ESTW Kassel EOW Kippe

DB Netz AG (Bukr 16)

Neubau eines EOW Bereiches in Kassel Hbf/Rbf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-10-10 Auftragsbekanntmachung
2022-11-02 Ergänzende Angaben
2022-12-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-10-13 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2024-05-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-03-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-10-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroinstallationsarbeiten
Referenznummer: 22FEI62390
Kurze Beschreibung: Neubau eines EOW Bereiches in Kassel Hbf/Rbf.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektroinstallationsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektroinstallationsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kassel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: evergabe@deutschebahn.com 📧
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/469c5051-68d7-4b2f-bb26-fbf8ecd868ad 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/469c5051-68d7-4b2f-bb26-fbf8ecd868ad 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-14 📅
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 199-566805
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kassel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
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Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse
Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
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Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
Eignungskriterien gem. Anlage 2.24 Eignungskriterien
1. Leistungen des Auftragnehmers
1.1
Die vom AN zu erbringenden Leistungen bestehen in der Regel aus vorgelagerten
Planungsleistungen (PT2) einschließlich fachtechnischer Planprüfungen gemäß VV BAUSTE
sowie den Bau- und Lieferleistungen inklusive Dokumentation.
1.2
Der AN ist für das funktionsgerechte und vertragsgemäße Zusammenwirken seiner
geschuldeten Leistung, einschließlich der Schnittstellen zu anderen Gewerken
verantwortlich. Dies beinhaltet ebenfalls die Koordination der unmittelbaren Schnittstellen zu
anderen Gewerken: wie z.B. Gleisanlagen, Kabeltiefbau und insbesondere angrenzender
Signal- und Telekommunikationstechnik.
1.3
Der Abschluss der Arbeiten zur Herbeiführung der Funktionsfähigkeit (HdF) ist dem AG
schriftlich mitzuteilen. Der AG kann einen Nachweis über die Funktionsfähigkeit verlangen.
Hierzu hat der AN dem AG die Unterlagen über durchgeführte erfolgreiche Prüfungen des
Gesamt- /eines Teilsystems in einer für den AG nachprüfbaren Form zur Verfügung zu
stellen.
1.4
Der AN stellt sicher, dass alle Systemkomponenten sowie die gesamte Sicherungsanlage,
soweit sie von dem Auftrag umfasst ist, voll kompatibel zu allen aktuell im Gesamtsystem
„Bahn“ eingesetzten Produkten ist und keinerlei Fehlfunktionen bei anderen Produktenten
hervorrufen bzw. von diesen beim Leistungsgegenstand hervorgerufen werden.und
Einrichtungen hervorrufen bzw. von diesen beim Leistungsgegenstand hervorgerufen
werden. Der AN stellt sicher, dass durch seine Leistungen keine schädlichen
Wechselwirkungen insbesondere Störungen für den bestehenden Bahnbetrieb auftreten.
1.5
Sollte sich während des Gewährleistungszeitraumes herausstellen, dass zusätzliche
Teile/Leistungen zur Betriebsfähigkeit des Vertragsgegenstandes nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik notwendig sind, wird der AN diese Teile unentgeltlich
nachliefern und einbauen bzw. diese Leistungen unentgeltlich erbringen.
1.6 Zulassungen / Freigaben
Zur Ausführung dürfen nur Techniken und Systeme verwendet werden, die vom EBA oder
der früheren Deutschen Bundesbahn/Deutschen Reichsbahn zugelassen und/oder vom AG
freigegeben sind bzw. eine NTZ-Prüferklärung haben. Müssen Anlagenteile verwendet
werden, die noch nicht zugelassen oder freigegeben sind, so hat der AN die
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Teile spätestens zum HdF-Termin
zugelassen sind bzw. eine NTZ-Prüferklärung haben und freigegeben sind oder eine
gleichwertige Betriebsgenehmigung haben.
Vergabevorgang 22FEI62390 Anlage 2.1.1
Der AN hat dem AG im Falle von nicht vorliegenden Zulassungen mit Angebotsabgabe einen
Entwicklungs-, Test- und Zulassungsplan mit mindestens 10 qualitativen Meilensteinen (z.B.
