Die Agenda 2030 durch Stadtentwicklung auf lokaler Ebene umsetzen. Städte, Gemeinden und Kreise im datenbasierten und leitbildorientierten Dialog zur stadtentwicklungsrelevanten Aspekten globaler Nachhaltigkeit
Mit der Annahme der Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals - SDGs) und der Agenda 2030 verständigten sich die Vereinten Nationen zugleich darauf, sie evidenzbasiert und nachvollziehbar umzusetzen (United Nations 2015). Dazu werden von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen seit 2016 anlässlich des jährlich stattfindenden High-Level Political Forum (HLPF) nationale Berichtsbeiträge vorgelegt, so genannte Voluntary National Reviews (VNRs). Zunehmend engagieren sich in diesem Agenda-2030-Umsetzungsprozess auch Kommunen mit Eigenanalysen, so gennannten Voluntary Local Reviews (VLRs). Ergänzend dazu erstellt das Siedlungsprogramm der Vereinten Nationen, UN HABITAT, ab 2022 im Vierjahresrhythmus und auf der Grundlage des Global Urban Monitoring Framework Globalberichte zur Umsetzung der ebenfalls 2016 auf internationaler Ebene erarbeiteten und von der Generalversammlung der Vereinten Nationen bestätigten New Urban Agenda. Im europäischen Kontext liegt zudem seit 2020 die Neue Leipzig-Charta mit u.a. ihren städtischen Dimensionen nachhaltiger Entwicklung und Prinzipien guter Stadtentwicklungspolitik vor. Um die urbane Dimension von Nachhaltigkeit, die sich im explizit städtischen Globalen Nachhaltigkeitsziel 11 (SDG 11), aber auch in vielen anderen der SDGs ausdrückt, stärker sowohl in Kommunen und Kommunalverwaltungen als auch auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu betonen und ihr Potential für die kommunale Entwicklung zu nutzen, ist eine Qualitätssteigerung der VLRs, deren explizite Ausrichtung auf stadtentwicklungsbezogene (einschl. stadtplanungsrelevante) Aspekte sowie die Gewährleistung ihrer Vergleichbarkeit untereinander und Anschlussfähigkeit der VLRs gegenüber anderen Berichtsformen, beispielsweise den VNRs, notwendig. Dabei soll ein kommunale Strukturen integrierendes, staatliche Ebenen übergreifendes und im transkommunalen Dialog auch kulturelle Grenzen überschreitendes Verständnis von nachhaltiger Stadtentwicklung erzielt werden, für das sowohl Daten als auch kommunal anerkannte Leitbilder (z.B. integrierte Stadtentwicklungskonzepte, sonstige raumbezogene Entwicklungsstrategien, Nachhaltigkeitsresolutionen) herangezogen werden. Das Projekt dient dazu, interessierten Städten, Gemeinden und Kreisen in Deutschland sowie in europäischen und außereuropäischen Partnerländern die Erarbeitung von VLRs und den Austausch darüber zu ermöglichen und methodisch hochwertig (d.h. qualitätsverbessernd) zu gewährleisten, beispielsweise in Form von Fachworkshops. Darüber hinaus wird die Vergleichbarkeit untereinander und die Anschlussfähigkeit der VLRs gegenüber anderen Berichtsformen, u.a. den Globalberichten von UN HABITAT, den Berichtsformaten des HLPF sowie entsprechenden Berichten auf nationaler und europäischer Ebene (z.B. in DEU: Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung, VNR; in Europa: The State of European Cities Report der Europäischen Kommission) hergestellt. Dies geschieht zugleich datenbasiert und auf der Grundlage weiterer leitbildorientierter Vergleichsmöglichkeiten (z.B. integrierte Stadtentwicklungskonzepte, sonstige raumbezogene Entwicklungsstrategien, Nachhaltigkeitsresolutionen). Die datentechnische Perspektive wird dabei mit derjenigen von Leitbildern der nachhaltigen Stadtentwicklung von internationaler, nationaler und kommunaler Herkunft gleichgewichtet verbunden. Die jeweiligen Kommunalverwaltungen sollen fach- und ämterübergreifend - mit einer ausgewogenen Beteiligung von Zuständigkeiten (in den jeweils kommunal unterschiedlichen Bezeichnungen) für 1. Kommunalstatistik, 2. Stadtentwicklung / Stadtplanung sowie 3. Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 - in den Projektverlauf und die angestrebten Ergebnisse einbezogen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 10.04.04-22.090
Kurze Beschreibung:
Mit der Annahme der Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals - SDGs) und der Agenda 2030 verständigten sich die Vereinten Nationen zugleich darauf, sie evidenzbasiert und nachvollziehbar umzusetzen (United Nations 2015). Dazu werden von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen seit 2016 anlässlich des jährlich stattfindenden High-Level Political Forum (HLPF) nationale Berichtsbeiträge vorgelegt, so genannte Voluntary National Reviews (VNRs). Zunehmend engagieren sich in diesem Agenda-2030-Umsetzungsprozess auch Kommunen mit Eigenanalysen, so gennannten Voluntary Local Reviews (VLRs). Ergänzend dazu erstellt das Siedlungsprogramm der Vereinten Nationen, UN HABITAT, ab 2022 im Vierjahresrhythmus und auf der Grundlage des Global Urban Monitoring Framework Globalberichte zur Umsetzung der ebenfalls 2016 auf internationaler Ebene erarbeiteten und von der Generalversammlung der Vereinten Nationen bestätigten New Urban Agenda. Im europäischen Kontext liegt zudem seit 2020 die Neue Leipzig-Charta mit u.a. ihren städtischen Dimensionen nachhaltiger Entwicklung und Prinzipien guter Stadtentwicklungspolitik vor.
Um die urbane Dimension von Nachhaltigkeit, die sich im explizit städtischen Globalen Nachhaltigkeitsziel 11 (SDG 11), aber auch in vielen anderen der SDGs ausdrückt, stärker sowohl in Kommunen und Kommunalverwaltungen als auch auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu betonen und ihr Potential für die kommunale Entwicklung zu nutzen, ist eine Qualitätssteigerung der VLRs, deren explizite Ausrichtung auf stadtentwicklungsbezogene (einschl. stadtplanungsrelevante) Aspekte sowie die Gewährleistung ihrer Vergleichbarkeit untereinander und Anschlussfähigkeit der VLRs gegenüber anderen Berichtsformen, beispielsweise den VNRs, notwendig. Dabei soll ein kommunale Strukturen integrierendes, staatliche Ebenen übergreifendes und im transkommunalen Dialog auch kulturelle Grenzen überschreitendes Verständnis von nachhaltiger Stadtentwicklung erzielt werden, für das sowohl Daten als auch kommunal anerkannte Leitbilder (z.B. integrierte Stadtentwicklungskonzepte, sonstige raumbezogene Entwicklungsstrategien, Nachhaltigkeitsresolutionen) herangezogen werden.
Das Projekt dient dazu, interessierten Städten, Gemeinden und Kreisen in Deutschland sowie in europäischen und außereuropäischen Partnerländern die Erarbeitung von VLRs und den Austausch darüber zu ermöglichen und methodisch hochwertig (d.h. qualitätsverbessernd) zu gewährleisten, beispielsweise in Form von Fachworkshops. Darüber hinaus wird die Vergleichbarkeit untereinander und die Anschlussfähigkeit der VLRs gegenüber anderen Berichtsformen, u.a. den Globalberichten von UN HABITAT, den Berichtsformaten des HLPF sowie entsprechenden Berichten auf nationaler und europäischer Ebene (z.B. in DEU: Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung, VNR; in Europa: The State of European Cities Report der Europäischen Kommission) hergestellt. Dies geschieht zugleich datenbasiert und auf der Grundlage weiterer leitbildorientierter Vergleichsmöglichkeiten (z.B. integrierte Stadtentwicklungskonzepte, sonstige raumbezogene Entwicklungsstrategien, Nachhaltigkeitsresolutionen). Die datentechnische Perspektive wird dabei mit derjenigen von Leitbildern der nachhaltigen Stadtentwicklung von internationaler, nationaler und kommunaler Herkunft gleichgewichtet verbunden. Die jeweiligen Kommunalverwaltungen sollen fach- und ämterübergreifend - mit einer ausgewogenen Beteiligung von Zuständigkeiten (in den jeweils kommunal unterschiedlichen Bezeichnungen) für 1. Kommunalstatistik, 2. Stadtentwicklung / Stadtplanung sowie 3. Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 - in den Projektverlauf und die angestrebten Ergebnisse einbezogen werden.
Mit der Annahme der Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals - SDGs) und der Agenda 2030 verständigten sich die Vereinten Nationen zugleich darauf, sie evidenzbasiert und nachvollziehbar umzusetzen (United Nations 2015). Dazu werden von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen seit 2016 anlässlich des jährlich stattfindenden High-Level Political Forum (HLPF) nationale Berichtsbeiträge vorgelegt, so genannte Voluntary National Reviews (VNRs). Zunehmend engagieren sich in diesem Agenda-2030-Umsetzungsprozess auch Kommunen mit Eigenanalysen, so gennannten Voluntary Local Reviews (VLRs). Ergänzend dazu erstellt das Siedlungsprogramm der Vereinten Nationen, UN HABITAT, ab 2022 im Vierjahresrhythmus und auf der Grundlage des Global Urban Monitoring Framework Globalberichte zur Umsetzung der ebenfalls 2016 auf internationaler Ebene erarbeiteten und von der Generalversammlung der Vereinten Nationen bestätigten New Urban Agenda. Im europäischen Kontext liegt zudem seit 2020 die Neue Leipzig-Charta mit u.a. ihren städtischen Dimensionen nachhaltiger Entwicklung und Prinzipien guter Stadtentwicklungspolitik vor.
Um die urbane Dimension von Nachhaltigkeit, die sich im explizit städtischen Globalen Nachhaltigkeitsziel 11 (SDG 11), aber auch in vielen anderen der SDGs ausdrückt, stärker sowohl in Kommunen und Kommunalverwaltungen als auch auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu betonen und ihr Potential für die kommunale Entwicklung zu nutzen, ist eine Qualitätssteigerung der VLRs, deren explizite Ausrichtung auf stadtentwicklungsbezogene (einschl. stadtplanungsrelevante) Aspekte sowie die Gewährleistung ihrer Vergleichbarkeit untereinander und Anschlussfähigkeit der VLRs gegenüber anderen Berichtsformen, beispielsweise den VNRs, notwendig. Dabei soll ein kommunale Strukturen integrierendes, staatliche Ebenen übergreifendes und im transkommunalen Dialog auch kulturelle Grenzen überschreitendes Verständnis von nachhaltiger Stadtentwicklung erzielt werden, für das sowohl Daten als auch kommunal anerkannte Leitbilder (z.B. integrierte Stadtentwicklungskonzepte, sonstige raumbezogene Entwicklungsstrategien, Nachhaltigkeitsresolutionen) herangezogen werden.
Das Projekt dient dazu, interessierten Städten, Gemeinden und Kreisen in Deutschland sowie in europäischen und außereuropäischen Partnerländern die Erarbeitung von VLRs und den Austausch darüber zu ermöglichen und methodisch hochwertig (d.h. qualitätsverbessernd) zu gewährleisten, beispielsweise in Form von Fachworkshops. Darüber hinaus wird die Vergleichbarkeit untereinander und die Anschlussfähigkeit der VLRs gegenüber anderen Berichtsformen, u.a. den Globalberichten von UN HABITAT, den Berichtsformaten des HLPF sowie entsprechenden Berichten auf nationaler und europäischer Ebene (z.B. in DEU: Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung, VNR; in Europa: The State of European Cities Report der Europäischen Kommission) hergestellt. Dies geschieht zugleich datenbasiert und auf der Grundlage weiterer leitbildorientierter Vergleichsmöglichkeiten (z.B. integrierte Stadtentwicklungskonzepte, sonstige raumbezogene Entwicklungsstrategien, Nachhaltigkeitsresolutionen). Die datentechnische Perspektive wird dabei mit derjenigen von Leitbildern der nachhaltigen Stadtentwicklung von internationaler, nationaler und kommunaler Herkunft gleichgewichtet verbunden. Die jeweiligen Kommunalverwaltungen sollen fach- und ämterübergreifend - mit einer ausgewogenen Beteiligung von Zuständigkeiten (in den jeweils kommunal unterschiedlichen Bezeichnungen) für 1. Kommunalstatistik, 2. Stadtentwicklung / Stadtplanung sowie 3. Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 - in den Projektverlauf und die angestrebten Ergebnisse einbezogen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-28 📅
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 061-160909
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe", insb. der Verweis auf den Haushaltsvorbehalt:
Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag im angegebenen Kostenrahmen zu vergeben. Die Zuschlagserteilung ist jedoch abhängig von den künftigen Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers (vorläufige Haushaltsführung), eine Vergabeentscheidung kann somit erst nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes erfolgen. Der Zuschlag wird voraussichtlich frühestens zum 01.07.2022 schriftlich erteilt. Sollte der Zuschlag früher erteilt werden können, werden die Bieter entsprechend informiert.
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe", insb. der Verweis auf den Haushaltsvorbehalt:
Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag im angegebenen Kostenrahmen zu vergeben. Die Zuschlagserteilung ist jedoch abhängig von den künftigen Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers (vorläufige Haushaltsführung), eine Vergabeentscheidung kann somit erst nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes erfolgen. Der Zuschlag wird voraussichtlich frühestens zum 01.07.2022 schriftlich erteilt. Sollte der Zuschlag früher erteilt werden können, werden die Bieter entsprechend informiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Annahme der Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals - SDGs) und der Agenda 2030 verständigten sich die Vereinten Nationen zugleich darauf, sie evidenzbasiert und nachvollziehbar umzusetzen (United Nations 2015). Dazu werden von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen seit 2016 anlässlich des jährlich stattfindenden High-Level Political Forum (HLPF) nationale Berichtsbeiträge vorgelegt, so genannte Voluntary National Reviews (VNRs). Zunehmend engagieren sich in diesem Agenda-2030-Umsetzungsprozess auch Kommunen mit Eigenanalysen, so gennannten Voluntary Local Reviews (VLRs). Ergänzend dazu erstellt das Siedlungsprogramm der Vereinten Nationen, UN HABITAT, ab 2022 im Vierjahresrhythmus und auf der Grundlage des Global Urban Monitoring Framework Globalberichte zur Umsetzung der ebenfalls 2016 auf internationaler Ebene erarbeiteten und von der Generalversammlung der Vereinten Nationen bestätigten New Urban Agenda. Im europäischen Kontext liegt zudem seit 2020 die Neue Leipzig-Charta mit u.a. ihren städtischen Dimensionen nachhaltiger Entwicklung und Prinzipien guter Stadtentwicklungspolitik vor.
Mit der Annahme der Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals - SDGs) und der Agenda 2030 verständigten sich die Vereinten Nationen zugleich darauf, sie evidenzbasiert und nachvollziehbar umzusetzen (United Nations 2015). Dazu werden von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen seit 2016 anlässlich des jährlich stattfindenden High-Level Political Forum (HLPF) nationale Berichtsbeiträge vorgelegt, so genannte Voluntary National Reviews (VNRs). Zunehmend engagieren sich in diesem Agenda-2030-Umsetzungsprozess auch Kommunen mit Eigenanalysen, so gennannten Voluntary Local Reviews (VLRs). Ergänzend dazu erstellt das Siedlungsprogramm der Vereinten Nationen, UN HABITAT, ab 2022 im Vierjahresrhythmus und auf der Grundlage des Global Urban Monitoring Framework Globalberichte zur Umsetzung der ebenfalls 2016 auf internationaler Ebene erarbeiteten und von der Generalversammlung der Vereinten Nationen bestätigten New Urban Agenda. Im europäischen Kontext liegt zudem seit 2020 die Neue Leipzig-Charta mit u.a. ihren städtischen Dimensionen nachhaltiger Entwicklung und Prinzipien guter Stadtentwicklungspolitik vor.
Um die urbane Dimension von Nachhaltigkeit, die sich im explizit städtischen Globalen Nachhaltigkeitsziel 11 (SDG 11), aber auch in vielen anderen der SDGs ausdrückt, stärker sowohl in Kommunen und Kommunalverwaltungen als auch auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu betonen und ihr Potential für die kommunale Entwicklung zu nutzen, ist eine Qualitätssteigerung der VLRs, deren explizite Ausrichtung auf stadtentwicklungsbezogene (einschl. stadtplanungsrelevante) Aspekte sowie die Gewährleistung ihrer Vergleichbarkeit untereinander und Anschlussfähigkeit der VLRs gegenüber anderen Berichtsformen, beispielsweise den VNRs, notwendig. Dabei soll ein kommunale Strukturen integrierendes, staatliche Ebenen übergreifendes und im transkommunalen Dialog auch kulturelle Grenzen überschreitendes Verständnis von nachhaltiger Stadtentwicklung erzielt werden, für das sowohl Daten als auch kommunal anerkannte Leitbilder (z.B. integrierte Stadtentwicklungskonzepte, sonstige raumbezogene Entwicklungsstrategien, Nachhaltigkeitsresolutionen) herangezogen werden.
Um die urbane Dimension von Nachhaltigkeit, die sich im explizit städtischen Globalen Nachhaltigkeitsziel 11 (SDG 11), aber auch in vielen anderen der SDGs ausdrückt, stärker sowohl in Kommunen und Kommunalverwaltungen als auch auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu betonen und ihr Potential für die kommunale Entwicklung zu nutzen, ist eine Qualitätssteigerung der VLRs, deren explizite Ausrichtung auf stadtentwicklungsbezogene (einschl. stadtplanungsrelevante) Aspekte sowie die Gewährleistung ihrer Vergleichbarkeit untereinander und Anschlussfähigkeit der VLRs gegenüber anderen Berichtsformen, beispielsweise den VNRs, notwendig. Dabei soll ein kommunale Strukturen integrierendes, staatliche Ebenen übergreifendes und im transkommunalen Dialog auch kulturelle Grenzen überschreitendes Verständnis von nachhaltiger Stadtentwicklung erzielt werden, für das sowohl Daten als auch kommunal anerkannte Leitbilder (z.B. integrierte Stadtentwicklungskonzepte, sonstige raumbezogene Entwicklungsstrategien, Nachhaltigkeitsresolutionen) herangezogen werden.
Das Projekt dient dazu, interessierten Städten, Gemeinden und Kreisen in Deutschland sowie in europäischen und außereuropäischen Partnerländern die Erarbeitung von VLRs und den Austausch darüber zu ermöglichen und methodisch hochwertig (d.h. qualitätsverbessernd) zu gewährleisten, beispielsweise in Form von Fachworkshops. Darüber hinaus wird die Vergleichbarkeit untereinander und die Anschlussfähigkeit der VLRs gegenüber anderen Berichtsformen, u.a. den Globalberichten von UN HABITAT, den Berichtsformaten des HLPF sowie entsprechenden Berichten auf nationaler und europäischer Ebene (z.B. in DEU: Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung, VNR; in Europa: The State of European Cities Report der Europäischen Kommission) hergestellt. Dies geschieht zugleich datenbasiert und auf der Grundlage weiterer leitbildorientierter Vergleichsmöglichkeiten (z.B. integrierte Stadtentwicklungskonzepte, sonstige raumbezogene Entwicklungsstrategien, Nachhaltigkeitsresolutionen). Die datentechnische Perspektive wird dabei mit derjenigen von Leitbildern der nachhaltigen Stadtentwicklung von internationaler, nationaler und kommunaler Herkunft gleichgewichtet verbunden. Die jeweiligen Kommunalverwaltungen sollen fach- und ämterübergreifend - mit einer ausgewogenen Beteiligung von Zuständigkeiten (in den jeweils kommunal unterschiedlichen Bezeichnungen) für 1. Kommunalstatistik, 2. Stadtentwicklung / Stadtplanung sowie 3. Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 - in den Projektverlauf und die angestrebten Ergebnisse einbezogen werden.
Das Projekt dient dazu, interessierten Städten, Gemeinden und Kreisen in Deutschland sowie in europäischen und außereuropäischen Partnerländern die Erarbeitung von VLRs und den Austausch darüber zu ermöglichen und methodisch hochwertig (d.h. qualitätsverbessernd) zu gewährleisten, beispielsweise in Form von Fachworkshops. Darüber hinaus wird die Vergleichbarkeit untereinander und die Anschlussfähigkeit der VLRs gegenüber anderen Berichtsformen, u.a. den Globalberichten von UN HABITAT, den Berichtsformaten des HLPF sowie entsprechenden Berichten auf nationaler und europäischer Ebene (z.B. in DEU: Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung, VNR; in Europa: The State of European Cities Report der Europäischen Kommission) hergestellt. Dies geschieht zugleich datenbasiert und auf der Grundlage weiterer leitbildorientierter Vergleichsmöglichkeiten (z.B. integrierte Stadtentwicklungskonzepte, sonstige raumbezogene Entwicklungsstrategien, Nachhaltigkeitsresolutionen). Die datentechnische Perspektive wird dabei mit derjenigen von Leitbildern der nachhaltigen Stadtentwicklung von internationaler, nationaler und kommunaler Herkunft gleichgewichtet verbunden. Die jeweiligen Kommunalverwaltungen sollen fach- und ämterübergreifend - mit einer ausgewogenen Beteiligung von Zuständigkeiten (in den jeweils kommunal unterschiedlichen Bezeichnungen) für 1. Kommunalstatistik, 2. Stadtentwicklung / Stadtplanung sowie 3. Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 - in den Projektverlauf und die angestrebten Ergebnisse einbezogen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe "Eignungskriterien"
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe", insb. der Verweis auf den Haushaltsvorbehalt:
Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag im angegebenen Kostenrahmen zu vergeben. Die Zuschlagserteilung ist jedoch abhängig von den künftigen Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers (vorläufige Haushaltsführung), eine Vergabeentscheidung kann somit erst nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes erfolgen. Der Zuschlag wird voraussichtlich frühestens zum 01.07.2022 schriftlich erteilt. Sollte der Zuschlag früher erteilt werden können, werden die Bieter entsprechend informiert.
Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag im angegebenen Kostenrahmen zu vergeben. Die Zuschlagserteilung ist jedoch abhängig von den künftigen Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers (vorläufige Haushaltsführung), eine Vergabeentscheidung kann somit erst nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes erfolgen. Der Zuschlag wird voraussichtlich frühestens zum 01.07.2022 schriftlich erteilt. Sollte der Zuschlag früher erteilt werden können, werden die Bieter entsprechend informiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 061-160909 (2022-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 226890.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Problem- und Aufgabenverständnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berücksichtigung internationaler, europäischer und nationaler Bezüge
Methodisches Vorgehen
Arbeitsplanung und Personaleinsatz
Preis (Gewichtung): 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-30 📅
Name: EBP Deutschland GmbH
Postanschrift: Am Hamburger Bahnhof 4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 226 841 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 175-496375 (2022-09-07)