Im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Ertüchtigung sowie des Umbaus und der Sanierung aller Geschosse des Hauptgebäudes der sich in Trägerschaft des Bistums Trier befindlichen Maximilian-Kolbe-Schule in Neunkirchen-Wiebelskirchen werden auch in Verbindung mit der Dachsanierung Arbeiten an der PV-Anlage notwendig. Im ersten Schritt müssen die 4 vorhandenen PV-Anlagen vom Dach demontiert werden. Zwei PV-Anlagen werden aufgrund der abgelaufenen Förderung fachgerecht entsorgt. Die beiden anderen PV-Anlagen (Förderungsende 2024, bzw. 2028) sollen während der Dachsanierung auf dem Schulhof (abgetrennter Bereich) zwischengelagert werden. Nach der Dachsanierung behält sich der Bauherr vor die eingelagerten PV-Anlagen wieder auf der Dachfläche zu montieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-11.
Auftragsbekanntmachung (2022-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Elektroanlagen
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Ertüchtigung sowie des Umbaus und der Sanierung aller Geschosse des Hauptgebäudes der sich in Trägerschaft des Bistums Trier befindlichen Maximilian-Kolbe-Schule in Neunkirchen-Wiebelskirchen werden auch in Verbindung mit der Dachsanierung Arbeiten an der PV-Anlage notwendig.
Im ersten Schritt müssen die 4 vorhandenen PV-Anlagen vom Dach demontiert werden. Zwei PV-Anlagen werden aufgrund der abgelaufenen Förderung fachgerecht entsorgt. Die beiden anderen PV-Anlagen (Förderungsende 2024, bzw. 2028) sollen während der Dachsanierung auf dem Schulhof (abgetrennter Bereich) zwischengelagert werden.
Nach der Dachsanierung behält sich der Bauherr vor die eingelagerten PV-Anlagen wieder auf der Dachfläche zu montieren.
Im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Ertüchtigung sowie des Umbaus und der Sanierung aller Geschosse des Hauptgebäudes der sich in Trägerschaft des Bistums Trier befindlichen Maximilian-Kolbe-Schule in Neunkirchen-Wiebelskirchen werden auch in Verbindung mit der Dachsanierung Arbeiten an der PV-Anlage notwendig.
Im ersten Schritt müssen die 4 vorhandenen PV-Anlagen vom Dach demontiert werden. Zwei PV-Anlagen werden aufgrund der abgelaufenen Förderung fachgerecht entsorgt. Die beiden anderen PV-Anlagen (Förderungsende 2024, bzw. 2028) sollen während der Dachsanierung auf dem Schulhof (abgetrennter Bereich) zwischengelagert werden.
Nach der Dachsanierung behält sich der Bauherr vor die eingelagerten PV-Anlagen wieder auf der Dachfläche zu montieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Elektroanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Elektroanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Neunkirchen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
zur Erläuterung von II.2.7:
Die Arbeiten sind spätestens 20 WT nach Zugang des Auftragsschreibens zu beginnen
Ausführung im laufenden Schulbetrieb
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Ertüchtigung sowie des Umbaus und der Sanierung aller Geschosse des Hauptgebäudes der sich in Trägerschaft des Bistums Trier befindlichen Maximilian-Kolbe-Schule in Neunkirchen-Wiebelskirchen werden auch in Verbindung mit der Dachsanierung Arbeiten an der PV-Anlage notwendig.
Im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Ertüchtigung sowie des Umbaus und der Sanierung aller Geschosse des Hauptgebäudes der sich in Trägerschaft des Bistums Trier befindlichen Maximilian-Kolbe-Schule in Neunkirchen-Wiebelskirchen werden auch in Verbindung mit der Dachsanierung Arbeiten an der PV-Anlage notwendig.
Im ersten Schritt müssen die 4 vorhandenen PV-Anlagen vom Dach demontiert werden. Zwei PV-Anlagen werden aufgrund der abgelaufenen Förderung fachgerecht entsorgt. Die beiden anderen PV-Anlagen (Förderungsende 2024, bzw. 2028) sollen während der Dachsanierung auf dem Schulhof (abgetrennter Bereich) zwischengelagert werden.
Im ersten Schritt müssen die 4 vorhandenen PV-Anlagen vom Dach demontiert werden. Zwei PV-Anlagen werden aufgrund der abgelaufenen Förderung fachgerecht entsorgt. Die beiden anderen PV-Anlagen (Förderungsende 2024, bzw. 2028) sollen während der Dachsanierung auf dem Schulhof (abgetrennter Bereich) zwischengelagert werden.
Nach der Dachsanierung behält sich der Bauherr vor die eingelagerten PV-Anlagen wieder auf der Dachfläche zu montieren.