Lösungskonzept/Pflichtenheft final, Entwicklungsspezifikation freigegeben, Entwicklung
abgeschlossen, Funktionale Tests abgeschlossen, Validierung abgeschlossen,
Sicherheitsnachweis abgeschlossen, GIuV beantragt, Freigabeantrag gestellt, DB-Freigabe
liegt vor) zu übergeben, der mit allen am Prozess Beteiligten (z.B. Freigabeverantwortlicher,
Entwicklungsbegleiter Bahn, EBA, PLS, Gutachter usw.) abgestimmt und von der
Bauartverantwortung des AG gegengezeichnet sein muss. Die qualitativen Meilensteine sind
vom AG zu bestätigen bzw. nach Abstimmung mit dem AG vor Vertragsabschluss durch den
AN zu überarbeiten. Mit Angebotsabgabe hat der AN die als Entwicklungsbasis dienenden
und bereits zugelassenen Komponenten bzw. Subsysteme inkl. der Auflagen,
Nebenbestimmungen und sicherheitsbezogenen Anwendungsbedingungen als Referenzen
zu dokumentieren.
1.7 Dokumentation
Der AN hat als Systemverantwortlicher eine spezifische Dokumentation, in deutscher
Sprache dem AG zu den vereinbarten (projektspezifischen) Terminen zu übergeben,
unabhängig davon, ob die Dokumentation Teile, Komponenten und/oder Baugruppen betrifft,
die von dem AN selbst oder seinen Nachunternehmern hergestellt oder vom AG beigestellt
wurden. Insbesondere hat der AN die im Rahmen des jeweiligen Projektes notwendig
werdenden Änderungen in den Bestandsplänen, insbesondere nach den Vorgaben des
Abnahmeprüfers, vorzunehmen und die derart geänderten Bestandspläne nach Abschluss
jeder Baumaßnahme in elektronischer Form und in gedruckter Form der zu übergebenden
Dokumentation hinzuzufügen. Zudem hat der AN die Dokumentation soweit zu ergänzen,
wie dies aufgrund der Anpassung an die Bestandstechnik erforderlich ist. Der AN ist für die
Richtigkeit (einschließlich örtlicher Übereinstimmung) und Vollständigkeit der Bestandspläne
gegenüber dem AG verantwortlich.
1.8 Ersatzteile
Der AN stellt sicher, dass für den Zeitraum von 15 Jahren ab Inbetriebnahme für alle von ihm
unter diesem Vertrag gelieferten und/oder eingebauten Produkte, Bauteile und
Systemkomponenten eine dauerhaft funktionierende Struktur für die (Nach-)Lieferung
funktions-, schnittstellen- und PIN-kompatiblen sowie betriebsfähiger Ersatzteile besteht und
aufrechterhalten wird, auch soweit der AN auf die Zuarbeit von Nachunternehmen und
Unterlieferanten angewiesen ist.
1.9 Abkündigung
Sofern der AN beabsichtigt, nach Ablauf des unter 1.8 genannten Zeitraums die Fertigung
von Ersatzteilen aufzugeben, so räumt er rechtzeitig vorab schriftlich dem AG eine der
folgende Handlungsoptionen nach Wahl des AG ein; „all time Bedarf“: Der AN bietet dem AG
genügend abgekündigte Ersatzteile für den Gesamtbedarf an; „Technikübernahme“: Der AN
bietet dem AG die Übernahme der Fertigung der Produkte durch den AG oder einen
Unterauftragnehmer des AG sowie die hierfür erforderliche Unterstützung an. Für alle
abgekündigten Komponenten und Baugruppen stellt der AN dem AG sämtliche Fertigungsund
Prüfunterlagen auf dem aktuellsten beim AN vorhandenen Stand in deutscher Sprache
unentgeltlich zur Verfügung. Des Weiteren erteilt der AN dem AG an sämtlichen zur
Verfügung gestellten Fertigungs- und Prüfunterlagen unwiderruflich ein unentgeltliches, nicht
-ausschließliches und frei unterlizenzierbares dingliches Recht zur uneingeschränkten
Nutzung.
