Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einbau und Austausch sowie die Vermietung von Wärmemess-, Wasser- und Kältezählern und die Erfassung und Lieferung von Energieverbrauchsdaten
22FEA60513”
Produkte/Dienstleistungen: Zählerablesung📦
Kurze Beschreibung:
“Dienstleister für die Wasser- und Heizkostenabrechnungen der Liegenschaften an den Bahnhöfen von DB S&S”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wasserzähler📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zähler📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Wasserzählern📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für gewerbliche Immobilien📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Energiebereich📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verwaltungsdienste für Energieversorgung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Energieeinsparung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Nebenkostenabrechnung Bahnhöfe. Dienstleister für die Wasser- und Heizkostenabrechnungen der Liegenschaften an den Bahnhöfen von DB S&S” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-23
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-09-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-01-13 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 135-387400 (2022-07-12)