Für den Teilnahmeantrag sind die folgenden Informationen zwingend zu beachten:
1. Form:
1.1. Die in Ziff. III.1) benannten Formblätter können auf der Internet-Seite des DTVP Deutsches Vergabeportal unter
http://www.dtvp.de/Center/ uneingeschränkt, vollständig und gebührenfrei unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden.
1.2. Die Teilnahmeanträge sind über
http://www.dtvp.de/Center/ unter den dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen.
2. Verfahren:
2.1. Bewerberfragen - Sollte diese Bekanntmachung oder die übersandten Formblätter aus Sicht des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten enthalten, so hat der Bewerber den Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informieren. Hinweise oder Rückfragen sind in Textform bis zum 18.07.2022 über
http://www.dtvp.de/Center/ unter den dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen. Der Auftraggeber wird sich bemühen, auch später eingehende Fragen noch zu beantworten, soweit dies bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch möglich ist. Ergänzende Hinweise des Auftraggebers, die sich aufgrund von Rückfragen ergeben, werden anonymisiert allen Bewerbern unter
http://www.dtvp.de/Center/ zugänglich gemacht.
2.2. Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden nicht erstattet.
2.3. Sollten geforderte Unterlagen im Teilnahmeantrag fehlen oder unvollständig sein, kann der Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bewerber zur Nachreichung von Unterlagen oder Vervollständigung der Teilnahmeanträge aufzufordern.
2.4. Der Auftraggeber wird die Teilnahmeanträge anhand der unter Ziff. II.2.9) benannten Kriterien werten. Er wird die 3 bestplatzierten Bewerber auffordern, ein Angebot für die ausgeschriebene Leistung abzugeben (Beginn der Angebotsphase).
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften:
3.1. Mehrere Bewerber können sich zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Falle ist die Eigenerklärung nach Ziff. III.1.4) - Formblatt 3 unter Benennung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ferner sind von der
Bewerbergemeinschaft die genannten Eignungsnachweise beizubringen.
3.2. Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft zwischen Abgabe des Teilnahmeantrages und Angebotsabgabe sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach
Ablauf der Teilnahmefrist unter Rückgriff auf nicht zur Angebotsabgabe aufgeforderte Einzelbewerber ist ausgeschlossen. Ebenso ist die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft aus Einzelbewerbern, die sich im Teilnahmewettbewerb für die Angebotsabgabe präqualifiziert haben, aus vergaberechtlichen Gründen nicht zulässig.
4. Nachunternehmer:
4.1. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auch auf dritte Unternehmen (benannte Nachunternehmer) berufen (sogenannte Eignungsleihe). Hierzu hat der Bewerber mit Abgabe seines Teilnahmeantrages anzugeben, welche Leistungsteile von benannten Nachunternehmern erbracht werden sollen (Formblatt 4) und eine Verpflichtungserklärung des benannten Nachunternehmers vorzulegen, wonach sich dieser gegenüber dem Bewerber zur Erbringung des fraglichen Leistungsteils verpflichtet und damit nachweist, dass er dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Auftragsausführung zur Verfügung stellt (Formblatt 5). Nur für den Fall der Eignungsleihe sind für den benannten Nachunternehmer sämtliche Eignungsnachweise beizubringen.
4.2. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass im Falle einer Leistungserbringung durch Nachunternehmer ohne Eignungsleihe nur Formblatt 4 einzureichen ist.
4.3. Verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG gelten ebenfalls als Nachunternehmer, für die die Anforderungen nach dieser Nr. 4 gelten.
Für die Angebotsphase gilt:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der indikativen Angebote (Erstangebote) zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4JRPHY