1.10 Nutzungsrechte
Der AN gewährt dem AG an dem Vertragsgegenstand, ein unentgeltliches, unwiderrufliches,
nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes, frei übertragbares und
unterlizenzierbares Nutzungsrecht auf alle - auch zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
noch unbekannten - Nutzungsarten, einschließlich des uneingeschränkten Rechts der
Ausübung dieser Rechte durch Dritte im Auftrag des AG.
Mindeststandards:
Anlage 2.24 Eignungskriterien
Anlage 2.24: Eignungsnachweise
ESTW Kassel EOW Kippe
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Als Eignung sind min. 3 Referenzobjekte in vergleichbaren Projekten der Deutschen Bahn
AG bzw. anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen nachzuweisen. Diese dürfen nicht
älter als 5 Jahre sein. Dabei ist ein Gesamtauftragsvolumen von mindestens 1.000.000 € je
Referenz nachzuweisen. Für die nachfolgenden beiden Kriterien sind drei Nachweise zu
erbringen:
•Planung von EOW Anlagen,
•Bau von EOW Anlagen
jeweils mit Erstellung der Ausführungsplanung, Inbetriebnahme und Endabnahme.
Angaben zu den Referenzen:
a) Angaben über die technische Leistung;
b) Volumen der Leistungserbringung in Euro und Jahr der Leistungserbringung;
c) Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner.
Keine Referenzen in den letzten 10 Jahren bei Projekten der Deutschen Bahn AG bzw.
anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen führen zum Ausschluss des Angebots (gilt auch
für Subunternehmer ab einen Leistungsanteil von 30 %).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten
Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere
Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage
kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden bei der Prüfung
der Angebote berücksichtigt.
Technische Bedingungen gem. Anlage 2.1.1
Vergabevorgang 22FEI62390 Anlage 2.1.1
Maßnahme: EOW Kassel
1. Leistungen des Auftragnehmers
1.1
Die vom AN zu erbringenden Leistungen bestehen in der Regel aus vorgelagerten
Planungsleistungen (PT2) einschließlich fachtechnischer Planprüfungen gemäß VV BAUSTE
sowie den Bau- und Lieferleistungen inklusive Dokumentation.
1.2
Der AN ist für das funktionsgerechte und vertragsgemäße Zusammenwirken seiner
geschuldeten Leistung, einschließlich der Schnittstellen zu anderen Gewerken
verantwortlich. Dies beinhaltet ebenfalls die Koordination der unmittelbaren Schnittstellen zu
anderen Gewerken: wie z.B. Gleisanlagen, Kabeltiefbau und insbesondere angrenzender
Signal- und Telekommunikationstechnik.
1.3
Der Abschluss der Arbeiten zur Herbeiführung der Funktionsfähigkeit (HdF) ist dem AG
schriftlich mitzuteilen. Der AG kann einen Nachweis über die Funktionsfähigkeit verlangen.
Hierzu hat der AN dem AG die Unterlagen über durchgeführte erfolgreiche Prüfungen des
Gesamt- /eines Teilsystems in einer für den AG nachprüfbaren Form zur Verfügung zu
stellen.
1.4
Der AN stellt sicher, dass alle Systemkomponenten sowie die gesamte Sicherungsanlage,
soweit sie von dem Auftrag umfasst ist, voll kompatibel zu allen aktuell im Gesamtsystem
„Bahn“ eingesetzten Produkten ist und keinerlei Fehlfunktionen bei anderen Produktenten
hervorrufen bzw. von diesen beim Leistungsgegenstand hervorgerufen werden.und
Einrichtungen hervorrufen bzw. von diesen beim Leistungsgegenstand hervorgerufen
werden. Der AN stellt sicher, dass durch seine Leistungen keine schädlichen
Wechselwirkungen insbesondere Störungen für den bestehenden Bahnbetrieb auftreten.
1.5
Sollte sich während des Gewährleistungszeitraumes herausstellen, dass zusätzliche
Teile/Leistungen zur Betriebsfähigkeit des Vertragsgegenstandes nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik notwendig sind, wird der AN diese Teile unentgeltlich
nachliefern und einbauen bzw. diese Leistungen unentgeltlich erbringen.
