Auf der Grundlage der Erklärung von Davos 2018 „Eine hohe Baukultur für Europa“ und der „Neuen Leipzig Charta von 2020“ werden baukulturelle Leitlinien des Bundes erarbeitet. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, Baukultur als gesellschaftlichen Wert stärker im Bewusstsein zu verankern und die Qualität und Prozesse zur Entstehung, Pflege und Weiterentwicklung der gebauten Umwelt und des baukulturellen Erbes zu verbessern. Ziel des Vorhabens ist die Erstellung der „Leitlinien für Baukultur in Deutschland“. Die Leitlinien des Bundes stellen ein Konsenspapier dar, in dem die Haltung und Zielstellung der Bundesregierung zur Umsetzung baukultureller Ziele artikuliert wird. Das Papier dient als Schlüsseldokument einer deutschen Haltung zur Baukultur. Das Positionspapier soll über eine Zustandsbeschreibung hinaus, Ziele, Handlungsfelder- und Bedarfe sowie konkrete Aufgaben im Bereich Baukultur umfassen. Die Leitlinien für Baukultur des Bundes haben den Anspruch, die Erarbeitung eigener Baukulturpolitiken von Länder und Kommunen zu befördern. Inhalt des Auftrags ist die Erarbeitung der Leitlinien sowie die umfassende Prozessgestaltung, -begleitung und -durchführung. Hierzu zählen neben dem Projektmanagement auch die Begleitung eines Beirates und interministerieller Abstimmungsrunden, die Bildung und Begleitung von thematischen Fokusgruppen, die Durchführung von Experteninterviews, sowie die wissenschaftliche Grundlagenermittlung. Des Weiteren zählt auch die redaktionelle Bearbeitung, das Layout und ggf. die Veröffentlichung der Leitlinien zum Inhalt des Auftrages. Die Leitlinien werden in mehreren Abstimmungsstufen erarbeitet. Der interdisziplinäre Beirat wurde bereits durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) berufen und ergänzt den Prozess durch fachliche Expertise. Fokusgruppen aus den Bereichen der Verbände, der Länder und Kommunen, des Fachdiskurses Architektur/Baukultur und Wissenschaft, aus der Zivilgesellschaft sowie Bauherren/Industrie qualifizieren die Leitlinien und werden zu Schlüsselfragen hinzugezogen. Zur Vertiefung ausgewählter Themenbereiche werden optional Experteninterviews durchgeführt. Die Leitlinien werden durch die interministerielle Arbeitsgruppe der Schlüsselressorts der Bundesregierung (u.a. Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Kultur und Medien, Bildung und Forschung, Digitales und Verkehr, Wirtschaft und Klima, Umwelt) unter Beteiligung des BBSR erörtert und qualifiziert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 10.04.04-22.100
Kurze Beschreibung:
Auf der Grundlage der Erklärung von Davos 2018 „Eine hohe Baukultur für Europa“ und der „Neuen Leipzig Charta von 2020“ werden baukulturelle Leitlinien des Bundes erarbeitet. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, Baukultur als gesellschaftlichen Wert stärker im Bewusstsein zu verankern und die Qualität und Prozesse zur Entstehung, Pflege und Weiterentwicklung der gebauten Umwelt und des baukulturellen Erbes zu verbessern.
Ziel des Vorhabens ist die Erstellung der „Leitlinien für Baukultur in Deutschland“. Die Leitlinien des Bundes stellen ein Konsenspapier dar, in dem die Haltung und Zielstellung der Bundesregierung zur Umsetzung baukultureller Ziele artikuliert wird. Das Papier dient als Schlüsseldokument einer deutschen Haltung zur Baukultur. Das Positionspapier soll über eine Zustandsbeschreibung hinaus, Ziele, Handlungsfelder- und Bedarfe sowie konkrete Aufgaben im Bereich Baukultur umfassen. Die Leitlinien für Baukultur des Bundes haben den Anspruch, die Erarbeitung eigener Baukulturpolitiken von Länder und Kommunen zu befördern.
