Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, mindestens 3 und höchstens 6 Bewerber, erfolgt wie folgt:
Die Eignungskriterien sind in Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien unterteilt:
Kriterien zur Prüfung der Zuverlässigkeit sind Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderungen (z. B. Nichtvorlage von Eigenerklärungen oder anderer Nachweise) führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Die Kriterien zur Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind Bewertungskriterien.
Die eingereichten Unterlagen zu den Eignungskriterien unter Punkt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und Punkt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" werden nach folgendem Schema bewertet: Der Bewertungsmaßstab reicht von 0 Punkten (nicht erfüllt) bis 10 Punkten (überragend). Die bei den jeweiligen Kriterien erreichten Punkte werden mit der Gewichtung multipliziert und dann zu Wertungspunkten addiert. Die Summe der erreichten Wertungspunkte ist als erreichte Gesamtpunktzahl Maßstab für die Platzierung. Die maximal sechs bestplatzierten Teilnehmer am Teilnahmewettbewerb werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Bewerber, die bei Bewertung ihrer Eignung weniger als die Hälfte der möglichen maximalen Gesamtpunktzahl erreichen, sollen nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist dabei nicht entscheidend.
Die Entscheidung über den Zuschlag wird an Hand folgender Zuschlagskriterien getroffen:
1. Qualität des Angebotes / Konzepts (Gewichtung: 65 %)
2. Preis (Gewichtung: 35 %)
Die Bewertung des vorstehenden 1. Kriteriums "Qualität des Angebotes / Konzepts" erfolgt nach folgendem Schema :
Der Bewertungsmaßstab reicht von 0 Punkten (nicht erfüllt) bis 100 Punkten (überragend).
Bei der Bewertung des vorstehenden 2. Kriteriums "Preis" wird der kalkulierte Gesamtpreis der Bewertung zugrunde gelegt. Das Angebot mit dem niedrigsten kalkulierten Gesamtpreis erhält 100 Punkte. Die übrigen Angebote werden im Wege des umgekehrten Dreisatzes mit den entsprechenden Punkten versehen, d.h. ein doppelt so hoher Preis erhält 50 Punkte.
Die bei den jeweiligen Kriterien erreichten Punkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Anschließend werden die errechneten Ergebnisse sämtlicher Kriterien addiert. Derjenige Bieter mit der höchsten Gesamtsumme erhält den Zuschlag.
Richten Sie Ihren Teilnahmeantrag ausschließlich elektronisch über die e-vergabeplattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) an das Bundesministerium der Finanzen (Referat I C 3). Sowohl Teilnahmeantrag als auch später ggf. in der 2. Ausschreibungsstufe angeforderte Angebotsunterlagen dürfen keine aktiven Inhalte (Makros, JavaScript-Elemente, Flash) enthalten, um die Öffnung und die Lesbarkeit der Dateien zu gewährleisten. Die Übersendung per Post, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Alle derzeit verfügbaren Vergabeunterlagen (Anlage 1: Projektbeschreibung, Anlage 2: zusätzliche Vertragsbedingungen, Anlage 3: Vordruck Eigenerklärung EU, Anlage 4: Vordruck Unteraufträge/Eignungsleihe, Anlage 5: Vordruck: Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe u. Eignungsleihe, Anlage 6: Vordruck: Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft, Anlage 7: Eignungsmatrix, Anlage 8: Zuschlagmatrix, Anlage 9: Entwurf der Auftragsvergabe, Anlage 10: Eigenerklärung wegen der Russland-Sanktionen) entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung auf
www.evergabe-online.de.
Sie können diese Teilnahmewettbewerbsunterlagen bis zum Termin der Teilnahmefrist über die e-vergabeplattform des Bundes herunterladen. Auf der Internetseite:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/
Ausschreibungen/ausschreibungen.html ist auch ein Link eingestellt.
Bei technischen Fragen zur elektronischen Vergabe wenden Sie sich bitte an die Servicestelle der e-vergabeplattform des Bundes.