Zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr und zur Rückgewinnung von Kunden nach dem pandemiebedingten Einbruch der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs soll im Rahmen einer Maßnahme, die Teil des Projekts "Modellregion Hannover, Teilprojekt 4" ist, die Einführung eines Flextickets als Tarifangebot im Verkehrsverbund GVH untersucht werden. Dies betrifft insbesondere die Auswirkungen auf Nachfrage und Fahrgeldeinnahmen (Nachfrage- und Einnahmerisiken). Anhand eines zu konzipierenden Modells mehrerer Kundengruppen soll die Tarifkalkulation durchgeführt werden, mit deren Hilfe die Nachfrage- und Einnahmerisiken analysiert und die Tarifparameter festgelegt werden. Das Modell und die Tarifkalkulation sollen regelmäßig anhand der tatsächlich eingetretenen Nachfrage- und Einnahmeneffekte weiterentwickelt werden, damit zum Ende des Modellprojekts eine Übernahme des Angebots in den Regelbetrieb ohne größere Einnahmerisiken stattfinden kann.
Das Flexticket soll sich insbesondere an Kunden richten, die den öffentlichen Personennahverkehr bisher nicht so nutzen, dass der Abschluss eines Abonnements für sie Vorteile böte. Die Konzeption des Angebots sieht vor, dass Kunden mit einem Flexticket Einzelfahrausweise und gegebenenfalls auch Tageskarten zu einem gegenüber dem Normalpreis rabattierten Preis beziehen können. Das Flexticket soll zunächst über die GVH-App angeboten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-22.
Auftragsbekanntmachung (2022-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: CXP4Y6JRQKP
Kurze Beschreibung:
“Zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr und zur Rückgewinnung von Kunden nach...”
Kurze Beschreibung
Zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr und zur Rückgewinnung von Kunden nach dem pandemiebedingten Einbruch der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs soll im Rahmen einer Maßnahme, die Teil des Projekts "Modellregion Hannover, Teilprojekt 4" ist, die Einführung eines Flextickets als Tarifangebot im Verkehrsverbund GVH untersucht werden. Dies betrifft insbesondere die Auswirkungen auf Nachfrage und Fahrgeldeinnahmen (Nachfrage- und Einnahmerisiken). Anhand eines zu konzipierenden Modells mehrerer Kundengruppen soll die Tarifkalkulation durchgeführt werden, mit deren Hilfe die Nachfrage- und Einnahmerisiken analysiert und die Tarifparameter festgelegt werden. Das Modell und die Tarifkalkulation sollen regelmäßig anhand der tatsächlich eingetretenen Nachfrage- und Einnahmeneffekte weiterentwickelt werden, damit zum Ende des Modellprojekts eine Übernahme des Angebots in den Regelbetrieb ohne größere Einnahmerisiken stattfinden kann.
“Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die...”
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Quelle: OJS 2022/S 082-221353 (2022-04-22)