1.6 Zulassungen / Freigaben
Zur Ausführung dürfen nur Techniken und Systeme verwendet werden, die vom EBA oder
der früheren Deutschen Bundesbahn/Deutschen Reichsbahn zugelassen und/oder vom AG
freigegeben sind bzw. eine NTZ-Prüferklärung haben. Müssen Anlagenteile verwendet
werden, die noch nicht zugelassen oder freigegeben sind, so hat der AN die
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Teile spätestens zum HdF-Termin
zugelassen sind bzw. eine NTZ-Prüferklärung haben und freigegeben sind oder eine
gleichwertige Betriebsgenehmigung haben.
Der AN hat dem AG im Falle von nicht vorliegenden Zulassungen mit Angebotsabgabe einen
Entwicklungs-, Test- und Zulassungsplan mit mindestens 10 qualitativen Meilensteinen (z.B.
Lösungskonzept/Pflichtenheft final, Entwicklungsspezifikation freigegeben, Entwicklung
abgeschlossen, Funktionale Tests abgeschlossen, Validierung abgeschlossen,
Sicherheitsnachweis abgeschlossen, GIuV beantragt, Freigabeantrag gestellt, DB-Freigabe
liegt vor) zu übergeben, der mit allen am Prozess Beteiligten (z.B. Freigabeverantwortlicher,
Entwicklungsbegleiter Bahn, EBA, PLS, Gutachter usw.) abgestimmt und von der
Bauartverantwortung des AG gegengezeichnet sein muss. Die qualitativen Meilensteine sind
vom AG zu bestätigen bzw. nach Abstimmung mit dem AG vor Vertragsabschluss durch den
AN zu überarbeiten. Mit Angebotsabgabe hat der AN die als Entwicklungsbasis dienenden
und bereits zugelassenen Komponenten bzw. Subsysteme inkl. der Auflagen,
Nebenbestimmungen und sicherheitsbezogenen Anwendungsbedingungen als Referenzen
zu dokumentieren.
1.7 Dokumentation
Der AN hat als Systemverantwortlicher eine spezifische Dokumentation, in deutscher
Sprache dem AG zu den vereinbarten (projektspezifischen) Terminen zu übergeben,
unabhängig davon, ob die Dokumentation Teile, Komponenten und/oder Baugruppen betrifft,
die von dem AN selbst oder seinen Nachunternehmern hergestellt oder vom AG beigestellt
wurden. Insbesondere hat der AN die im Rahmen des jeweiligen Projektes notwendig
werdenden Änderungen in den Bestandsplänen, insbesondere nach den Vorgaben des
Abnahmeprüfers, vorzunehmen und die derart geänderten Bestandspläne nach Abschluss
jeder Baumaßnahme in elektronischer Form und in gedruckter Form der zu übergebenden
Dokumentation hinzuzufügen. Zudem hat der AN die Dokumentation soweit zu ergänzen,
wie dies aufgrund der Anpassung an die Bestandstechnik erforderlich ist. Der AN ist für die
Richtigkeit (einschließlich örtlicher Übereinstimmung) und Vollständigkeit der Bestandspläne
gegenüber dem AG verantwortlich.
1.8 Ersatzteile
Der AN stellt sicher, dass für den Zeitraum von 15 Jahren ab Inbetriebnahme für alle von ihm
unter diesem Vertrag gelieferten und/oder eingebauten Produkte, Bauteile und
Systemkomponenten eine dauerhaft funktionierende Struktur für die (Nach-)Lieferung
funktions-, schnittstellen- und PIN-kompatiblen sowie betriebsfähiger Ersatzteile besteht und
aufrechterhalten wird, auch soweit der AN auf die Zuarbeit von Nachunternehmen und
Unterlieferanten angewiesen ist.
1.9 Abkündigung
Sofern der AN beabsichtigt, nach Ablauf des unter 1.8 genannten Zeitraums die Fertigung
von Ersatzteilen aufzugeben, so räumt er rechtzeitig vorab schriftlich dem AG eine der
folgende Handlungsoptionen nach Wahl des AG ein; „all time Bedarf“: Der AN bietet dem AG
genügend abgekündigte Ersatzteile für den Gesamtbedarf an; „Technikübernahme“: Der AN
bietet dem AG die Übernahme der Fertigung der Produkte durch den AG oder einen
Unterauftragnehmer des AG sowie die hierfür erforderliche Unterstützung an. Für alle
abgekündigten Komponenten und Baugruppen stellt der AN dem AG sämtliche Fertigungsund
Prüfunterlagen auf dem aktuellsten beim AN vorhandenen Stand in deutscher Sprache
unentgeltlich zur Verfügung. Des Weiteren erteilt der AN dem AG an sämtlichen zur
Verfügung gestellten Fertigungs- und Prüfunterlagen unwiderruflich ein unentgeltliches, nicht
-ausschließliches und frei unterlizenzierbares dingliches Recht zur uneingeschränkten
Nutzung.
