Das auszuschreibende Forschungsvorhaben besteht in einer wissenschaftlichen Evaluation der Neuregelungen zur Begleitung von Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt. Diese Neuregelungen wurden durch Änderungen in §§ 113 und 121 SGB IX und die Einfügung des § 44b in das SGB V umgesetzt und treten zum 1. November 2022 in Kraft. § 113 Abs. 7 SGB IX sieht vor, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Neuregelungen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und im Einvernehmen mit den Ländern bis zum 31. Dezember 2025 evaluiert. Das hier zu vergebende Forschungsvorhaben soll dem gesetzlichen Auftrag nachkommen. Mit dem Auftrag sollen insbesondere Erkenntnisse über die Praktikabilität der Neuregelungen im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) sowie im Recht der Eingliederungshilfe (SGB IX, Teil 2) für die Beteiligten sowie die finanziellen Auswirkungen dieser Regelungen auf die jeweiligen Leistungssysteme erlangt werden. Außerdem soll untersucht werden, inwiefern Regelungslücken mit Blick auf den erfassten Personenkreis bestehen. Es sollen Erkenntnisse über die Anzahl der Fälle, die Kosten sowie die Tätigkeiten, die die vertrauten Bezugspersonen im Krankenhaus verrichten, erlangt werden. In dem Forschungsvorhaben sollen die folgenden vier Bereiche, jeweils getrennt nach Leistungssystemen, betrachtet werden: 1. Fallzahlen und Kosten 2. Verwaltungsverfahren 3. Durchführung der Begleitung 4. Anwendungsbereich der Regelungen. Es handelt sich um eine sozialwissenschaftliche Untersuchung inklusive Primärdatenerhebung bei vielen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren und Sekundärauswertungen. Zielführend dürfte ein Mixed-Method-Design sein, in dem sowohl quantitative als auch qualitative Methoden zum Einsatz kommen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer soll während der Projektlaufzeit in regelmäßigen Abständen Fachgespräche mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren durchführen. Zusätzlich ist eine Teilnahme an den Sitzungen der Länder-Bund-Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz inklusive Berichterstattung vorgesehen. Zur laufenden Abstimmung während des Projektzeitraums hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer in regelmäßigen Jour-Fixe-Besprechungen engen Kontakt mit der Auftraggeberin sowie dem Bundesministerium für Gesundheit zu halten. Das Forschungsvorhaben wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Die Projektlaufzeit beträgt ab Zuschlag 24 Monate und endet mit der Vorlage des Schlussberichts. Mit einer Zuschlagerteilung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2023 gerechnet. Mit Frist jeweils zum 15. November sind in den Jahren 2023 und 2024 Sachstandsberichte einzureichen. Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: ZVS-04812-5/41
Kurze Beschreibung:
Das auszuschreibende Forschungsvorhaben besteht in einer wissenschaftlichen Evaluation der Neuregelungen zur Begleitung von Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt. Diese Neuregelungen wurden durch Änderungen in §§ 113 und 121 SGB IX und die Einfügung des § 44b in das SGB V umgesetzt und treten zum 1. November 2022 in Kraft.
§ 113 Abs. 7 SGB IX sieht vor, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Neuregelungen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und im Einvernehmen mit den Ländern bis zum 31. Dezember 2025 evaluiert.
Das hier zu vergebende Forschungsvorhaben soll dem gesetzlichen Auftrag nachkommen. Mit dem Auftrag sollen insbesondere Erkenntnisse über die Praktikabilität der Neuregelungen im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) sowie im Recht der Eingliederungshilfe (SGB IX, Teil 2) für die Beteiligten sowie die finanziellen Auswirkungen dieser Regelungen auf die jeweiligen Leistungssysteme erlangt werden. Außerdem soll untersucht werden, inwiefern Regelungslücken mit Blick auf den erfassten Personenkreis bestehen. Es sollen Erkenntnisse über die Anzahl der Fälle, die Kosten sowie die Tätigkeiten, die die vertrauten Bezugspersonen im Krankenhaus verrichten, erlangt werden.