Inhalt des Auftrags ist die Erarbeitung der Leitlinien sowie die umfassende Prozessgestaltung, -begleitung und -durchführung. Hierzu zählen neben dem Projektmanagement auch die Begleitung eines Beirates und interministerieller Abstimmungsrunden, die Bildung und Begleitung von thematischen Fokusgruppen, die Durchführung von Experteninterviews, sowie die wissenschaftliche Grundlagenermittlung. Des Weiteren zählt auch die redaktionelle Bearbeitung, das Layout und ggf. die Veröffentlichung der Leitlinien zum Inhalt des Auftrages.
Die Leitlinien werden in mehreren Abstimmungsstufen erarbeitet. Der interdisziplinäre Beirat wurde bereits durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) berufen und ergänzt den Prozess durch fachliche Expertise. Fokusgruppen aus den Bereichen der Verbände, der Länder und Kommunen, des Fachdiskurses Architektur/Baukultur und Wissenschaft, aus der Zivilgesellschaft sowie Bauherren/Industrie qualifizieren die Leitlinien und werden zu Schlüsselfragen hinzugezogen. Zur Vertiefung ausgewählter Themenbereiche werden optional Experteninterviews durchgeführt. Die Leitlinien werden durch die interministerielle Arbeitsgruppe der Schlüsselressorts der Bundesregierung (u.a. Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Kultur und Medien, Bildung und Forschung, Digitales und Verkehr, Wirtschaft und Klima, Umwelt) unter Beteiligung des BBSR erörtert und qualifiziert.
Auf der Grundlage der Erklärung von Davos 2018 „Eine hohe Baukultur für Europa“ und der „Neuen Leipzig Charta von 2020“ werden baukulturelle Leitlinien des Bundes erarbeitet. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, Baukultur als gesellschaftlichen Wert stärker im Bewusstsein zu verankern und die Qualität und Prozesse zur Entstehung, Pflege und Weiterentwicklung der gebauten Umwelt und des baukulturellen Erbes zu verbessern.
Ziel des Vorhabens ist die Erstellung der „Leitlinien für Baukultur in Deutschland“. Die Leitlinien des Bundes stellen ein Konsenspapier dar, in dem die Haltung und Zielstellung der Bundesregierung zur Umsetzung baukultureller Ziele artikuliert wird. Das Papier dient als Schlüsseldokument einer deutschen Haltung zur Baukultur. Das Positionspapier soll über eine Zustandsbeschreibung hinaus, Ziele, Handlungsfelder- und Bedarfe sowie konkrete Aufgaben im Bereich Baukultur umfassen. Die Leitlinien für Baukultur des Bundes haben den Anspruch, die Erarbeitung eigener Baukulturpolitiken von Länder und Kommunen zu befördern.
Inhalt des Auftrags ist die Erarbeitung der Leitlinien sowie die umfassende Prozessgestaltung, -begleitung und -durchführung. Hierzu zählen neben dem Projektmanagement auch die Begleitung eines Beirates und interministerieller Abstimmungsrunden, die Bildung und Begleitung von thematischen Fokusgruppen, die Durchführung von Experteninterviews, sowie die wissenschaftliche Grundlagenermittlung. Des Weiteren zählt auch die redaktionelle Bearbeitung, das Layout und ggf. die Veröffentlichung der Leitlinien zum Inhalt des Auftrages.
