Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“E-Ladeinfrastrukturausbau für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit
503949-2”
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Planung, Koordination, Lieferung, Einbau, Installation und Inbetriebnahme von E-Ladesäulen für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 5 050 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Planung, Koordination, Einbau, Installation und Inbetriebnahme von E-Ladestationen an den Liegenschaften...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Planung, Koordination, Einbau, Installation und Inbetriebnahme von E-Ladestationen an den Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit. Die Liegenschaften sind über das ganze Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland verteilt. Die Benennung der auszustattenden Liegenschaften erfolgt jeweils mit dem Einzelabruf der Leistungen. Der maximale Umffang der zu erbringenden Leistungen über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung besteht aus 70 Ladestationen mit einem Ladepunkt und 30 Stationen mit zwei Ladepunkten. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Eine Mindestabnahmemenge bzw. ein bestimmtes Auftragsvolumen wird nicht garantiert oder zugesichert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Keine
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-31
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-31
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH, Lina-Ammon-Straße 9, 90471 Nürnberg”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 78
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich rügen. Als -unverzüglich- werden 7 Kalendertage definiert, die ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat. Es gilt die 15-Tages-Frist für einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Lina-Ammon-Straße 9
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 911-98872-0📞
E-Mail: zvst@bi-management.de📧
Fax: +49 911-98872-909 📠
URL: http://bi-management.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 172-486171 (2022-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 37385.44 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 172-486171
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: E-Ladeinfrastrukturausbau für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bayreuther eLadeinfrastruktur GmbH
Postanschrift: Nürnberger Str. 102
Postort: Bayreuth
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 92150705010📞
E-Mail: t.hillgruber@eladeinfrastruktur.de📧
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.eladeinfrastruktur.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5042016.81 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 37385.44 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber
unverzüglich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber
unverzüglich rügen. Als -unverzüglich- werden 7 Kalendertage definiert, die ab
dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat. Es
gilt die 15-Tages-Frist für einen Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Demnach ist ein
Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 246-711140 (2022-12-16)