FE 82.07788 Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von objektiv gefährlichen Verkehrssituationen für Radfahrer Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung und -bewertung sowie eine schnelle und angemessene Verhaltensreaktion voraus. Es fehlt derzeit eine aktuelle Übersicht und Diskussion über die Bedeutung und Erfassung der sowie wissenschaftlich fundierte Antworten auf folgende Fragen: Wie lässt sich die Gefahrenwahrnehmung insb. von Radfahrern (und auch MIV-Fahrern) definieren sowie zuverlässig und valide erfassen? Wie lassen sich die psychologischen Konstrukte „subjektive Sicherheit“ und „Gefahrenwahrnehmung und -bewertung“ voneinander abgrenzen? Welche situativen Merkmale (z.B. Infrastruktur, Verkehrsdichte) und personenbezogenen Merkmale (z. B. Einstellungen, Erwartungen, Persönlichkeitseigenschaften) beeinflussen die Gefahrenwahrnehmung? Unter welchen Bedingungen weicht die subjektive Einschätzung einer Gefahr von der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation ab. Ziel und Nutzen des Projekts Ziel des Projektes ist die Erforschung des Zusammenhangs zwischen der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation mit Beteiligung eines Radfahrers auf der einen Seite und der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von Radfahrern (bzw. MIV-Fahrern) auf der anderen Seite. Neben einer umfassenden Literaturanalyse zu theoretischen Modellen und Erhebungsmethoden zur Gefahrwahrnehmung bzw. subjektiven Sicherheit ist der Kern der Studie eine empirische Untersuchung, wie objektiv gefährliche Verkehrssituationen bzw. Infrastrukturen wahrgenommen und bewertet werden, und ob es Unterschiede zwischen bestimmten Teilgruppen von Radfahrern gibt. Auf Basis der Ergebnisse der empirischen Studie sollen schließlich konkrete Ziele für zielgruppengerechte Verkehrssicherheitsarbeit sowie mögliche infrastrukturelle Anpassungen zur Verbesserung der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung abgeleitet werden und damit eine erweiterte Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern schaffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z2r-FE 82.0778/2022
Kurze Beschreibung:
FE 82.07788 Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von objektiv gefährlichen Verkehrssituationen für Radfahrer
Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung und -bewertung sowie eine schnelle und angemessene Verhaltensreaktion voraus. Es fehlt derzeit eine aktuelle Übersicht und Diskussion über die Bedeutung und Erfassung der sowie wissenschaftlich fundierte Antworten auf folgende Fragen: Wie lässt sich die Gefahrenwahrnehmung insb. von Radfahrern (und auch MIV-Fahrern) definieren sowie zuverlässig und valide erfassen? Wie lassen sich die psychologischen Konstrukte „subjektive Sicherheit“ und „Gefahrenwahrnehmung und -bewertung“ voneinander abgrenzen? Welche situativen Merkmale (z.B. Infrastruktur, Verkehrsdichte) und personenbezogenen Merkmale (z. B. Einstellungen, Erwartungen, Persönlichkeitseigenschaften) beeinflussen die Gefahrenwahrnehmung? Unter welchen Bedingungen weicht die subjektive Einschätzung einer Gefahr von der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation ab.
Ziel und Nutzen des Projekts
Ziel des Projektes ist die Erforschung des Zusammenhangs zwischen der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation mit Beteiligung eines Radfahrers auf der einen Seite und der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von Radfahrern (bzw. MIV-Fahrern) auf der anderen Seite. Neben einer umfassenden Literaturanalyse zu theoretischen Modellen und Erhebungsmethoden zur Gefahrwahrnehmung bzw. subjektiven Sicherheit ist der Kern der Studie eine empirische Untersuchung, wie objektiv gefährliche Verkehrssituationen bzw. Infrastrukturen wahrgenommen und bewertet werden, und ob es Unterschiede zwischen bestimmten Teilgruppen von Radfahrern gibt.
Auf Basis der Ergebnisse der empirischen Studie sollen schließlich konkrete Ziele für zielgruppengerechte Verkehrssicherheitsarbeit sowie mögliche infrastrukturelle Anpassungen zur Verbesserung der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung abgeleitet werden und damit eine erweiterte Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern schaffen.
