Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auf-traggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit drei Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (drei) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu ver-gebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfol-gender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix.
Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge und Auswahl der Bewerber
Die Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt in den nachfolgenden Schritten:
Schritt 1:
Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der formalen Anforderungen, Prüfung der Ausschlusskriterien (Vollständigkeitsprüfung, Inhaltliche Prüfung)
Sofern nach Durchführung des Schrittes 1 feststeht, dass mehr als drei Bewerber, die nicht aufgrund des Vorliegens von Ausschlusskriterien vom Vergabeverfahren auszuschließen sind, formal ordnungsgemä-ße Teilnahmeanträge abgegeben haben und über die geforderte Eignung verfügen, wird die Auswahl der zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden drei Bewerber (Höchst- und zugleich auch Mindestzahl) anhand des nachfolgend beschriebenen Schrittes 2 erfolgen:
Schritt 2:
Konkrete Erfahrungen mit der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), der HGF vergleichbaren Forschungseinrichtungen oder universitären Einrichtungen
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" werden drei mit diesem Projekt vergleichbare Referenzen abgefragt. Grundsätzlich werden als vergleichbare Referenzen nur solche anerkannt, die auf Projekte in mit der HGF vergleichbaren Forschungseinrichtungen oder universitären Einrichtungen referenzieren.
Die Bewerber geben im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs und -antrages an, ob und wenn ja, wie oft sie schon vergleichbar in mit der HGF vergleichbaren Forschungseinrichtungen oder universitären Ein-richtungen tätig waren. Dazu hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag einen separaten schriftli-chen Nachweis zur Erfahrung zu führen (Schriftliche Nachweise der durchgeführten, vergleichbaren Pro-jekte (Referenzliste) zusätzlich zur Eigenerklärung zur Eignung).
Für Schritt 2 gilt bezüglich der der konkreten Erfahrungen mit der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), der HGF vergleichbaren Forschungseinrichtungen oder universitären Einrich-tungen folgende Wertungsmatrix:
Durchführung von mindestens 2 vergleichbaren Projekten in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) mindestens 10 vergleichbaren Projekten in mit der HGF vergleichbaren For-schungseinrichtungen oder universitären Einrichtungen
10 Punkte
Durchführung von mindestens 1 vergleichbaren Projekt in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher For-schungszentren (HGF) und mindestens 8 vergleichbaren Projekten in mit der HGF vergleichbaren For-schungseinrichtungen oder universitären Einrichtungen
8 Punkte
Durchführung von mindestens 6 vergleichbaren Projekten in mit der HGF vergleichbaren Forschungsein-richtungen oder universitären Einrichtungen
5 Punkte
Durchführung von mindestens 4 vergleichbaren Projekten in mit der HGF vergleichbaren Forschungsein-richtungen oder universitären Einrichtungen
3 Punkte
Durchführung von mindestens 3 vergleichbaren Projekten in mit der HGF vergleichbaren Forschungsein-richtungen oder universitären Einrichtungen
0 Punkte
Der Auftraggeber erstellt unter allen Bewerbern eine Rangfolge anhand der Summe der Be-wertungspunkte, wobei der Bewerber mit der höchsten Punktzahl die Rangfolge anführt. Zur Angebotsabgabe werden, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt, die drei Bewerber aufgefordert (nicht mehr), die die höchsten Punktzahlen für Schritt 2 erzielt haben. Bei einer identischen Bewertung (Punktgleichheit) entscheidet das Losverfahren, wel-cher der betroffenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Das Wertungsverfah-ren nach Schritt 2 greift nur dann, wenn sich mehr als drei geeignete Bewerber am Verfahren beteiligen.
Weitere Hinweise:
Die Vergabestelle ist berechtigt, vor Zuschlagserteilung Originalnachweise und Bescheinigungen aner-kannter Stellen gefordert werden, wenn z.B. der Nachweis bei Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklä-rung erbracht wurde.
Neben den vom Bieter gelieferten Nachweisen wird die Vergabestelle ab einem Auftragswert von 30.000,00 EUR vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Ge-werbeordnung einzuholen (§ 19 MiLoG, Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge, § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen). Ein Zuschlag kann nur bei positiver Auskunft erteilt werden.
Im Falle eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft sind die Angaben zum Nachweis der Eignung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei der Prüfung der Geeignetheit werden die Angaben der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft kumulativ gewertet.
Sofern ein Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer beruft, sind die Angaben zum Nachweis der Eignung auch durch den Unterauftragnehmer zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich im Falle einer elektronisch durchgeführten Ausschreibung vor, die nicht im Original vorgelegten Erklärungen im Original nachzufordern. Der Bieter bewahrt daher alle Erklärungen für den Zeitraum von einem Jahr auf.