Betrieb eines IT-Service-Desk (1rst-Level-Support), Wahrnehmung von Vor-Ort-Support und Erbringung von Leistungen in der Anwenderunterstützung und -betreuung (2nd-Level-Support) für den Landtag NRW
Am 31. März 2023 endet die reguläre Beauftragung des aktuellen Dienstleisters zur personellen Unterstützung im Bereich IT-Service-Desk, Vor-Ort-Services und Anwenderbetreuung. Der Landtag Nordrhein-Westfalen möchte den Betrieb seines IT-Service-Desks weiterhin durch eine externe Dienstleistung (nachstehend Auftragnehmer/in bzw. "AN" genannt) wahrnehmen lassen. Hierzu gehört nicht nur die Besetzung des IT-Service-Desks sondern weiterhin auch die Wahrnehmung von Vor-Ort-Support in den Wahlkreis- und Telearbeitsbüros.
Das Team soll aus einer Teamleitung sowie sieben ausgewiesenen IT-Fachleuten bestehen.
Zudem ist während der Vertragslaufzeit eine bedarfsorientierte Mobilität der IT-Fachkräfte für die anfallenden Tätigkeiten in den Wahlkreis- oder Telearbeitsbüros sicherzustellen.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines neuen EVB-IT Dienstvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer ab dem 01.03.2023 zur Beschaffung der genannten IT-Dienstleistungen, mit möglichst beständigem Personal, das sich durch sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz auszeichnet, um einen stabilen und möglichst langfristigen, professionellen Support sicherzustellen.
Die Zeit vom 01.03. - 31.03.2023 ist als Einarbeitungs- und Übergabezeit für alle Personen des neuen Dienstleisters eingeplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb eines IT-Service-Desk (1rst-Level-Support), Wahrnehmung von Vor-Ort-Support und Erbringung von Leistungen in der Anwenderunterstützung und...”
Titel
Betrieb eines IT-Service-Desk (1rst-Level-Support), Wahrnehmung von Vor-Ort-Support und Erbringung von Leistungen in der Anwenderunterstützung und -betreuung (2nd-Level-Support) für den Landtag NRW
22025FA
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Produkte/Dienstleistungen: Help-Desk und Unterstützungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Am 31. März 2023 endet die reguläre Beauftragung des aktuellen Dienstleisters zur personellen Unterstützung im Bereich IT-Service-Desk, Vor-Ort-Services und...”
Kurze Beschreibung
Am 31. März 2023 endet die reguläre Beauftragung des aktuellen Dienstleisters zur personellen Unterstützung im Bereich IT-Service-Desk, Vor-Ort-Services und Anwenderbetreuung. Der Landtag Nordrhein-Westfalen möchte den Betrieb seines IT-Service-Desks weiterhin durch eine externe Dienstleistung (nachstehend Auftragnehmer/in bzw. "AN" genannt) wahrnehmen lassen. Hierzu gehört nicht nur die Besetzung des IT-Service-Desks sondern weiterhin auch die Wahrnehmung von Vor-Ort-Support in den Wahlkreis- und Telearbeitsbüros.
Das Team soll aus einer Teamleitung sowie sieben ausgewiesenen IT-Fachleuten bestehen.
Zudem ist während der Vertragslaufzeit eine bedarfsorientierte Mobilität der IT-Fachkräfte für die anfallenden Tätigkeiten in den Wahlkreis- oder Telearbeitsbüros sicherzustellen.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines neuen EVB-IT Dienstvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer ab dem 01.03.2023 zur Beschaffung der genannten IT-Dienstleistungen, mit möglichst beständigem Personal, das sich durch sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz auszeichnet, um einen stabilen und möglichst langfristigen, professionellen Support sicherzustellen.
Die Zeit vom 01.03. - 31.03.2023 ist als Einarbeitungs- und Übergabezeit für alle Personen des neuen Dienstleisters eingeplant.
1️⃣
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Siehe Dokumente
L01 - Leistungsverzeichnis und
L01a - Hinweise zum Vergabeverfahren”
Beschreibung der Beschaffung:
“Am 31. März 2023 endet die reguläre Beauftragung des aktuellen Dienstleisters zur personellen Unterstützung im Bereich IT-Service-Desk, Vor-Ort-Services und...”
Beschreibung der Beschaffung
Am 31. März 2023 endet die reguläre Beauftragung des aktuellen Dienstleisters zur personellen Unterstützung im Bereich IT-Service-Desk, Vor-Ort-Services und Anwenderbetreuung. Der Landtag Nordrhein-Westfalen möchte den Betrieb seines IT-Service-Desks weiterhin durch eine externe Dienstleistung (nachstehend Auftragnehmer/in bzw. "AN" genannt) wahrnehmen lassen. Hierzu gehört nicht nur die Besetzung des IT-Service-Desks sondern weiterhin auch die Wahrnehmung von Vor-Ort-Support in den Wahlkreis- und Telearbeitsbüros.
Das Team soll aus einer Teamleitung sowie sieben ausgewiesenen IT-Fachleuten bestehen.
Zudem ist während der Vertragslaufzeit eine bedarfsorientierte Mobilität der IT-Fachkräfte für die anfallenden Tätigkeiten in den Wahlkreis- oder Telearbeitsbüros sicherzustellen.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines neuen EVB-IT Dienstvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer ab dem 01.03.2023 zur Beschaffung der genannten IT-Dienstleistungen, mit möglichst beständigem Personal, das sich durch sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz auszeichnet, um einen stabilen und möglichst langfristigen, professionellen Support sicherzustellen.
Die Zeit vom 01.03. - 31.03.2023 ist als Einarbeitungs- und Übergabezeit für alle Personen des neuen Dienstleisters eingeplant.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anlage W01 Projektrealisierung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anlage W02 Qualifikation der Teamleitung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anlage W03 Teamzusammensetzung und Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anlage W04 Sicherstellung des Betriebs
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anlage W05 Einarbeitungs- und Fortbildungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anlage W06 Personalkontinuität und Bindung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anlage W07 Qualitätsmanagement
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anlage W08 Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %
Dauer
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Siehe Dokument L01 - Leistungsverzeichnis:
Beginn und Ende Leistungserbringung:
a.) Beginn der Vertragslaufzeit - 01.03.2023
b.) Ende der Vertragslaufzeit -...”
Beschreibung der Verlängerungen
Siehe Dokument L01 - Leistungsverzeichnis:
Beginn und Ende Leistungserbringung:
a.) Beginn der Vertragslaufzeit - 01.03.2023
b.) Ende der Vertragslaufzeit - 28.02.2025
c.) ERSTE Verlängerungsoption - 12 Monate
d.) ZWEITE Verlängerungsoption- 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-09
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-09
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Aufgrund von elektronisch eingereichten Angeboten findet kein öffentlicher Submissonstermin statt.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Aufgrund von elektronisch eingereichten Angeboten findet kein öffentlicher Submissonstermin statt.”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRWDNFA
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221/1472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 236-680116 (2022-12-02)