Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung und Lieferung von Mittagessen für Kinder im Grundschulalter als kindgerechte Mischkost einschließlich Bio-Produkten an der Offenen Ganztagsschule Nalbach, nachfolgend zusammenfassend auch „Einrichtung“ genannt.
Kindgerecht bedeutet:
- Berücksichtigung bei der Herstellung der Speisen, z.B. keine übermäßige Würzung
- Berücksichtigung der Essensmenge
- Berücksichtigung bei der Zubereitung des Essens hinsichtlich der Fähigkeit der Kinder beim Verzehr.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Durchschnittlich werden ca. 130 Essen täglich benötigt. Diese Angabe ist nur eine Richtzahl und verpflichtet nicht zur Abnahme. Die genaue Anzahl der zu liefernden Essen (mit Angaben der benötigten Alternativen für Allergiker, Vegetarier, etc.) wird dem Auftragnehmer täglich telefonisch oder per Mail bis spätestens 9:00 Uhr mitgeteilt.
An Wandertagen oder ähnlichen Veranstaltungen, an denen alle oder ein Teil der Kinder nicht ganztägig in der Schule sind, hat der Auftragnehmer nach rechtzeitiger Information eine ausreichende, am Angebotstag frisch zubereitete Kaltverpflegung sicherzustellen. Diese ist auf Anforderung der Schule ggf. auch vor 8.00 Uhr des betreffenden Tages vom Auftragnehmer am Leistungsort, d.h. in der Einrichtung bereitzustellen.
Zur Herstellung und Lieferung eines Schulmittagessens ist ein maximaler Preis in Höhe von 4,00 Euro brutto vorgesehen. Für Sonderkostformen (z.B. Laktose frei) darf kein Aufpreis erhoben werden. Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
Der Auftragnehmer sichert die Versorgung der Einrichtung zu. Die Belieferung erfolgt an Schultagen und den betreuten Ferientagen von Montag bis Freitag bis spätestens 12:00 Uhr außer den Schließtagen und nach vorheriger Abbestellung. Die Einrichtung sieht insgesamt 26 Schließtage pro Schuljahr vor. Die Anlieferung muss sich den Bedürfnissen der Schule unterordnen und ohne Beeinträchtigung des laufenden Schulbetriebes erfolgen. Die festgelegte Anlieferungszeit bis spätestens 12:00 Uhr kann sich aus relevanten schulorganisatorischen Gründen ändern. Dies ist dem Auftragnehmer rechtzeitig mitzuteilen.
Thermoporte zum Transport und elektrische Speisewärmer in der Einrichtung werden vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Die Anlieferung der Speisen erfolgt in die bereit gestellten Speisewärmer bzw. in die Kühlschränke. Warme Speisen müssen bei der Anlieferung mindestens 65°C betragen, kalte Speisen maximal 7°C. Eine Ausnahme gilt für unverarbeitetes Obst, dies kann bei Raumtemperatur geliefert und gelagert werden.
Die Speisen werden nicht gemischt geliefert (Beilagen und Soßen immer getrennt).
Die Warmhaltezeiten der Mahlzeiten vom Zeitpunkt des Abfüllens in Transportbehälter bis zur Ausgabe der Speisen vor Ort dürfen drei Stunden nicht übersteigen. Im Zweifel hat der Auftragnehmer auf Nachfrage des Auftraggebers ein Dokument beizubringen, dass den Zeitpunkt der Abfüllung belegt.
Die Essensausgabe erfolgt durch die Mitarbeiter der Einrichtung. Die Transportbehältnisse und die Speisereste werden vom Auftragnehmer wieder abgeholt. Der Transportraum der Anlieferfahrzeuge ist regelmäßig zu reinigen. Es ist stets auf saubere Arbeitskleidung der anliefernden Personen zu achten.
Weitere Informationen, u.a. zu den Punkten 1. Allgemeines und Auftragsgegenstand, 2. Lieferung und Leistungsort, 3. Leistungsbeginn, Kündigung (inkl. Verlängerungsoption), 4. Leistungsumfang, 5. Leistungsbeschaffenheit (Speisenangebote, Speisepläne), 6. Deklaration und Nachhaltigkeit, 7. Hygiene, 8. Haftung, 9. Bestellung und 10. Rechnungslegung sind der Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.