1.10 Nutzungsrechte
Der AN gewährt dem AG an dem Vertragsgegenstand, ein unentgeltliches, unwiderrufliches,
nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes, frei übertragbares und
unterlizenzierbares Nutzungsrecht auf alle - auch zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
noch unbekannten - Nutzungsarten, einschließlich des uneingeschränkten Rechts der
Ausübung dieser Rechte durch Dritte im Auftrag des AG.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Eignungskriterien gem. Anlage 2.24
Technische Voraussetzungen gem. Anlage 2.1.1
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 3 v.H. der Auftragssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Planung LST

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Karlsruhe

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kaiser, Claudia
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/469c5051-68d7-4b2f-bb26-fbf8ecd868ad 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 199-566805 (2022-10-10)
Ergänzende Angaben (2022-11-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 214-615593
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 199-566805
ABl. S-Ausgabe: 214
Quelle: OJS 2022/S 214-615593 (2022-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 239-688343
ABl. S-Ausgabe: 239

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-07 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 239-688343 (2022-12-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: spezialisten-kleinleistungsteam@deutschebahn.com 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 201-632405
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 239-688343
ABl. S-Ausgabe: 201
Quelle: OJS 2023/S 201-632405 (2023-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ESTW Kassel EOW Kippe
Referenznummer: 22FEI62390
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: e5151a13-1003-4b9b-9f26-a6f33489989d
Beschreibung der Beschaffung: Neubau eines EOW Bereiches in Kassel Hbf/Rbf.
Dauer
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Kassel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 34127
Stadt: Kassel
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Pintsch GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-07 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2022852818
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pintsch GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 425edc10-f04f-4481-90e8-87ca96802621
Postanschrift: Hünxer Straße 149
Postleitzahl: 46537
Postort: Dinslaken
Region: Wesel 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bid-Management
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞
Fax: +49 2064602282 📠

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 1806996633 📞
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-16+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Erstbedarfstoffe müssen geliefert werden um die IH bei Störungen arbeitsfähig zu machen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Beschaffung der Erstbedarfstoffe (Ersatzteile)
Quelle: OJS 2024/S 096-293723 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-18)
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-18+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT1- Ungeplanter Bauzwischenzustand hat Signaltafeln erfordert, welche durch An geliefert wurden. NT6- Die Schulung USV muss stattfinden, um die IH bei Störungen arbeitsfähig zu machen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
NT1- Lieferung von Signaltafeln NT6- Schulung USV
Quelle: OJS 2025/S 055-176558 (2025-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-03)

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-03+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT11: Ursprünglich sollte nur eine Kiesbetteinfassung mit 0,5 m in der Breite erfolgen und eine Zuwegung aus Betonplatten hergestellt werden. Die Einfassung musste den Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. // NT12: Aufgrund der schlechten Bodenwerte (Baugrund der BSH ist ehemaliges Gleisbett) muss der Boden aufgebessert werden (Der Widerstand ist zu hoch) und eine Längere Ableitung (Unterirdischer Blitzableiter ) vorgesehen werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
NT11: Erweiterte Einfassungsmaßnahmen an den BSH // NT12: Erweiterte Blitzschutzmaßnahmen an den BSH
Quelle: OJS 2025/S 212-729937 (2025-11-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-03)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Abnahmeprüfer fordert eine Nachrüstung von Blitzschutzbausteinen auf Grundlage des gültigen Regelwerkes. Aus Gewährleistungsgründen müssen die Blitzschutzbausteine vom Auftragnehmer nachgerüstet werden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: NT08: Nachrüstung Überspannungsschutz Kassel Kippe Süd, Mitte und Nord
Quelle: OJS 2025/S 212-730304 (2025-11-03)