E-Ladeinfrastrukturausbau für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit

Planung, Koordination, Lieferung, Einbau, Installation und Inbetriebnahme von E-Ladesäulen für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-09-02 Auftragsbekanntmachung
2022-12-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Referenznummer: 503949-2
Kurze Beschreibung:
Planung, Koordination, Lieferung, Einbau, Installation und Inbetriebnahme von E-Ladesäulen für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesagentur für Arbeit
Postanschrift: Lina-Ammon-Straße 9
Postleitzahl: 90471
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://bi-management.de 🌏
E-Mail: h.helmolt@bi-mangement.de 📧
Telefon: +49 911-98872941 📞
Fax: +49 911-98872909 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=476699 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-02 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-07 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 172-486171
ABl. S-Ausgabe: 172

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 5 050 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Planung, Koordination, Einbau, Installation und Inbetriebnahme von E-Ladestationen an den Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit. Die Liegenschaften sind über das ganze Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland verteilt. Die Benennung der auszustattenden Liegenschaften erfolgt jeweils mit dem Einzelabruf der Leistungen. Der maximale Umffang der zu erbringenden Leistungen über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung besteht aus 70 Ladestationen mit einem Ladepunkt und 30 Stationen mit zwei Ladepunkten. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Eine Mindestabnahmemenge bzw. ein bestimmtes Auftragsvolumen wird nicht garantiert oder zugesichert.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Keine

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH, Lina-Ammon-Straße 9, 90471 Nürnberg

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=476699 🌏
Internetadresse: www.evergabe-online.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 78
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich rügen. Als -unverzüglich- werden 7 Kalendertage definiert, die ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat. Es gilt die 15-Tages-Frist für einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Lina-Ammon-Straße 9
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90471
Telefon: +49 911-98872-0 📞
E-Mail: zvst@bi-management.de 📧
Fax: +49 911-98872-909 📠
Internetadresse: http://bi-management.de 🌏
Quelle: OJS 2022/S 172-486171 (2022-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 37385.44 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 246-711140
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 172-486171
ABl. S-Ausgabe: 246

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-16 📅
Name: Bayreuther eLadeinfrastruktur GmbH
Postanschrift: Nürnberger Str. 102
Postort: Bayreuth
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 92150705010 📞
E-Mail: t.hillgruber@eladeinfrastruktur.de 📧
Land: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.eladeinfrastruktur.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 37385.44 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber
unverzüglich rügen. Als -unverzüglich- werden 7 Kalendertage definiert, die ab
dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat. Es
gilt die 15-Tages-Frist für einen Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Demnach ist ein
Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 246-711140 (2022-12-16)