Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Bauleistungen an den landkreiseigenen Schulen zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt. Die Modernisierung betrifft u.a. die Schule "Fachoberschule Starnberg".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Infrastruktur ELT/FMT/LAN: Fachoberschule Starnberg (DigitalPakt dBIR: Digitale Klassenzimmer und integrierte Fachunterrichtsräume an Schulen)”
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Bauleistungen an den landkreiseigenen Schulen zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Bauleistungen an den landkreiseigenen Schulen zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt. Die Modernisierung betrifft u.a. die Schule "Fachoberschule Starnberg".
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 41863.41 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Starnberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Starnberg, Gautinger Str. 1, Moosstr. 18 und Moosstr. 18 b
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Bauleistungen an den landkreiseigenen Schulen zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Bauleistungen an den landkreiseigenen Schulen zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt. Die Modernisierung betrifft u.a. die Schule "Fachoberschule Starnberg, Standorte Gautinger Str. 1, Moosstr. 18 und Moosstr. 18 b, 82319 Starnberg".
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 41863.41 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-05-09 📅
Datum des Endes: 2022-09-09 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung ist möglich, z.B. bei Gewährleistungsunterbrechung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen: Ein Nachweis der Eignung ist ebenfalls bei den eingesetzten Nachunternehmen/anderen Unternehmen
erforderlich.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen: Ein Nachweis der Eignung ist ebenfalls bei den eingesetzten Nachunternehmen/anderen Unternehmen
erforderlich.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen: Ein Nachweis der Eignung ist ebenfalls bei den eingesetzten Nachunternehmen/anderen Unternehmen
erforderlich.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-04-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-06-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-04-05
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Starnberg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotseröffnung findet elektronisch statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal aumass möglich. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zugelassen.” Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstr. 2
Postort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 815114877629📞
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de📧
Fax: +49 815114811629 📠
URL: https://www.lk-starnberg.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 046-118433 (2022-03-02)