Die sehr heterogene Projektlandschaft des Digitalministeriums umfasst aktuell ca. 120-150 Projekte unterschiedlicher Größe. Die Projekte werden von ca. 40-60 Projektleitern gesteuert, die Umsetzung der Projekte erfolgt teilweise mit externer Unterstützung. Die Steuerung der Projekte sowie die Verwendung von Projektmanagement-Methoden (klassisch/agil) obliegt der jeweiligen Projektleitung. Zum verbesserten Management der Projekte soll im StMD ein pragmatisches und zeitgleich professionelles Projektmanagement eingeführt bzw. das bestehende optimiert und durch eine Software unterstützt werden. Darüber hinaus soll die informelle Informationsweitergabe und die Zusammenarbeit innerhalb des StMD gestärkt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-05.
Auftragsbekanntmachung (2022-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagementsoftwarepaket
Referenznummer: 2021000651
Kurze Beschreibung:
Die sehr heterogene Projektlandschaft des Digitalministeriums umfasst aktuell ca. 120-150 Projekte unterschiedlicher Größe. Die Projekte werden von ca. 40-60 Projektleitern gesteuert, die Umsetzung der Projekte erfolgt teilweise mit externer Unterstützung. Die Steuerung der Projekte sowie die Verwendung von Projektmanagement-Methoden (klassisch/agil) obliegt der jeweiligen Projektleitung. Zum verbesserten Management der Projekte soll im StMD ein pragmatisches und zeitgleich professionelles Projektmanagement eingeführt bzw. das bestehende optimiert und durch eine Software unterstützt werden. Darüber hinaus soll die informelle Informationsweitergabe und die Zusammenarbeit innerhalb des StMD gestärkt werden.
Die sehr heterogene Projektlandschaft des Digitalministeriums umfasst aktuell ca. 120-150 Projekte unterschiedlicher Größe. Die Projekte werden von ca. 40-60 Projektleitern gesteuert, die Umsetzung der Projekte erfolgt teilweise mit externer Unterstützung. Die Steuerung der Projekte sowie die Verwendung von Projektmanagement-Methoden (klassisch/agil) obliegt der jeweiligen Projektleitung. Zum verbesserten Management der Projekte soll im StMD ein pragmatisches und zeitgleich professionelles Projektmanagement eingeführt bzw. das bestehende optimiert und durch eine Software unterstützt werden. Darüber hinaus soll die informelle Informationsweitergabe und die Zusammenarbeit innerhalb des StMD gestärkt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagementsoftwarepaket📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Projektleitung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 255 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Zum verbesserten Management der Projekte soll im StMD ein pragmatisches und zeitgleich professionelles Projektmanagement eingeführt bzw. das bestehende optimiert werden. In einer Voranalyse wurde das aktuelle Multiprojekt- und Projektmanagement analysiert, um a) den Status Quo zu identifizieren sowie Optimierungspotenziale abzuleiten und b) Anforderungen an ein zukünftiges, systemgestütztes Multi-Projektmanagement zu bestimmen. Darüber hinaus soll die informelle Informationsweitergabe und die Zusammenarbeit innerhalb des StMD gestärkt werden.
Zum verbesserten Management der Projekte soll im StMD ein pragmatisches und zeitgleich professionelles Projektmanagement eingeführt bzw. das bestehende optimiert werden. In einer Voranalyse wurde das aktuelle Multiprojekt- und Projektmanagement analysiert, um a) den Status Quo zu identifizieren sowie Optimierungspotenziale abzuleiten und b) Anforderungen an ein zukünftiges, systemgestütztes Multi-Projektmanagement zu bestimmen. Darüber hinaus soll die informelle Informationsweitergabe und die Zusammenarbeit innerhalb des StMD gestärkt werden.
Folgende Aufgabenfelder werden mit diesem wettbewerblichen Dialog deshalb jedenfalls abgedeckt:
- Einführung / Optimierung eines standardisierten Vorgehens zur Planung, Steuerung und Kontrolle von Projekten im StMD und zur Kommunikation
und Informationsweitergabe im StMD und ggf. der Digitalagentur,
- Einführung / Optimierung eines Multi-Projektmanagements für sämtliche Projekte im StMD.
- Optimierung der Vernetzung und der informellen Informationsweitergabe und Zusammenarbeit innerhalb des Ministeriums
- Beschaffung, Anpassung, Einführung und nachhaltige Etablierung von ein oder zwei IT-Tools zur Umsetzung der oben genannten Punkte.
Das oben beschriebene Digitalmonitoring kann möglicherweise mit einem der IT-Tools ebenfalls abgebildet werden. Hierbei handelt es sich um
einen möglichen, jedoch nicht um einen festen Bestandteil dieses wettbewerblichen Dialogs.
- Einführung / Optimierung eines standardisierten Vorgehens zum Multi-Projektmanagement für die Digitalisierungsprojekte der Staatskanzlei und
aller weiteren bayerischen Ministerien.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 255 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung um bis zu 24 Monate ist möglich.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption, ggf. weitere Optionen die sich aus der Dialogphase ergeben;
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Alle Eignungskriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-05-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auskünfte erteilt das Bayerische Staatsministerium für Digitales, Oskar-von-Miller-Ring 35, 80333 München.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
Quelle: OJS 2022/S 006-010900 (2022-01-05)
Ergänzende Angaben (2022-01-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben