FE 08.0272/2022/CGB - Betonieren bei heißen Temperaturen, Untersuchung der Frisch- und Festbetoneigenschaften

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2

FE 08.0272/2022/CGB - Betonieren bei heißen Temperaturen, Untersuchung der Frisch- und Festbetoneigenschaften

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-07-14 Auftragsbekanntmachung
2022-11-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z2g-FE 08.0272/2022/CGB
Kurze Beschreibung:
FE 08.0272/2022/CGB - Betonieren bei heißen Temperaturen, Untersuchung der Frisch- und Festbetoneigenschaften
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de 🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=468712 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=468712 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 137-392256
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 243697.48 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Unter Einbezug gegenwärtiger Klimaprognosen ist davon auszugehen, dass in den Sommermonaten zunehmend über mehrere Tage oder Wochen stagnierende sommerliche Hitzeperioden mit Lufttemperaturen bis 30 °C und darüber auftreten werden. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass bei solchen Wetterlagen selbst bei Verlagerung des Betoneinbaus in die Nachtstunden nicht sichergestellt werden kann, dass die bislang im Regelwerk festgeschriebene Obergrenze der Frischbetontemperatur von 30 °C beim Einbau eingehalten wird. Je höher die Temperatur bei Beginn der Hydratation ist, umso rascher verläuft diese anschließend. Dementsprechend stellt sich bei hohen Ausgangstemperaturen auch eine höhere Erwärmung infolge der freigesetzten Hydratationswärme ein. Aufgrund der horizontalen Lage kann sich der Beton bei Betonfahrbahndecken auch nach dem Einbau infolge Sonneneinstrahlung noch weiter erwärmen. Darüber hinaus muss bedacht werden, dass sich die Temperatur auch durch verschiedene Einflussfaktoren im Herstellungsprozess noch erhöhen kann.
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Infolge der immer wiederkehrenden sommerlichen Hitzeperioden wird der Betoneinbau in den bisher geltenden Temperaturgrenzen zunehmend unvorhersehbar und der Bauablauf unzumutbar erschwert. Die bauvertraglichen Risiken würden in diesem Falle für beide Vertragsparteien deutlich zunehmen.
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Konsequenzen können sich infolge erhöhter Frischbetontemperaturen sowohl für die Verar-beitung (Frischbetoneigenschaften) als auch für den Festbeton ergeben. Hohe Frischbetontemperaturen führen in der Regel zu einem erhöhten Wasseranspruch, einem rascheren Ansteifen des Frischbetons und damit potenziell zu einer Beeinträchtigung der Verarbeitbarkeit des Betons. Gleichzeitig kann sich die Luftporenentwicklung verändern, was durch eine erhöhte Dosierung von Luftporenbildner ausgeglichen werden muss.
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Wenngleich aus heißeren Ländern bereits Erfahrungen im Umgang mit Frischbetontemperaturen über 30 °C vorliegen und auch in Deutschland derzeit einschlägige Untersuchungen zu dieser Thematik im allgemeinen Betonbau durchgeführt werden, sind damit die speziellen Randbedingungen im Betonstraßenbau nicht hinreichend abgedeckt. Vor diesem Hintergrund besteht für diesen Anwendungsbereich derzeit noch Unklarheit bezüglich der Auswirkungen erhöhter Frischbetontemperaturen auf maßgebliche Frisch und Festbetoneigenschaften.
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Durch praxisnahe Untersuchungen soll überprüft werden, unter welchen Randbedingungen der Frischbeton auch mit Temperatur über 30 °C hinaus bis z. B. 35 °C in Betonfahrbahnen eingebaut werden kann, ohne dass dabei weder beim Einbau noch in den relevanten Festbetoneigenschaften Beeinträchtigungen zu befürchten sind.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 243697.48 EUR 💰
Dauer: 999 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Erfahrung in der Erstellung von wissenschaftlichen Berichten und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten sowie der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen, nachzuweisen durch mind. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
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Erfahrung und Kenntnisse auf dem Fachgebiet der Betontechnologie, insbesondere bei der Charakterisierung von Betonausgangsstoffen sowie der Herstellung und Prüfung relevanter Frisch- und Festbetonkennwerte, nachzuweisen durch mind. 2 abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
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Erfahrung und Kenntnisse in der prüftechnischen Ansprache von Straßenbetonen (Frisch- und Festbeton), nachzuweisen durch mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3)
Erfahrung und Kenntnisse auf dem Fachgebiet der Straßenbautechnik, insbesondere im Kontext mit Betonstraßenbau, nachzuweisen durch mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 4)
Notwendige technische Ausstattung für die Durchführung des Projektes, nachzuweisen durch Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt: Auftragsausführung)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 06:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=468712 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2022/S 137-392256 (2022-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 243697.48 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 229-660348
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 137-392256
ABl. S-Ausgabe: 229

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektkonzeption
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-16 📅
Name: Ruhr-Universität Bochum
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland 🇩🇪
Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 238287.60 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2022/S 229-660348 (2022-11-23)