FE 82.07788 Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von objektiv gefährlichen Verkehrssituationen für Radfahrer
Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung und -bewertung sowie eine schnelle und angemessene Verhaltensreaktion voraus. Es fehlt derzeit eine aktuelle Übersicht und Diskussion über die Bedeutung und Erfassung der sowie wissenschaftlich fundierte Antworten auf folgende Fragen: Wie lässt sich die Gefahrenwahrnehmung insb. von Radfahrern (und auch MIV-Fahrern) definieren sowie zuverlässig und valide erfassen? Wie lassen sich die psychologischen Konstrukte „subjektive Sicherheit“ und „Gefahrenwahrnehmung und -bewertung“ voneinander abgrenzen? Welche situativen Merkmale (z.B. Infrastruktur, Verkehrsdichte) und personenbezogenen Merkmale (z. B. Einstellungen, Erwartungen, Persönlichkeitseigenschaften) beeinflussen die Gefahrenwahrnehmung? Unter welchen Bedingungen weicht die subjektive Einschätzung einer Gefahr von der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation ab.
Ziel und Nutzen des Projekts
Ziel des Projektes ist die Erforschung des Zusammenhangs zwischen der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation mit Beteiligung eines Radfahrers auf der einen Seite und der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von Radfahrern (bzw. MIV-Fahrern) auf der anderen Seite. Neben einer umfassenden Literaturanalyse zu theoretischen Modellen und Erhebungsmethoden zur Gefahrwahrnehmung bzw. subjektiven Sicherheit ist der Kern der Studie eine empirische Untersuchung, wie objektiv gefährliche Verkehrssituationen bzw. Infrastrukturen wahrgenommen und bewertet werden, und ob es Unterschiede zwischen bestimmten Teilgruppen von Radfahrern gibt.
Auf Basis der Ergebnisse der empirischen Studie sollen schließlich konkrete Ziele für zielgruppengerechte Verkehrssicherheitsarbeit sowie mögliche infrastrukturelle Anpassungen zur Verbesserung der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung abgeleitet werden und damit eine erweiterte Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern schaffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 211-608016
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
FE 82.07788 Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von objektiv gefährlichen Verkehrssituationen für Radfahrer
Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung und -bewertung sowie eine schnelle und angemessene Verhaltensreaktion voraus. Es fehlt derzeit eine aktuelle Übersicht und Diskussion über die Bedeutung und Erfassung der sowie wissenschaftlich fundierte Antworten auf folgende Fragen: Wie lässt sich die Gefahrenwahrnehmung insb. von Radfahrern (und auch MIV-Fahrern) definieren sowie zuverlässig und valide erfassen? Wie lassen sich die psychologischen Konstrukte „subjektive Sicherheit“ und „Gefahrenwahrnehmung und -bewertung“ voneinander abgrenzen? Welche situativen Merkmale (z.B. Infrastruktur, Verkehrsdichte) und personenbezogenen Merkmale (z. B. Einstellungen, Erwartungen, Persönlichkeitseigenschaften) beeinflussen die Gefahrenwahrnehmung? Unter welchen Bedingungen weicht die subjektive Einschätzung einer Gefahr von der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation ab.
Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung und -bewertung sowie eine schnelle und angemessene Verhaltensreaktion voraus. Es fehlt derzeit eine aktuelle Übersicht und Diskussion über die Bedeutung und Erfassung der sowie wissenschaftlich fundierte Antworten auf folgende Fragen: Wie lässt sich die Gefahrenwahrnehmung insb. von Radfahrern (und auch MIV-Fahrern) definieren sowie zuverlässig und valide erfassen? Wie lassen sich die psychologischen Konstrukte „subjektive Sicherheit“ und „Gefahrenwahrnehmung und -bewertung“ voneinander abgrenzen? Welche situativen Merkmale (z.B. Infrastruktur, Verkehrsdichte) und personenbezogenen Merkmale (z. B. Einstellungen, Erwartungen, Persönlichkeitseigenschaften) beeinflussen die Gefahrenwahrnehmung? Unter welchen Bedingungen weicht die subjektive Einschätzung einer Gefahr von der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation ab.
Ziel und Nutzen des Projekts
Ziel des Projektes ist die Erforschung des Zusammenhangs zwischen der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation mit Beteiligung eines Radfahrers auf der einen Seite und der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von Radfahrern (bzw. MIV-Fahrern) auf der anderen Seite. Neben einer umfassenden Literaturanalyse zu theoretischen Modellen und Erhebungsmethoden zur Gefahrwahrnehmung bzw. subjektiven Sicherheit ist der Kern der Studie eine empirische Untersuchung, wie objektiv gefährliche Verkehrssituationen bzw. Infrastrukturen wahrgenommen und bewertet werden, und ob es Unterschiede zwischen bestimmten Teilgruppen von Radfahrern gibt.
Ziel des Projektes ist die Erforschung des Zusammenhangs zwischen der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation mit Beteiligung eines Radfahrers auf der einen Seite und der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von Radfahrern (bzw. MIV-Fahrern) auf der anderen Seite. Neben einer umfassenden Literaturanalyse zu theoretischen Modellen und Erhebungsmethoden zur Gefahrwahrnehmung bzw. subjektiven Sicherheit ist der Kern der Studie eine empirische Untersuchung, wie objektiv gefährliche Verkehrssituationen bzw. Infrastrukturen wahrgenommen und bewertet werden, und ob es Unterschiede zwischen bestimmten Teilgruppen von Radfahrern gibt.
Auf Basis der Ergebnisse der empirischen Studie sollen schließlich konkrete Ziele für zielgruppengerechte Verkehrssicherheitsarbeit sowie mögliche infrastrukturelle Anpassungen zur Verbesserung der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung abgeleitet werden und damit eine erweiterte Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern schaffen.
Auf Basis der Ergebnisse der empirischen Studie sollen schließlich konkrete Ziele für zielgruppengerechte Verkehrssicherheitsarbeit sowie mögliche infrastrukturelle Anpassungen zur Verbesserung der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung abgeleitet werden und damit eine erweiterte Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern schaffen.
ie sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung und -bewertung sowie eine schnelle und angemessene Verhaltensreaktion voraus. Es fehlt derzeit eine aktuelle Übersicht und Diskussion über die Bedeutung und Erfassung der sowie wissenschaftlich fundierte Antworten auf folgende Fragen: Wie lässt sich die Gefahrenwahrnehmung insb. von Radfahrern (und auch MIV-Fahrern) definieren sowie zuverlässig und valide erfassen? Wie lassen sich die psychologischen Konstrukte „subjektive Sicherheit“ und „Gefahrenwahrnehmung und -bewertung“ voneinander abgrenzen? Welche situativen Merkmale (z.B. Infrastruktur, Verkehrsdichte) und personenbezogenen Merkmale (z. B. Einstellungen, Erwartungen, Persönlichkeitseigenschaften) beeinflussen die Gefahrenwahrnehmung? Unter welchen Bedingungen weicht die subjektive Einschätzung einer Gefahr von der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation ab.
ie sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung und -bewertung sowie eine schnelle und angemessene Verhaltensreaktion voraus. Es fehlt derzeit eine aktuelle Übersicht und Diskussion über die Bedeutung und Erfassung der sowie wissenschaftlich fundierte Antworten auf folgende Fragen: Wie lässt sich die Gefahrenwahrnehmung insb. von Radfahrern (und auch MIV-Fahrern) definieren sowie zuverlässig und valide erfassen? Wie lassen sich die psychologischen Konstrukte „subjektive Sicherheit“ und „Gefahrenwahrnehmung und -bewertung“ voneinander abgrenzen? Welche situativen Merkmale (z.B. Infrastruktur, Verkehrsdichte) und personenbezogenen Merkmale (z. B. Einstellungen, Erwartungen, Persönlichkeitseigenschaften) beeinflussen die Gefahrenwahrnehmung? Unter welchen Bedingungen weicht die subjektive Einschätzung einer Gefahr von der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation ab.
Dauer: 999 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Kenntnisse und Erfahrungen in kognitionspsychologischer Grundlagenforschung; nachzuweisen durch: mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
Kenntnisse und Erfahrungen in quantitativen und qualitativen sozialwissenschaftlichen Erhebungsmethoden, nachzuweisen durch: mindestens 2 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
Kenntnisse und Erfahrungen in der Analyse von Straßenverkehrsunfällen; nachzuweisen durch: Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
Kenntnisse und Erfahrungen bzgl. Infrastruktur für Radfahrer; nachzuweisen durch: Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
Vorhandensein von sozialwissenschaftlichem und verkehrswissenschaftlichem Fachpersonal für die Projektdurchführung; nachzuweisen durch: Eigenerklärung 1 über die Verfügbarkeit von Fachkräften mit Nachweis der entsprechenden Qualifikation
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 06:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2022/S 211-608016 (2022-10-28)
Ergänzende Angaben (2022-11-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 159 664 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-15 📅
Name: HFC Human-Factors-Consult GmbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12555
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2023/S 061-179990 (2023-03-22)