Bezeichnung des Loses: Demontage, Teilentsorgung PV-Anlagen - Sanierung Maximilian Kolbe Schule
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Maximilian-Kolbe-Schule wurde in den Jahren um 1975 als Stahlbeton-Skelett-Konstruktion (TT-Träger-Decken in Erdgeschoss und Obergeschosse) bzw. Stahlbeton-/Mauerwerkskonstruktion (Untergeschoss) mit nichttragenden Systemtrennwänden (sog. „Mechelwänden“) als Innenwänden und einer vorgehängten Pfosten-Riegel-Fassade errichtet. Das Gebäude hat 5 Geschosse (UG-3. OG) und ein Technikgeschoss. Altersbedingt bestehen im Gebäude Defizite in Bezug auf haustechnische Anlagen, Brandschutz, Energiebilanz usw., die im Zuge der Sanierung behoben werden sollen.
Die Maximilian-Kolbe-Schule wurde in den Jahren um 1975 als Stahlbeton-Skelett-Konstruktion (TT-Träger-Decken in Erdgeschoss und Obergeschosse) bzw. Stahlbeton-/Mauerwerkskonstruktion (Untergeschoss) mit nichttragenden Systemtrennwänden (sog. „Mechelwänden“) als Innenwänden und einer vorgehängten Pfosten-Riegel-Fassade errichtet. Das Gebäude hat 5 Geschosse (UG-3. OG) und ein Technikgeschoss. Altersbedingt bestehen im Gebäude Defizite in Bezug auf haustechnische Anlagen, Brandschutz, Energiebilanz usw., die im Zuge der Sanierung behoben werden sollen.
Demontage, Teilentsorgung und Wiedermontage von PV-Anlagen
LOS 1
Demontage:
- Demontage von 4 PV-Anlagen
Entsorgung:
- Entsorgung von zwei PV-Anlagen
Zwischenlagern:
- Einlagern von zwei PV-Anlagen
Dauer: 5 Monate
Zusätzliche Informationen:
zur Erläuterung von II.2.7:
Die Arbeiten sind spätestens 20 WT nach Zugang des Auftragsschreibens zu beginnen
Ausführung im laufenden Schulbetrieb
Bezeichnung des Loses: Teilwiedermontage PV-Anlagen - Sanierung Maximilian Kolbe Schule
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
LOS2
-Wiedermontage von zwei PV-Anlagen
Dauer: 1 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Prälat Schütz Str. 15, 66540 Neunkirchen - Wiebelskirchen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie durch Vorlage der im Formblatt 216 geforderten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen und die im Formblatt 216 geforderten Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124, 216 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie durch Vorlage der im Formblatt 216 geforderten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen und die im Formblatt 216 geforderten Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124, 216 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Jahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre
Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden, inkl. Nachweis der Prämien
Mindeststandards:
- Mindestumsatz der letzten 3 Jahren von 40.000 € p.a. (netto)
- Mindestsumme Personenschäden 3 Mio €
- Mindestsumme Sachschäden 1,5 Mio €
Technische und berufliche Fähigkeiten:
mind. 1 bis max.2 Referenzprojekt(e) Sanierung mehrgeschossige Schule oder mehrgeschossiges Verwaltungs-/ Bürogebäude innerhalb der letzten 5 Jahre (Fertigstellung ab 12-2015 bis 12-2020)
Die Nachforderung der auftraggeberseitigen Bestätigungen der vorgelegten Referenz(en) wird vorbehalten.
Mindeststandards: Referenzprojekt(e) mit einer Bruttogrundfläche größer/gleich 5.000m²
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie durch Vorlage der im Formblatt 216 geforderten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen und die im Formblatt 216 geforderten Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124, 216 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie durch Vorlage der im Formblatt 216 geforderten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen und die im Formblatt 216 geforderten Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124, 216 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: e-Vergabe - Trier
Zusätzliche Informationen:
Es ist kein Beisitz durch Bieter bei der Öffnung vor Ort zugelassen, da die Vergabe elektronisch erfolgt.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Bistum, Religionsgemeinschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: WJ Hauth
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av12f13c-eu🌏
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützende Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlich Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber Auftraggeber geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützende Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlich Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber Auftraggeber geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 033-083476 (2022-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Ertüchtigung sowie des Umbaus und der Sanierung aller Geschosse des Hauptgebäudes der sich in Trägerschaft des Bistums Trier befindlichen Maximilian-Kolbe-Schule in Neunkirchen-Wiebelskirchen werden auch in Verbindung mit der
Dachsanierung Arbeiten an der PV-Anlage notwendig.
