Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Erklärung über Registereintragungen,
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei.
Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 1-5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich.
Das Formblatt VHB 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Ferner sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
6. unbesetzt,
7. unbesetzt,
8. unbesetzt.
9. unbesetzt
10. unbesetzt.
Die Erklärungen zu Ziff. 6-10 sind gesondert zu unterschreiben und einzureichen.
Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
11. die Erklärungen gem. Nr. 1-5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft,
12. die Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW für andere Unternehmen.
13. Aufgliederung der Einheitspreise (Formblatt VHB 223).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, kann die Vergabestelle dem Bieter aufgeben, die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.