Die Leitlinien werden in mehreren Abstimmungsstufen erarbeitet. Der interdisziplinäre Beirat wurde bereits durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) berufen und ergänzt den Prozess durch fachliche Expertise. Fokusgruppen aus den Bereichen der Verbände, der Länder und Kommunen, des Fachdiskurses Architektur/Baukultur und Wissenschaft, aus der Zivilgesellschaft sowie Bauherren/Industrie qualifizieren die Leitlinien und werden zu Schlüsselfragen hinzugezogen. Zur Vertiefung ausgewählter Themenbereiche werden optional Experteninterviews durchgeführt. Die Leitlinien werden durch die interministerielle Arbeitsgruppe der Schlüsselressorts der Bundesregierung (u.a. Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Kultur und Medien, Bildung und Forschung, Digitales und Verkehr, Wirtschaft und Klima, Umwelt) unter Beteiligung des BBSR erörtert und qualifiziert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-13 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-18 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 096-265833
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe, insb. der Verweis auf den Haushaltsvorbehalt:
Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag im angegebenen Kostenrahmen zu vergeben. Die Zuschlagserteilung ist jedoch abhängig von den künftigen Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers (vorläufige Haushaltsführung), eine Vergabeentscheidung kann somit erst nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes erfolgen. Der Zuschlag wird voraussichtlich frühestens zum 01.07.2022 schriftlich erteilt. Sollte der Zuschlag früher erteilt werden können, werden die Bieter entsprechend informiert.
weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe, insb. der Verweis auf den Haushaltsvorbehalt:
Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag im angegebenen Kostenrahmen zu vergeben. Die Zuschlagserteilung ist jedoch abhängig von den künftigen Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers (vorläufige Haushaltsführung), eine Vergabeentscheidung kann somit erst nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes erfolgen. Der Zuschlag wird voraussichtlich frühestens zum 01.07.2022 schriftlich erteilt. Sollte der Zuschlag früher erteilt werden können, werden die Bieter entsprechend informiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf der Grundlage der Erklärung von Davos 2018 „Eine hohe Baukultur für Europa“ und der „Neuen Leipzig Charta von 2020“ werden baukulturelle Leitlinien des Bundes erarbeitet. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, Baukultur als gesellschaftlichen Wert stärker im Bewusstsein zu verankern und die Qualität und Prozesse zur Entstehung, Pflege und Weiterentwicklung der gebauten Umwelt und des baukulturellen Erbes zu verbessern.
Auf der Grundlage der Erklärung von Davos 2018 „Eine hohe Baukultur für Europa“ und der „Neuen Leipzig Charta von 2020“ werden baukulturelle Leitlinien des Bundes erarbeitet. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, Baukultur als gesellschaftlichen Wert stärker im Bewusstsein zu verankern und die Qualität und Prozesse zur Entstehung, Pflege und Weiterentwicklung der gebauten Umwelt und des baukulturellen Erbes zu verbessern.
Ziel des Vorhabens ist die Erstellung der „Leitlinien für Baukultur in Deutschland“. Die Leitlinien des Bundes stellen ein Konsenspapier dar, in dem die Haltung und Zielstellung der Bundesregierung zur Umsetzung baukultureller Ziele artikuliert wird. Das Papier dient als Schlüsseldokument einer deutschen Haltung zur Baukultur. Das Positionspapier soll über eine Zustandsbeschreibung hinaus, Ziele, Handlungsfelder- und Bedarfe sowie konkrete Aufgaben im Bereich Baukultur umfassen. Die Leitlinien für Baukultur des Bundes haben den Anspruch, die Erarbeitung eigener Baukulturpolitiken von Länder und Kommunen zu befördern.
Ziel des Vorhabens ist die Erstellung der „Leitlinien für Baukultur in Deutschland“. Die Leitlinien des Bundes stellen ein Konsenspapier dar, in dem die Haltung und Zielstellung der Bundesregierung zur Umsetzung baukultureller Ziele artikuliert wird. Das Papier dient als Schlüsseldokument einer deutschen Haltung zur Baukultur. Das Positionspapier soll über eine Zustandsbeschreibung hinaus, Ziele, Handlungsfelder- und Bedarfe sowie konkrete Aufgaben im Bereich Baukultur umfassen. Die Leitlinien für Baukultur des Bundes haben den Anspruch, die Erarbeitung eigener Baukulturpolitiken von Länder und Kommunen zu befördern.
