Dienstleistungen zur Begleitung und Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung des Leitbildprozesses für die Polizei Sachsen

Sächsische Staatsministerium des Innern

Dienstleistungen zur Begleitung und Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung des Leitbildprozesses für die Polizei Sachsen
Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1 - Erarbeitung eines konkreten Leitbildes und dessen Konsolidierung in der Organisation
Los 2 - Prozess zur Evaluation der nachhaltigen Wirksamkeit des Leitbildes.
Die Teilnahme und spätere Angebotsabgabe ist zwingend für beide Lose gefordert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-07-22 Auftragsbekanntmachung
2023-05-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-07-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: B6945
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungen zur Begleitung und Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung des Leitbildprozesses für die Polizei Sachsen Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 - Erarbeitung eines konkreten Leitbildes und dessen Konsolidierung in der Organisation Los 2 - Prozess zur Evaluation der nachhaltigen Wirksamkeit des Leitbildes. Die Teilnahme und spätere Angebotsabgabe ist zwingend für beide Lose gefordert.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsische Staatsministerium des Innern
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Straße 2
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1821b8b748d-6a450e91f02f144e 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-22 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 143-409359
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
Es ist zwingend ein Teilnahmeantrag für das Los 1 bei der Beteiligung am Los 2 abzugeben.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungen zur Begleitung und Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung des Leitbildprozesses für die Polizei Sachsen
Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1 - Erarbeitung eines konkreten Leitbildes und dessen Konsolidierung in der Organisation
Los 2 - Prozess zur Evaluation der nachhaltigen Wirksamkeit des Leitbildes.
Die Teilnahme und spätere Angebotsabgabe ist zwingend für beide Lose gefordert.
Bezeichnung des Loses: Erarbeitung eines konkreten Leitbildes und dessen Konsolidierung in der Organisation
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Erarbeitung eines konkreten Leitbildes und dessen Konsolidierung in der Organisation.
Details sind unter Punkt 1.2 des Leistungsverzeichnisses nachzulesen.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Es ist zwingend ein Teilnahmeantrag für das Los 1 bei der Beteiligung am Los 2 abzugeben.
Bezeichnung des Loses: Prozess zur Evaluation der nachhaltigen Wirksamkeit des Leitbildes
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Prozess zur Evaluation der nachhaltigen Wirksamkeit des Leitbildes
Zusätzliche Informationen:
Es ist zwingend ein Teilnahmeantrag für das Los 2 bei der Beteiligung am Los 1 abzugeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: innerhalb des Freistaates Sachsen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- zur persönlichen Lage des Unternehmens:
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
- Bestätigung der Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen
- Eigenerklärung S1: Erklärung zum Datenschutz und zur Datensicherheit
- Eigenerklärung S2: Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung / Sicherheitsüberprüfung / Verpflichtungserklärung
- Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig);
Technische und berufliche Fähigkeiten:
zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
Mindeststandards: siehe Anlage 1 - Bewertungsbogen zum Eignungsnachweis
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Vergabeunterlagen, die genauen Bedingungen werden im Rahmen der Angebotsphase bekanntgegeben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-09-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-01 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1821b8b748d-6a450e91f02f144e 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Postanschrift: Nordstraße 3-5
Postort: Markkleeberg
Postleitzahl: 04416
Telefon: +49 3414948-0 📞
Fax: +49 3414948-0 📠
Land: Leipzig 🏙️
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 143-409359 (2022-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 092-284454
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 143-409359
ABl. S-Ausgabe: 92

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erarbeitung eines konkreten Leitbildes und dessen Konsolidierung in der Organisation. Details sind unter Punkt 1.2 des Leistungsverzeichnisses nachzulesen.
Prozess zur Evaluation der nachhaltigen Wirksamkeit des Leitbildes Details sind unter Punkt 1.2 des Leistungsverzeichnisses nachzulesen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptbewertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70,00
Preis (Gewichtung): 30,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-05 📅
Name: BearingPoint GmbH
Postanschrift: Speicherstr. 1
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +40 369630163 📞
E-Mail: madalina.oancea@bearingpoint.com 📧
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
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Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 092-284454 (2023-05-09)