Mit dem Projekt SUN (Sustainable NBank) möchte die NBank das Thema Nachhaltigkeit strategisch verankern sowie initial die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Sustainable Finance rechtsverbindlich und für eine Förderbank angemessen vorbereiten bzw., wo bereits möglich, umsetzen. Maßgebliche Grundlage bilden dabei die EU-Taxonomie-Verordnung, die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU sowie das BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers sollen die NBank in dieser Implementierungsphase fachlich und im Rahmen des Projektmanagements unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: RE 2022.24
Kurze Beschreibung:
“Mit dem Projekt SUN (Sustainable NBank) möchte die NBank das Thema Nachhaltigkeit strategisch verankern sowie initial die bankaufsichtsrechtlichen...”
Kurze Beschreibung
Mit dem Projekt SUN (Sustainable NBank) möchte die NBank das Thema Nachhaltigkeit strategisch verankern sowie initial die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Sustainable Finance rechtsverbindlich und für eine Förderbank angemessen vorbereiten bzw., wo bereits möglich, umsetzen. Maßgebliche Grundlage bilden dabei die EU-Taxonomie-Verordnung, die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU sowie das BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den Angaben zum Auftragswert handelt es sich um fiktive Angaben, die zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers geleistet wurden.”
Quelle: OJS 2023/S 057-169282 (2023-03-16)