Inhalt des Auftrags ist die Erarbeitung der Leitlinien sowie die umfassende Prozessgestaltung, -begleitung und -durchführung. Hierzu zählen neben dem Projektmanagement auch die Begleitung eines Beirates und interministerieller Abstimmungsrunden, die Bildung und Begleitung von thematischen Fokusgruppen, die Durchführung von Experteninterviews, sowie die wissenschaftliche Grundlagenermittlung. Des Weiteren zählt auch die redaktionelle Bearbeitung, das Layout und ggf. die Veröffentlichung der Leitlinien zum Inhalt des Auftrages.
Inhalt des Auftrags ist die Erarbeitung der Leitlinien sowie die umfassende Prozessgestaltung, -begleitung und -durchführung. Hierzu zählen neben dem Projektmanagement auch die Begleitung eines Beirates und interministerieller Abstimmungsrunden, die Bildung und Begleitung von thematischen Fokusgruppen, die Durchführung von Experteninterviews, sowie die wissenschaftliche Grundlagenermittlung. Des Weiteren zählt auch die redaktionelle Bearbeitung, das Layout und ggf. die Veröffentlichung der Leitlinien zum Inhalt des Auftrages.
Die Leitlinien werden in mehreren Abstimmungsstufen erarbeitet. Der interdisziplinäre Beirat wurde bereits durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) berufen und ergänzt den Prozess durch fachliche Expertise. Fokusgruppen aus den Bereichen der Verbände, der Länder und Kommunen, des Fachdiskurses Architektur/Baukultur und Wissenschaft, aus der Zivilgesellschaft sowie Bauherren/Industrie qualifizieren die Leitlinien und werden zu Schlüsselfragen hinzugezogen. Zur Vertiefung ausgewählter Themenbereiche werden optional Experteninterviews durchgeführt. Die Leitlinien werden durch die interministerielle Arbeitsgruppe der Schlüsselressorts der Bundesregierung (u.a. Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Kultur und Medien, Bildung und Forschung, Digitales und Verkehr, Wirtschaft und Klima, Umwelt) unter Beteiligung des BBSR erörtert und qualifiziert.
Die Leitlinien werden in mehreren Abstimmungsstufen erarbeitet. Der interdisziplinäre Beirat wurde bereits durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) berufen und ergänzt den Prozess durch fachliche Expertise. Fokusgruppen aus den Bereichen der Verbände, der Länder und Kommunen, des Fachdiskurses Architektur/Baukultur und Wissenschaft, aus der Zivilgesellschaft sowie Bauherren/Industrie qualifizieren die Leitlinien und werden zu Schlüsselfragen hinzugezogen. Zur Vertiefung ausgewählter Themenbereiche werden optional Experteninterviews durchgeführt. Die Leitlinien werden durch die interministerielle Arbeitsgruppe der Schlüsselressorts der Bundesregierung (u.a. Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Kultur und Medien, Bildung und Forschung, Digitales und Verkehr, Wirtschaft und Klima, Umwelt) unter Beteiligung des BBSR erörtert und qualifiziert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe Eignungskriterien
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe, insb. der Verweis auf den Haushaltsvorbehalt:
Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag im angegebenen Kostenrahmen zu vergeben. Die Zuschlagserteilung ist jedoch abhängig von den künftigen Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers (vorläufige Haushaltsführung), eine Vergabeentscheidung kann somit erst nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes erfolgen. Der Zuschlag wird voraussichtlich frühestens zum 01.07.2022 schriftlich erteilt. Sollte der Zuschlag früher erteilt werden können, werden die Bieter entsprechend informiert.
Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag im angegebenen Kostenrahmen zu vergeben. Die Zuschlagserteilung ist jedoch abhängig von den künftigen Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers (vorläufige Haushaltsführung), eine Vergabeentscheidung kann somit erst nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes erfolgen. Der Zuschlag wird voraussichtlich frühestens zum 01.07.2022 schriftlich erteilt. Sollte der Zuschlag früher erteilt werden können, werden die Bieter entsprechend informiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundekartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 096-265833 (2022-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 199159.66 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge