Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bewerber müssen folgende Erklärungen abgeben:
Ich wir erkläre(n)
- Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat.
- Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
- Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a. § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereini-gungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auf-trag verwaltet werden,
e. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
h. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetz-buchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafge-setzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten ei-ner rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Füh-rung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steu-ern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Un-ternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach.
- Ich/Wir erkläre(n) gem. § 124 GWB, dass innerhalb der letzten drei Jahre:
1. mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflich-tungen verstoßen hat,
2. mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermö-gen des Unternehmenskein Insolvenzverfahren oder ein vergleichba-res Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat,
3. mein/unser Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Un-ternehmen nach § 123 Abs.3 GWB zuzurechnen ist, nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung be-gangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
4. mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unter-nehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
6. keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in unlauterer Weise in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, bzw. dass alle relevanten Informationen für diese Vergabe aus den vorliegenden Unterlagen hervorgehen, so dass keine Wettbewerbsverzerrung entsteht
7. mein/unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhafterfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eig-nungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
9. mein/unser Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfin-dung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vor-teile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
10. mein/unser Unternehmen weder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationenübermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, noch versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
- Erklärung nach §19 MiLoG , § 21 AEntG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG: Wir/ich erkläre(n), dass innerhalb der letzten drei Jahre kein Ausschlussgrund nach:
1. § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
2. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
3. § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und
4. § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
vorliegt.
Zudem ist eine Unternehmensdarstellung einzureichen.