Im ersten Schritt müssen die 4 vorhandenen PV-Anlagen vom Dach demontiert werden. Zwei PV-Anlagen werden aufgrund der abgelaufenen Förderung fachgerecht entsorgt. Die beiden anderen PV-Anlagen (Förderungsende 2024, bzw. 2028) sollen während der Dachsanierung auf dem Schulhof
(abgetrennter Bereich) zwischengelagert werden.
Nach der Dachsanierung behält sich der Bauherr vor die eingelagerten PV-Anlagen wieder auf der Dachfläche zu montieren.
Im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Ertüchtigung sowie des Umbaus und der Sanierung aller Geschosse des Hauptgebäudes der sich in Trägerschaft des Bistums Trier befindlichen Maximilian-Kolbe-Schule in Neunkirchen-Wiebelskirchen werden auch in Verbindung mit der
Dachsanierung Arbeiten an der PV-Anlage notwendig.
Im ersten Schritt müssen die 4 vorhandenen PV-Anlagen vom Dach demontiert werden. Zwei PV-Anlagen werden aufgrund der abgelaufenen Förderung fachgerecht entsorgt. Die beiden anderen PV-Anlagen (Förderungsende 2024, bzw. 2028) sollen während der Dachsanierung auf dem Schulhof
(abgetrennter Bereich) zwischengelagert werden.
Nach der Dachsanierung behält sich der Bauherr vor die eingelagerten PV-Anlagen wieder auf der Dachfläche zu montieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 6517105325📞
Im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Ertüchtigung sowie des Umbaus und der Sanierung aller Geschosse des Hauptgebäudes der sich in Trägerschaft des Bistums Trier befindlichen Maximilian-Kolbe-Schule in Neunkirchen-Wiebelskirchen werden auch in Verbindung mit der
Im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Ertüchtigung sowie des Umbaus und der Sanierung aller Geschosse des Hauptgebäudes der sich in Trägerschaft des Bistums Trier befindlichen Maximilian-Kolbe-Schule in Neunkirchen-Wiebelskirchen werden auch in Verbindung mit der
Dachsanierung Arbeiten an der PV-Anlage notwendig.
Im ersten Schritt müssen die 4 vorhandenen PV-Anlagen vom Dach demontiert werden. Zwei PV-Anlagen werden aufgrund der abgelaufenen Förderung fachgerecht entsorgt. Die beiden anderen PV-Anlagen (Förderungsende 2024, bzw. 2028) sollen während der Dachsanierung auf dem Schulhof
Im ersten Schritt müssen die 4 vorhandenen PV-Anlagen vom Dach demontiert werden. Zwei PV-Anlagen werden aufgrund der abgelaufenen Förderung fachgerecht entsorgt. Die beiden anderen PV-Anlagen (Förderungsende 2024, bzw. 2028) sollen während der Dachsanierung auf dem Schulhof
(abgetrennter Bereich) zwischengelagert werden.
Bezeichnung des Loses: Demontage, Teilentsorgung, PV-Anlagen - Sanierung Maximilian Kolbe Schule
Kurze Beschreibung:
Die Maximilian-Kolbe-Schule wurde in den Jahren um 1975 als Stahlbeton-Skelett-Konstruktion (TT-Träger-Decken in Erdgeschoss und Obergeschosse) bzw. Stahlbeton-/Mauerwerkskonstruktion (Untergeschoss) mit nichttragenden Systemtrennwänden (sog. „Mechelwänden“) als Innenwänden und einer
Die Maximilian-Kolbe-Schule wurde in den Jahren um 1975 als Stahlbeton-Skelett-Konstruktion (TT-Träger-Decken in Erdgeschoss und Obergeschosse) bzw. Stahlbeton-/Mauerwerkskonstruktion (Untergeschoss) mit nichttragenden Systemtrennwänden (sog. „Mechelwänden“) als Innenwänden und einer
vorgehängten Pfosten-Riegel-Fassade errichtet. Das Gebäude hat 5 Geschosse (UG-3. OG) und ein Technikgeschoss. Altersbedingt bestehen im Gebäude Defizite in Bezug auf haustechnische Anlagen, Brandschutz, Energiebilanz usw., die im Zuge der Sanierung behoben werden sollen.
vorgehängten Pfosten-Riegel-Fassade errichtet. Das Gebäude hat 5 Geschosse (UG-3. OG) und ein Technikgeschoss. Altersbedingt bestehen im Gebäude Defizite in Bezug auf haustechnische Anlagen, Brandschutz, Energiebilanz usw., die im Zuge der Sanierung behoben werden sollen.
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter -und bewerberschützende Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber Auftraggeber geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter -und bewerberschützende Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber Auftraggeber geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.