Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe von drei Referenzen in vergleichbarer Höhe des ausgeschriebenen Auftragsvolumens
gemäß Formblatt Eigenerklärung zur Eignung - siehe Anlage 3
- Mindestens zwei Personen je Auftraggeber, die auftragnehmerseitig als An-sprechpartner des jeweiligen Auftraggebers fungieren sollen
- Nachweis der Eignung als Datenschutzbeauftragter im Sinne des Art. 37 Abs. 5 DS-GVO durch Vorlage eines Zertifikatsabschlusses als Datenschutzbeauftragter für die benannten Personen
- Deutsch-Sprachkenntnisse der benannten Personen mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder Mut-tersprache
- Reaktionszeiten: Zusicherung, dass für zeitkritische Anfragen an den Daten-schutzbeauftragten eine Klärungsmöglichkeit mit mindestens einem der benann-ten Ansprechpartner innerhalb 24 Stunden erfolgen kann
Die Eignung der Bieter wird anhand des folgenden Kriteriums gewertet:
- Einschlägige Berufserfahrung in der Datenschutzberatung der benannten Personen (Nachweis durch Vorlage eines ausführlichen, von den benannten Personen unterzeichneten Lebenslaufs unter Angabe der Dauer und Inhalt der einschlägigen Berufstätigkeiten sowie Referenzen), wobei
- die Länge einer datenschutzrechtlich einschlägigen Berufserfahrung mit 0 bis 50 Punkten,
- die Länge einer datenschutzrechtlich einschlägigen Berufserfahrung im Gesundheitswesen mit
weiteren 0 bis 30 Punkten und
- die Länge einer datenschutzrechtlich einschlägigen Berufserfahrung im Krankenhausbereich ggf. zusätzlich
mit 0 bis 20 Punkten bewertet wird.
- Die Wertung innerhalb der jeweiligen Punkteskala erfolgt anhand der Vergleichbarkeit der Tätigkeiten mit den ausgeschriebenen Leistungen, der Vergleichbar-keit der beratenen Unternehmen mit den Auftraggebern und des zeitlichen Um-fangs der Tätigkeit.
1. Kriterium für die Auftragserteilung ist die Wirtschaftlichkeit des Angebots. Die Wirtschaftlichkeit der eingehenden Angebote bewerten die RKH Regionale Klini-ken Holding und Services GmbH und die Kreiskliniken Reutlingen GmbH anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung:
a) Gesamtpreis der pauschalierten Regelleistungen pro Jahr (netto) und des Stundensatzes für zusätzliche Leistungen für 25 Stunden 50 %
b) Qualität der angebotenen Leistung (vgl. Ziffer 4.3) 50 %
Überdurchschnittliche Projekterfahrung im Gesundheitswesen durch Nachweis von Referenzprojekten (davon 20 %)
Überdurchschnittliche Kenntnisse in Informationstechnologie, Da-tenschutzrecht und als Datenschutzbeauftragter (davon 10 %)
Beschreibung der Herangehensweise und Berichterstattung; Kon-zept der Zusammenarbeit in der laufenden Bestellungsphase (da-von 20 %)
2. Das Kriterium "Gesamtpreis der pauschalierten Regelleistungen pro Jahr (netto) und des Stundensatzes für zusätzliche Leistungen für 25 Stunden" nach Ziffer 1. lit. a) wird, wie in der Wertungsmatrix bei Ziffer 2.14 Nummer 1-3 der Vergabeun-terlagen dargelegt, gewertet.
3. Für das Hauptkriterium "Qualität der angebotenen Leistung" unter Ziffer 1. lit. b) nebst der Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf folgender Punkteskala:
Anforderungen in vollem Umfang erfüllt: 3 Punkte
Anforderungen erfüllt: 2 Punkte
Anforderungen nur teilweise erfüllt: 1 Punkt
Anforderungen nicht erfüllt / keine Aussagen: 0 Punkte
4. Zum Vorgehen bei der Wertung wird auf die Wertungsmatrix bei Ziffer 2.14 Nummer 1-3 der Vergabeunterlagen verwiesen.
5. Im Hinblick auf die vorgenannte Bewertung machen die RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH und die Kreiskliniken Reutlingen GmbH deutlich, dass bei der Punktevergabe die vergaberechtlichen Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung stets eingehalten werden. Insbesondere für die Punkte-vergabe im Hauptkriterium nach Ziffer 1. lit. b) bedeutet dies, dass der Auftragge-ber die Ausführungen der Bieter eingehend nach den in der Wertungsmatrix bei
Ziffer 2.14 Nummer 1-3 der Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben werten wird.
6. Die Bewertung in den einzelnen Kriterien wird sodann mit dem Gewichtungspro-zentsatz des jeweiligen Kriteriums multipliziert und ergibt die gewichtete Punktzahl.
7. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl insgesamt (Addition aller Kriterien) erhält den Zuschlag.