Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (
www.dtvp.de) bereitgestellt. Eine Registrierung ist keine Pflicht, die Vergabeunterlagen können ohne diese abgerufen werden. Da die Kommunikation mit Bietern jedoch ebenfalls über dieses Portal erfolgt, wird eine Registrierung empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieterfragen spätestens bis zehn Kalendertage (04.11.2022) vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden müssen, damit noch eine zeitnahe Beantwortung dieser Bieterfragen im Vergabeportal DTVP erfolgen kann. Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Angebote werden in Textform entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als PDF aus.
Zur Nutzung der Vergabeplattform zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet.
Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben:
- Microsoft Internet Explorer ab Version 9 bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version,
- Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version,
- Google Chrome in der jeweils aktuellen Version,
- Apple Safari ab Version 5.
Um sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden am Vergabeverfahren automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden und die Antworten auf Fragen der Teilnehmenden erhalten, sollten Interessenten sich auf der Vergabeplattform für das Vergabeverfahren registrieren (freiwillige Registrierung). Es obliegt ausschließlich den Teilnehmenden, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich überwacht wird. Ohne Registrierung kann der Erhalt vorstehender Informationen nicht gewährleistet werden. Unternehmen, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig im Projektraum auf der Vergabeplattform informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Zentrale Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen oder Informationen abzugeben, liegt ohne erfolgte Registrierung beim Teilnehmenden. Die Registrierung für die Vergabeplattform ist für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Das vollständige Angebot ist inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln.
Zur Eröffnung zugelassen, sind nur Angebote, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über das DTVP abgegeben worden sind.
Das Angebot ist durch den Bieter inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal abzugeben. Maßgeblich für die Auswertung ist das hierüber vorgelegte Angebot. Bei der elektronischen Abgabe der Angebote genügt die einfache Textform nach § 126b BGB. Eine Angebotsabgabe mittels E-Mail, Fax oder postalisch ist nicht zulässig.
Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim elektronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool, und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des Angebots kommen!
Das Übermittlungsrisiko für die Rechtzeitigkeit eines Angebotes trägt der Bieter.
Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen.
Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber/Bauherr beabsichtigt, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Versicherungsnehmer ist dann der Auftraggeber/Bauherr. Mitversichert sind alle an der Herstellung des Bauwerkes beteiligten Unternehmer, soweit ihre Leistungen nach den VOB als Bauleistung vergeben werden. Versichert sind alle unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen an den versicherten Leistungen und Sachen bis zur Abnahme oder Inbenutzungnahme. Versicherungsort ist die Baustelle. Auch der einfache Diebstahl von eingebauten Sachen und das Glasbruchrisiko gelten als mitversichert. Nicht versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie durch Löschen und Niederreißen bei diesen Ereignissen. Leistungsmängel und Vermögensschäden sind nicht versichert. Ersetzt werden die nachgewiesenen Selbstkosten entsprechend den Bedingungen der ABN (Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber) einschließlich Aufräumkosten. Von jedem Schaden, für den der Auftragnehmer gem. VOB, Teil B, § 7, das Risiko zu tragen hatte, trägt er (500 EUR) selbst. Der anteilige Versicherungsbetrag in Höhe von (0,2%) wird von der anerkannten Schlussrechnungssumme einbehalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRU66ZC