In dem Forschungsvorhaben sollen die folgenden vier Bereiche, jeweils getrennt nach Leistungssystemen, betrachtet werden:
1. Fallzahlen und Kosten
2. Verwaltungsverfahren
3. Durchführung der Begleitung
4. Anwendungsbereich der Regelungen.
Es handelt sich um eine sozialwissenschaftliche Untersuchung inklusive Primärdatenerhebung bei vielen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren und Sekundärauswertungen. Zielführend dürfte ein Mixed-Method-Design sein, in dem sowohl quantitative als auch qualitative Methoden zum Einsatz kommen.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer soll während der Projektlaufzeit in regelmäßigen Abständen Fachgespräche mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren durchführen. Zusätzlich ist eine Teilnahme an den Sitzungen der Länder-Bund-Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz inklusive Berichterstattung vorgesehen. Zur laufenden Abstimmung während des Projektzeitraums hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer in regelmäßigen Jour-Fixe-Besprechungen engen Kontakt mit der Auftraggeberin sowie dem Bundesministerium für Gesundheit zu halten.
Das Forschungsvorhaben wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Die Projektlaufzeit beträgt ab Zuschlag 24 Monate und endet mit der Vorlage des Schlussberichts. Mit einer Zuschlagerteilung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2023 gerechnet. Mit Frist jeweils zum 15. November sind in den Jahren 2023 und 2024 Sachstandsberichte einzureichen.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02
Das auszuschreibende Forschungsvorhaben besteht in einer wissenschaftlichen Evaluation der Neuregelungen zur Begleitung von Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt. Diese Neuregelungen wurden durch Änderungen in §§ 113 und 121 SGB IX und die Einfügung des § 44b in das SGB V umgesetzt und treten zum 1. November 2022 in Kraft.
§ 113 Abs. 7 SGB IX sieht vor, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Neuregelungen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und im Einvernehmen mit den Ländern bis zum 31. Dezember 2025 evaluiert.
Das hier zu vergebende Forschungsvorhaben soll dem gesetzlichen Auftrag nachkommen. Mit dem Auftrag sollen insbesondere Erkenntnisse über die Praktikabilität der Neuregelungen im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) sowie im Recht der Eingliederungshilfe (SGB IX, Teil 2) für die Beteiligten sowie die finanziellen Auswirkungen dieser Regelungen auf die jeweiligen Leistungssysteme erlangt werden. Außerdem soll untersucht werden, inwiefern Regelungslücken mit Blick auf den erfassten Personenkreis bestehen. Es sollen Erkenntnisse über die Anzahl der Fälle, die Kosten sowie die Tätigkeiten, die die vertrauten Bezugspersonen im Krankenhaus verrichten, erlangt werden.
In dem Forschungsvorhaben sollen die folgenden vier Bereiche, jeweils getrennt nach Leistungssystemen, betrachtet werden:
1. Fallzahlen und Kosten
2. Verwaltungsverfahren
3. Durchführung der Begleitung
4. Anwendungsbereich der Regelungen.
Es handelt sich um eine sozialwissenschaftliche Untersuchung inklusive Primärdatenerhebung bei vielen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren und Sekundärauswertungen. Zielführend dürfte ein Mixed-Method-Design sein, in dem sowohl quantitative als auch qualitative Methoden zum Einsatz kommen.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer soll während der Projektlaufzeit in regelmäßigen Abständen Fachgespräche mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren durchführen. Zusätzlich ist eine Teilnahme an den Sitzungen der Länder-Bund-Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz inklusive Berichterstattung vorgesehen. Zur laufenden Abstimmung während des Projektzeitraums hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer in regelmäßigen Jour-Fixe-Besprechungen engen Kontakt mit der Auftraggeberin sowie dem Bundesministerium für Gesundheit zu halten.
Das Forschungsvorhaben wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Die Projektlaufzeit beträgt ab Zuschlag 24 Monate und endet mit der Vorlage des Schlussberichts. Mit einer Zuschlagerteilung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2023 gerechnet. Mit Frist jeweils zum 15. November sind in den Jahren 2023 und 2024 Sachstandsberichte einzureichen.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das auszuschreibende Forschungsvorhaben besteht in einer wissenschaftlichen Evaluation der Neuregelungen zur Begleitung von Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt. Diese Neuregelungen wurden durch Änderungen in §§ 113 und 121 SGB IX und die Einfügung des § 44b in das SGB V umgesetzt und treten zum 1. November 2022 in Kraft.
Das auszuschreibende Forschungsvorhaben besteht in einer wissenschaftlichen Evaluation der Neuregelungen zur Begleitung von Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt. Diese Neuregelungen wurden durch Änderungen in §§ 113 und 121 SGB IX und die Einfügung des § 44b in das SGB V umgesetzt und treten zum 1. November 2022 in Kraft.
§ 113 Abs. 7 SGB IX sieht vor, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Neuregelungen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und im Einvernehmen mit den Ländern bis zum 31. Dezember 2025 evaluiert.
Das hier zu vergebende Forschungsvorhaben soll dem gesetzlichen Auftrag nachkommen. Mit dem Auftrag sollen insbesondere Erkenntnisse über die Praktikabilität der Neuregelungen im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) sowie im Recht der Eingliederungshilfe (SGB IX, Teil 2) für die Beteiligten sowie die finanziellen Auswirkungen dieser Regelungen auf die jeweiligen Leistungssysteme erlangt werden. Außerdem soll untersucht werden, inwiefern Regelungslücken mit Blick auf den erfassten Personenkreis bestehen. Es sollen Erkenntnisse über die Anzahl der Fälle, die Kosten sowie die Tätigkeiten, die die vertrauten Bezugspersonen im Krankenhaus verrichten, erlangt werden.
Das hier zu vergebende Forschungsvorhaben soll dem gesetzlichen Auftrag nachkommen. Mit dem Auftrag sollen insbesondere Erkenntnisse über die Praktikabilität der Neuregelungen im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) sowie im Recht der Eingliederungshilfe (SGB IX, Teil 2) für die Beteiligten sowie die finanziellen Auswirkungen dieser Regelungen auf die jeweiligen Leistungssysteme erlangt werden. Außerdem soll untersucht werden, inwiefern Regelungslücken mit Blick auf den erfassten Personenkreis bestehen. Es sollen Erkenntnisse über die Anzahl der Fälle, die Kosten sowie die Tätigkeiten, die die vertrauten Bezugspersonen im Krankenhaus verrichten, erlangt werden.
In dem Forschungsvorhaben sollen die folgenden vier Bereiche, jeweils getrennt nach Leistungssystemen, betrachtet werden:
1. Fallzahlen und Kosten
2. Verwaltungsverfahren
3. Durchführung der Begleitung
4. Anwendungsbereich der Regelungen.
Es handelt sich um eine sozialwissenschaftliche Untersuchung inklusive Primärdatenerhebung bei vielen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren und Sekundärauswertungen. Zielführend dürfte ein Mixed-Method-Design sein, in dem sowohl quantitative als auch qualitative Methoden zum Einsatz kommen.
Es handelt sich um eine sozialwissenschaftliche Untersuchung inklusive Primärdatenerhebung bei vielen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren und Sekundärauswertungen. Zielführend dürfte ein Mixed-Method-Design sein, in dem sowohl quantitative als auch qualitative Methoden zum Einsatz kommen.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer soll während der Projektlaufzeit in regelmäßigen Abständen Fachgespräche mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren durchführen. Zusätzlich ist eine Teilnahme an den Sitzungen der Länder-Bund-Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz inklusive Berichterstattung vorgesehen. Zur laufenden Abstimmung während des Projektzeitraums hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer in regelmäßigen Jour-Fixe-Besprechungen engen Kontakt mit der Auftraggeberin sowie dem Bundesministerium für Gesundheit zu halten.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer soll während der Projektlaufzeit in regelmäßigen Abständen Fachgespräche mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren durchführen. Zusätzlich ist eine Teilnahme an den Sitzungen der Länder-Bund-Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz inklusive Berichterstattung vorgesehen. Zur laufenden Abstimmung während des Projektzeitraums hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer in regelmäßigen Jour-Fixe-Besprechungen engen Kontakt mit der Auftraggeberin sowie dem Bundesministerium für Gesundheit zu halten.
Das Forschungsvorhaben wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Die Projektlaufzeit beträgt ab Zuschlag 24 Monate und endet mit der Vorlage des Schlussberichts. Mit einer Zuschlagerteilung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2023 gerechnet. Mit Frist jeweils zum 15. November sind in den Jahren 2023 und 2024 Sachstandsberichte einzureichen.
Das Forschungsvorhaben wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Die Projektlaufzeit beträgt ab Zuschlag 24 Monate und endet mit der Vorlage des Schlussberichts. Mit einer Zuschlagerteilung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2023 gerechnet. Mit Frist jeweils zum 15. November sind in den Jahren 2023 und 2024 Sachstandsberichte einzureichen.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02
siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
Dauer: 24 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480822&criteriaId=27117
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluß des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluß des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-12-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-29 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2022/S 210-603136 (2022-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge