Mit dem Projekt SUN (Sustainable NBank) möchte die NBank das Thema Nachhaltigkeit strategisch verankern sowie initial die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Sustainable Finance rechtsverbindlich und für eine Förderbank angemessen vorbereiten bzw., wo bereits möglich, umsetzen. Maßgebliche Grundlage bilden dabei die EU-Taxonomie-Verordnung, die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU sowie das BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers sollen die NBank in dieser Implementierungsphase fachlich und im Rahmen des Projektmanagements unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: RE 2022.24
Kurze Beschreibung:
Mit dem Projekt SUN (Sustainable NBank) möchte die NBank das Thema Nachhaltigkeit strategisch verankern sowie initial die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Sustainable Finance rechtsverbindlich und für eine Förderbank angemessen vorbereiten bzw., wo bereits möglich, umsetzen. Maßgebliche Grundlage bilden dabei die EU-Taxonomie-Verordnung, die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU sowie das BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers sollen die NBank in dieser Implementierungsphase fachlich und im Rahmen des Projektmanagements unterstützen.
Mit dem Projekt SUN (Sustainable NBank) möchte die NBank das Thema Nachhaltigkeit strategisch verankern sowie initial die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Sustainable Finance rechtsverbindlich und für eine Förderbank angemessen vorbereiten bzw., wo bereits möglich, umsetzen. Maßgebliche Grundlage bilden dabei die EU-Taxonomie-Verordnung, die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU sowie das BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers sollen die NBank in dieser Implementierungsphase fachlich und im Rahmen des Projektmanagements unterstützen.
Mit dem Projekt SUN (Sustainable NBank) möchte die NBank das Thema Nachhaltigkeit strategisch verankern sowie initial die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Sustainable Finance rechtsverbindlich und für eine Förderbank angemessen vorbereiten bzw., wo bereits möglich, umsetzen. Maßgebliche Grundlage bilden dabei die EU-Taxonomie-Verordnung, die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU sowie das BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.
Mit dem Projekt SUN (Sustainable NBank) möchte die NBank das Thema Nachhaltigkeit strategisch verankern sowie initial die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Sustainable Finance rechtsverbindlich und für eine Förderbank angemessen vorbereiten bzw., wo bereits möglich, umsetzen. Maßgebliche Grundlage bilden dabei die EU-Taxonomie-Verordnung, die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU sowie das BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers sollen die NBank in dieser Implementierungsphase fachlich und im Rahmen des Projektmanagements unterstützen.
Mit dem Projekt SUN (Sustainable NBank) möchte die NBank das Thema Nachhal-tigkeit strategisch verankern sowie initial die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Sustainable Finance rechtsverbindlich und für eine Förderbank angemessen vorbereiten bzw., wo bereits möglich, umsetzen. Maßgebliche Grundlage bilden dabei die EU-Taxonomie-Verordnung, die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU sowie das BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.
Mit dem Projekt SUN (Sustainable NBank) möchte die NBank das Thema Nachhal-tigkeit strategisch verankern sowie initial die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Sustainable Finance rechtsverbindlich und für eine Förderbank angemessen vorbereiten bzw., wo bereits möglich, umsetzen. Maßgebliche Grundlage bilden dabei die EU-Taxonomie-Verordnung, die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU sowie das BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.
Dauer: 25 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: NBank Günther-Wagner-Allee 12-16 30177 Hannover
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2.000.000 EUR für Sach- bzw. Personenschäden besteht und für die Dauer des Auftrages fortbestehen wird (formlos bzw. Eigenerklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2.000.000 EUR für Sach- bzw. Personenschäden besteht und für die Dauer des Auftrages fortbestehen wird (formlos bzw. Eigenerklärung).
Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2.000.000 EUR für Sach- bzw. Personenschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen (Beratungsleistungen in Bezug auf Sustainable Finance) vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden. Dabei ist der jeweilige Auftraggeber namentlich unter Nennung eines Ansprechpartners, dessen Rufnummer sowie Auftragswert und Liefer- bzw. Leistungszeitraum zu nennen. Es sind maximal fünf, aber mindestens drei Referenzaufträge zu nennen. Es sind sowohl jeweils mindestens 3 und maximal 5 Referenzen des Unternehmens, als auch persönliche Referenzen des vorgesehenen Projektleiters einzureichen. Dopplungen der Unternehmensreferenzen und der persönlichen Referenzen sind zulässig. Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular.
- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen (Beratungsleistungen in Bezug auf Sustainable Finance) vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden. Dabei ist der jeweilige Auftraggeber namentlich unter Nennung eines Ansprechpartners, dessen Rufnummer sowie Auftragswert und Liefer- bzw. Leistungszeitraum zu nennen. Es sind maximal fünf, aber mindestens drei Referenzaufträge zu nennen. Es sind sowohl jeweils mindestens 3 und maximal 5 Referenzen des Unternehmens, als auch persönliche Referenzen des vorgesehenen Projektleiters einzureichen. Dopplungen der Unternehmensreferenzen und der persönlichen Referenzen sind zulässig. Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular.
- Es sind Unternehmens- und Mitarbeiter-Zertifizierungen im Umfeld Projektmanagement und der in der genannten Präsentation aufgeführten Schwerpunkte einzureichen.
- Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Namen vorzulegen (formlos bzw. Eigenerklärung). Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden (formlos bzw. Eigenerklärung).
- Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Namen vorzulegen (formlos bzw. Eigenerklärung). Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden (formlos bzw. Eigenerklärung).
Mindeststandards: Es sind mindestens drei Referenzaufträge zu nennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Herangehensweise und dem Zusammenarbeitsmodell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Preis (Gewichtung): 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 229-661404 (2022-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei den Angaben zum Auftragswert handelt es sich um fiktive Angaben, die zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers geleistet wurden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y646N08
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-07 📅
Name: Q_perior ag
Postanschrift: Mainzer Landstraße 1
Postort: Frankfurt a.M.
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben zum Auftragswert handelt es sich um fiktive Angaben, die zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers geleistet wurden.