Die Gemeinde Adelmannsfelden beabsichtigt, im Rahmen eines sog. Betreibermodells gem. Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (FörderRiL Gigabit) die Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten. Es sollen Planungsleistungen erbracht werden, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen
Referenznummer: 24174 II 22
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Adelmannsfelden beabsichtigt, im Rahmen eines sog. Betreibermodells gem. Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (FörderRiL Gigabit) die Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten. Es sollen Planungsleistungen erbracht werden, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden.
Die Gemeinde Adelmannsfelden beabsichtigt, im Rahmen eines sog. Betreibermodells gem. Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (FörderRiL Gigabit) die Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten. Es sollen Planungsleistungen erbracht werden, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostalbkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung von Beratungs- und Planungsleistungen für die Errichtung der passiven NGA-Netzinfrastruktur zunächst allein in den hellgrauen NGA-Flecken nach der FörderRiL Gigabit des Bundes. Eine Erweiterung des Auftrags um die sog. "dunkelgrauen Flecken", die derzeit mit mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und Download) versorgt sind und als solche erst ab dem 01.01.2023 förderfähig sind, wird als Option ausgeschrieben. Es sollen Planungsleistungen erbracht werden, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41ff. i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und Besonderer Leistungen. Eine HOAI-Leistung ist jedoch damit nicht Gegenstand der Ausschreibung. Das Leistungsbild jeder Leistungsphase ist abschließend beschrieben in Anlage 2.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung von Beratungs- und Planungsleistungen für die Errichtung der passiven NGA-Netzinfrastruktur zunächst allein in den hellgrauen NGA-Flecken nach der FörderRiL Gigabit des Bundes. Eine Erweiterung des Auftrags um die sog. "dunkelgrauen Flecken", die derzeit mit mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und Download) versorgt sind und als solche erst ab dem 01.01.2023 förderfähig sind, wird als Option ausgeschrieben. Es sollen Planungsleistungen erbracht werden, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41ff. i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und Besonderer Leistungen. Eine HOAI-Leistung ist jedoch damit nicht Gegenstand der Ausschreibung. Das Leistungsbild jeder Leistungsphase ist abschließend beschrieben in Anlage 2.
Bei den grauen NGA-Flecken handelt es sich um diejenigen Gebiete, die nach der vom Ostalbkreis für komplette Ortsteile von Adelmannsfelden durchgeführten Markterkundung auch innerhalb der nächsten 36 Monate nach Ende der Markterkundung nicht mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt werden. Die Markterkundung ist noch unter https://portal.gigabit-pt.de/ einsehbar.
Bei den grauen NGA-Flecken handelt es sich um diejenigen Gebiete, die nach der vom Ostalbkreis für komplette Ortsteile von Adelmannsfelden durchgeführten Markterkundung auch innerhalb der nächsten 36 Monate nach Ende der Markterkundung nicht mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt werden. Die Markterkundung ist noch unter https://portal.gigabit-pt.de/ einsehbar.
Dauer: 12 Tage Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Adelmannsfelden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars "Eigenerklärung Russland-Sanktionen") (Anlage 2, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents)
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars "Eigenerklärung Russland-Sanktionen") (Anlage 2, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents)
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents)
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents)
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents)
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents)
- Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents)
- Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Ausschreibung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Ausschreibung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe für Personenschäden von mind. 3.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) sowie Sach-und Vermögensschäden von mind. 1.500.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe für Personenschäden von mind. 3.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) sowie Sach-und Vermögensschäden von mind. 1.500.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die die Planung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen und die Objektüberwachung zur Errichtung von Gigabit-Breitbandnetzen betreffen. Mindestens ein Referenzprojekt muss zudem im Rahmen des Bundesförderprogramms nach den Maßgaben der Richtlinie der "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt worden sein.
Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR2FL/documents). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die die Planung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen und die Objektüberwachung zur Errichtung von Gigabit-Breitbandnetzen betreffen. Mindestens ein Referenzprojekt muss zudem im Rahmen des Bundesförderprogramms nach den Maßgaben der Richtlinie der "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt worden sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Dauer für die Erstellung einer vorlagefähigen Genehmigungsplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): maximal 20 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektumsetzungskonzept
Kostenkriterium (Name): Höhe des Pauschalhonorars
Kostenkriterium (Gewichtung): maximal 60 Punkte
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Auftraggeber gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Auftraggeber gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 127-361935 (2022-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 450 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Gemeinde Adelmannsfelden hat die Beauftragung von Beratungs- und Planungsleistungen für die Errichtung der passiven NGA-Netzinfrastruktur zunächst allein in den hellgrauen NGA-Flecken nach der FörderRiL Gigabit des Bundes vorgenommen. Eine Erweiterung des Auftrags um die sog. "dunkelgrauen Flecken", die derzeit mit mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und Download) versorgt sind und als solche erst ab dem 01.01.2023 förderfähig sind, wurde als Option ausgeschrieben. Es werden Planungsleistungen erbracht, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41ff. i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und Besonderer Leistungen. Eine HOAI-Leistung war jedoch nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Gemeinde Adelmannsfelden hat die Beauftragung von Beratungs- und Planungsleistungen für die Errichtung der passiven NGA-Netzinfrastruktur zunächst allein in den hellgrauen NGA-Flecken nach der FörderRiL Gigabit des Bundes vorgenommen. Eine Erweiterung des Auftrags um die sog. "dunkelgrauen Flecken", die derzeit mit mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und Download) versorgt sind und als solche erst ab dem 01.01.2023 förderfähig sind, wurde als Option ausgeschrieben. Es werden Planungsleistungen erbracht, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41ff. i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und Besonderer Leistungen. Eine HOAI-Leistung war jedoch nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): max. 20 Punkte
Kostenkriterium (Gewichtung): max. 60 Punkte
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-14 📅
Name: kp engineering GbR
Postort: Schwäbisch Hall
Land: Deutschland 🇩🇪 Schwäbisch Hall
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 430 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Auftraggeber gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Auftraggeber gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 228-654538 (2022-11-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Kirchheim am Ries hat die Beauftragung von Beratungs- und Planungsleistungen für die Errichtung der passiven NGA-Netzinfrastruktur in den grauen NGA-Flecken nach der FörderRiL Gigabit des Bundes vorgenommen. Bei den grauen NGA-Flecken handelt es sich um diejenigen Gebiete, die nach der in der Zeit vom 31.05. - 18.08.2021 vom Ostalbkreis für komplette Ortsteile von Kirchheim am Ries durchgeführten Markterkundung auch innerhalb der nächsten 36 Monate nach Ende der Markterkundung nicht mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt werden.
Es werden Planungsleistungen erbracht, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41ff. i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und Besonderer Leistungen. Eine HOAI-Leistung war jedoch nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Gemeinde Kirchheim am Ries hat die Beauftragung von Beratungs- und Planungsleistungen für die Errichtung der passiven NGA-Netzinfrastruktur in den grauen NGA-Flecken nach der FörderRiL Gigabit des Bundes vorgenommen. Bei den grauen NGA-Flecken handelt es sich um diejenigen Gebiete, die nach der in der Zeit vom 31.05. - 18.08.2021 vom Ostalbkreis für komplette Ortsteile von Kirchheim am Ries durchgeführten Markterkundung auch innerhalb der nächsten 36 Monate nach Ende der Markterkundung nicht mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt werden.
Es werden Planungsleistungen erbracht, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41ff. i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und Besonderer Leistungen. Eine HOAI-Leistung war jedoch nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Hinweis:
Bei der Angabe des Wertes der Beschaffung / der Lose handelt es sich um eine Pflichtangabe. Die genauen Werte werden aufgrund des Geheimwettbewerbs nicht veröffentlicht. Daher ist dort jeweils ein fiktiver Wert von 0,01 EUR angegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Kirchheim am Ries hat die Beauftragung von Beratungs- und Planungsleistungen für die Errichtung der passiven NGA-Netzinfrastruktur in den grauen NGA-Flecken nach der FörderRiL Gigabit des Bundes vorgenommen. Bei den grauen NGA-Flecken handelt es sich um diejenigen Gebiete, die nach der in der Zeit vom 31.05. - 18.08.2021 vom Ostalbkreis für komplette Ortsteile von Kirchheim am Ries durchgeführten Markterkundung auch innerhalb der nächsten 36 Monate nach Ende der Markterkundung nicht mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt werden.
Die Gemeinde Kirchheim am Ries hat die Beauftragung von Beratungs- und Planungsleistungen für die Errichtung der passiven NGA-Netzinfrastruktur in den grauen NGA-Flecken nach der FörderRiL Gigabit des Bundes vorgenommen. Bei den grauen NGA-Flecken handelt es sich um diejenigen Gebiete, die nach der in der Zeit vom 31.05. - 18.08.2021 vom Ostalbkreis für komplette Ortsteile von Kirchheim am Ries durchgeführten Markterkundung auch innerhalb der nächsten 36 Monate nach Ende der Markterkundung nicht mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt werden.
Es werden Planungsleistungen erbracht, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41ff. i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und Besonderer Leistungen. Eine HOAI-Leistung war jedoch nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Es werden Planungsleistungen erbracht, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41ff. i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und Besonderer Leistungen. Eine HOAI-Leistung war jedoch nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Kirchheim am Ries
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-09 📅
Name: GEO DATA GmbH
Postort: Westhausen
Land: Ostalbkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Gabriele Hubel
Referenz Zusätzliche Informationen
Hinweis:
Bei der Angabe des Wertes der Beschaffung / der Lose handelt es sich um eine Pflichtangabe. Die genauen Werte werden aufgrund des Geheimwettbewerbs nicht veröffentlicht. Daher ist dort jeweils ein fiktiver Wert von 0,01 EUR angegeben.