer Orientierungsrahmen veröffentlicht: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/beirat-innenstadt/beirat-innenstadt-node.html. Sie zielt darauf ab, aktuelle Herausforderungen für Innenstädte und Ortskerne zu bewältigen und baut auf bestehenden Kenntnissen und Leitlinien (z.B. Weißbuch Innenstadt, Neue Leipzig Charta, Nachhaltigkeitsstrategie) sowie Instrumenten der Stadtentwicklung auf. Ziel der Innenstadtstrategie ist es, Innenstädte und Ortskerne multifunktional, resilient und kooperativ zu entwickeln.
Im Sommer 2021 hat das, zu dieser Zeit für Bauen und Stadtentwicklung zuständige Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI), die Erarbeitung einer übergreifenden, an den aktuellen Herausforderungen für Städte und Gemeinden orientierten Innenstadtstrategie mit dem Beirat Innenstadt sowie weiterer Expertinnen und Experten abgeschlossen. Unter dem Titel „Die Innenstadt von morgen - multifunktional, resilient und kooperativ“ wurde sie als Hilfestellung und strategischer Orientierungsrahmen veröffentlicht: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/beirat-innenstadt/beirat-innenstadt-node.html. Sie zielt darauf ab, aktuelle Herausforderungen für Innenstädte und Ortskerne zu bewältigen und baut auf bestehenden Kenntnissen und Leitlinien (z.B. Weißbuch Innenstadt, Neue Leipzig Charta, Nachhaltigkeitsstrategie) sowie Instrumenten der Stadtentwicklung auf. Ziel der Innenstadtstrategie ist es, Innenstädte und Ortskerne multifunktional, resilient und kooperativ zu entwickeln.
Schwerpunktthemen der Innenstadtstrategie sind integrierte Entwicklungskonzepte, temporäre Lösungsansätze, kreatives Leerstandsmanagement, neue Formen der Kommunikation und neue Akteurskonstellationen, mehr Flexibilität bei Funktionsmischungen, Strategien für den Umgang mit sich verändernden Arbeitswelten, Mobilität und Erreichbarkeit, Digitalisierung, Freiraumgestaltung sowie die Stärkung stadtplanerischer Instrumente. Die Innenstadtstrategie beinhaltet Aufgaben bei der Entwicklung von Innenstädten und Zentren sowie 37 Empfehlungen des Beirats Innenstadt. Diese sind Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der Innenstadtstrategie.
Schwerpunktthemen der Innenstadtstrategie sind integrierte Entwicklungskonzepte, temporäre Lösungsansätze, kreatives Leerstandsmanagement, neue Formen der Kommunikation und neue Akteurskonstellationen, mehr Flexibilität bei Funktionsmischungen, Strategien für den Umgang mit sich verändernden Arbeitswelten, Mobilität und Erreichbarkeit, Digitalisierung, Freiraumgestaltung sowie die Stärkung stadtplanerischer Instrumente. Die Innenstadtstrategie beinhaltet Aufgaben bei der Entwicklung von Innenstädten und Zentren sowie 37 Empfehlungen des Beirats Innenstadt. Diese sind Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der Innenstadtstrategie.
Die Arbeit des Beirats Innenstadt und die Innenstadtstrategie zählen ebenso wie das Innenstadtprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (250-Mio-Euro) und die Bund-Länder-Städtebauförderung, hier insbesondere das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“, zu den innenstadtpolitischen Instrumenten der Bundesregierung. Flankiert werden diese Instrumente durch Forschungen im ExWoSt-Forschungscluster „Innenstadt“ des Bundes, deren Erfahrungen und Erkenntnisse in die Arbeit des Beirats und die Umsetzung der Förderprogramme einfließen.
Die Arbeit des Beirats Innenstadt und die Innenstadtstrategie zählen ebenso wie das Innenstadtprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (250-Mio-Euro) und die Bund-Länder-Städtebauförderung, hier insbesondere das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“, zu den innenstadtpolitischen Instrumenten der Bundesregierung. Flankiert werden diese Instrumente durch Forschungen im ExWoSt-Forschungscluster „Innenstadt“ des Bundes, deren Erfahrungen und Erkenntnisse in die Arbeit des Beirats und die Umsetzung der Förderprogramme einfließen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe "Eignungskriterien"
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 125-354858 (2022-06-27)
Ergänzende Angaben (2022-06-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 218487.39 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge