Betrieb eines IT-Service-Desk (1rst-Level-Support), Wahrnehmung von Vor-Ort-Support und Erbringung von Leistungen in der Anwenderunterstützung und -betreuung (2nd-Level-Support) für den Landtag NRW
Am 31. März 2023 endet die reguläre Beauftragung des aktuellen Dienstleisters zur personellen Unterstützung im Bereich IT-Service-Desk, Vor-Ort-Services und Anwenderbetreuung. Der Landtag Nordrhein-Westfalen möchte den Betrieb seines IT-Service-Desks weiterhin durch eine externe Dienstleistung (nachstehend Auftragnehmer/in bzw. "AN" genannt) wahrnehmen lassen. Hierzu gehört nicht nur die Besetzung des IT-Service-Desks sondern weiterhin auch die Wahrnehmung von Vor-Ort-Support in den Wahlkreis- und Telearbeitsbüros. Das Team soll aus einer Teamleitung sowie sieben ausgewiesenen IT-Fachleuten bestehen. Zudem ist während der Vertragslaufzeit eine bedarfsorientierte Mobilität der IT-Fachkräfte für die anfallenden Tätigkeiten in den Wahlkreis- oder Telearbeitsbüros sicherzustellen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines neuen EVB-IT Dienstvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer ab dem 01.03.2023 zur Beschaffung der genannten IT-Dienstleistungen, mit möglichst beständigem Personal, das sich durch sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz auszeichnet, um einen stabilen und möglichst langfristigen, professionellen Support sicherzustellen. Die Zeit vom 01.03. - 31.03.2023 ist als Einarbeitungs- und Übergabezeit für alle Personen des neuen Dienstleisters eingeplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-02.
Auftragsbekanntmachung (2022-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Help-Desk und Unterstützungsdienste
Referenznummer: 22025FA
Kurze Beschreibung:
Am 31. März 2023 endet die reguläre Beauftragung des aktuellen Dienstleisters zur personellen Unterstützung im Bereich IT-Service-Desk, Vor-Ort-Services und Anwenderbetreuung. Der Landtag Nordrhein-Westfalen möchte den Betrieb seines IT-Service-Desks weiterhin durch eine externe Dienstleistung (nachstehend Auftragnehmer/in bzw. "AN" genannt) wahrnehmen lassen. Hierzu gehört nicht nur die Besetzung des IT-Service-Desks sondern weiterhin auch die Wahrnehmung von Vor-Ort-Support in den Wahlkreis- und Telearbeitsbüros.
Das Team soll aus einer Teamleitung sowie sieben ausgewiesenen IT-Fachleuten bestehen.
Zudem ist während der Vertragslaufzeit eine bedarfsorientierte Mobilität der IT-Fachkräfte für die anfallenden Tätigkeiten in den Wahlkreis- oder Telearbeitsbüros sicherzustellen.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines neuen EVB-IT Dienstvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer ab dem 01.03.2023 zur Beschaffung der genannten IT-Dienstleistungen, mit möglichst beständigem Personal, das sich durch sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz auszeichnet, um einen stabilen und möglichst langfristigen, professionellen Support sicherzustellen.
Die Zeit vom 01.03. - 31.03.2023 ist als Einarbeitungs- und Übergabezeit für alle Personen des neuen Dienstleisters eingeplant.
Am 31. März 2023 endet die reguläre Beauftragung des aktuellen Dienstleisters zur personellen Unterstützung im Bereich IT-Service-Desk, Vor-Ort-Services und Anwenderbetreuung. Der Landtag Nordrhein-Westfalen möchte den Betrieb seines IT-Service-Desks weiterhin durch eine externe Dienstleistung (nachstehend Auftragnehmer/in bzw. "AN" genannt) wahrnehmen lassen. Hierzu gehört nicht nur die Besetzung des IT-Service-Desks sondern weiterhin auch die Wahrnehmung von Vor-Ort-Support in den Wahlkreis- und Telearbeitsbüros.
Das Team soll aus einer Teamleitung sowie sieben ausgewiesenen IT-Fachleuten bestehen.
Zudem ist während der Vertragslaufzeit eine bedarfsorientierte Mobilität der IT-Fachkräfte für die anfallenden Tätigkeiten in den Wahlkreis- oder Telearbeitsbüros sicherzustellen.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines neuen EVB-IT Dienstvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer ab dem 01.03.2023 zur Beschaffung der genannten IT-Dienstleistungen, mit möglichst beständigem Personal, das sich durch sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz auszeichnet, um einen stabilen und möglichst langfristigen, professionellen Support sicherzustellen.
Die Zeit vom 01.03. - 31.03.2023 ist als Einarbeitungs- und Übergabezeit für alle Personen des neuen Dienstleisters eingeplant.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Help-Desk und Unterstützungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-12-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-07 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 236-680116
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Aufgrund von elektronisch eingereichten Angeboten findet kein öffentlicher Submissonstermin statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am 31. März 2023 endet die reguläre Beauftragung des aktuellen Dienstleisters zur personellen Unterstützung im Bereich IT-Service-Desk, Vor-Ort-Services und Anwenderbetreuung. Der Landtag Nordrhein-Westfalen möchte den Betrieb seines IT-Service-Desks weiterhin durch eine externe Dienstleistung (nachstehend Auftragnehmer/in bzw. "AN" genannt) wahrnehmen lassen. Hierzu gehört nicht nur die Besetzung des IT-Service-Desks sondern weiterhin auch die Wahrnehmung von Vor-Ort-Support in den Wahlkreis- und Telearbeitsbüros.
Am 31. März 2023 endet die reguläre Beauftragung des aktuellen Dienstleisters zur personellen Unterstützung im Bereich IT-Service-Desk, Vor-Ort-Services und Anwenderbetreuung. Der Landtag Nordrhein-Westfalen möchte den Betrieb seines IT-Service-Desks weiterhin durch eine externe Dienstleistung (nachstehend Auftragnehmer/in bzw. "AN" genannt) wahrnehmen lassen. Hierzu gehört nicht nur die Besetzung des IT-Service-Desks sondern weiterhin auch die Wahrnehmung von Vor-Ort-Support in den Wahlkreis- und Telearbeitsbüros.
Das Team soll aus einer Teamleitung sowie sieben ausgewiesenen IT-Fachleuten bestehen.
Zudem ist während der Vertragslaufzeit eine bedarfsorientierte Mobilität der IT-Fachkräfte für die anfallenden Tätigkeiten in den Wahlkreis- oder Telearbeitsbüros sicherzustellen.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines neuen EVB-IT Dienstvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer ab dem 01.03.2023 zur Beschaffung der genannten IT-Dienstleistungen, mit möglichst beständigem Personal, das sich durch sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz auszeichnet, um einen stabilen und möglichst langfristigen, professionellen Support sicherzustellen.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines neuen EVB-IT Dienstvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer ab dem 01.03.2023 zur Beschaffung der genannten IT-Dienstleistungen, mit möglichst beständigem Personal, das sich durch sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz auszeichnet, um einen stabilen und möglichst langfristigen, professionellen Support sicherzustellen.
Die Zeit vom 01.03. - 31.03.2023 ist als Einarbeitungs- und Übergabezeit für alle Personen des neuen Dienstleisters eingeplant.
Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe Dokument L01 - Leistungsverzeichnis:
Beginn und Ende Leistungserbringung:
a.) Beginn der Vertragslaufzeit - 01.03.2023
b.) Ende der Vertragslaufzeit - 28.02.2025
c.) ERSTE Verlängerungsoption - 12 Monate
d.) ZWEITE Verlängerungsoption- 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Siehe Dokumente
L01 - Leistungsverzeichnis und
L01a - Hinweise zum Vergabeverfahren
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Aufgrund von elektronisch eingereichten Angeboten findet kein öffentlicher Submissonstermin statt.
Zusätzliche Informationen:
Aufgrund von elektronisch eingereichten Angeboten findet kein öffentlicher Submissonstermin statt.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.