Infrastruktur ELT/FMT/LAN: Staatliches Berufliches Zentrum Starnberg (DigitalPakt dBIR: Digitale Klassenzimmer und integrierte Fachunterrichtsräume an Schulen)

Landkreis Starnberg

Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Bauleistungen an den landkreiseigenen Schulen zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt. Die Modernisierung betrifft u.a. die Schule "Staatliches Berufliches Zentrum Starnberg, Von-der-Tann-Str. 28, 82319 Starnberg".

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-09-15 Auftragsbekanntmachung
2022-10-13 Ergänzende Angaben
2022-12-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroinstallationsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Bauleistungen an den landkreiseigenen Schulen zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt. Die Modernisierung betrifft u.a. die Schule "Staatliches Berufliches Zentrum Starnberg, Von-der-Tann-Str. 28, 82319 Starnberg".
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektroinstallationsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Starnberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstr. 2
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.lk-starnberg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de 📧
Telefon: +49 8151/14877629 📞
Fax: +49 8151/14811629 📠
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av186939-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av186939-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-20 📅
Datum des Beginns: 2022-12-02 📅
Datum des Endes: 2025-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 181-511053
ABl. S-Ausgabe: 181
Zusätzliche Informationen
Die Angebotseröffnung findet in elektronischer Form statt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung ist möglich, z.B. bei Gewährleistungsunterbrechung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Starnberg, Von-der-Tann-Str. 28

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Nachunternehmen/andere Unternehmen: Ein Nachweis der Eignung ist ebenfalls bei den eingesetzten Nachunternehmen/anderen Unternehmen
erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Nachunternehmen/andere Unternehmen: Ein Nachweis der Eignung ist ebenfalls bei den eingesetzten Nachunternehmen/anderen Unternehmen
erforderlich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Nachunternehmen/andere Unternehmen: Ein Nachweis der Eignung ist ebenfalls bei den eingesetzten Nachunternehmen/anderen Unternehmen
erforderlich.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Starnberg
Zusätzliche Informationen: Die Angebotseröffnung findet in elektronischer Form statt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Team 12.21
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av186939-eu 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal aumass möglich. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstr. 2
Postort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Telefon: +49 815114877629 📞
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de 📧
Fax: +49 815114811629 📠
Internetadresse: https://www.lk-starnberg.de 🌏
Quelle: OJS 2022/S 181-511053 (2022-09-15)
Ergänzende Angaben (2022-10-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-13 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 201-570821
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 181-511053
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsfrist/Bindefrist wurde verlängert.
Quelle: OJS 2022/S 201-570821 (2022-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 245-707319
ABl. S-Ausgabe: 245

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-05 📅
Name: EBS Elektrotechnik Stefan GmbH
Postanschrift: Ludwig-Thoma-Str. 39
Postort: Bergkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Dachau 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2022/S 245-707319 (2022-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: DigitalPakt dBIR: Digitale Klassenzimmer und integrierte Fachunterrichtsräume an Schulen. Modernisierung des Beruflichen Zentrums Starnberg, Von-der-Tann-Str. 28 - Infrastruktur ELT/FMT/LAN: Staatliches Berufliches Zentrum Starnberg
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1276251.69 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LRA_EU_66/22
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Bauleistungen an den landkreiseigenen Schulen zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt. Die Modernisierung betrifft u.a. die Schule "Staatliches Berufliches Zentrum Starnberg, Von-der-Tann-Str. 28, 82319 Starnberg".
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Starnberg 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: DP_440_ELT_07
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-05 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 174074.75 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: LRA_EU_66/22_1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: EBS Elektrotechnik Stefan GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EBS Elektrotechnik Stefan GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE212005032
Postleitzahl: 85232
Postort: Bergkirchen
Region: Dachau 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ebs@ebs-elektrotechnik.de 📧

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Starnberg
Nationale Registrierungsnummer: 11711450175
Abteilung: Team 12.21
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Region: Starnberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de 📧
Telefon: +49 8151 14877985 📞

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landkreis Starnberg
Nationale Registrierungsnummer: 11711450175
Abteilung: Team 12.21
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Region: Starnberg 🏙️
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de 📧
Telefon: +49 8151 14877985 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-27+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
In der laufenden Bauausführung wurden zusätzlich Leistungen notwendig. Hierbei mussten mehrere Leistungen erbracht werden, die noch nicht im Hauptauftrag enthalten waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine Verzögerung des Leistungsablaufs verursachen, was mit zusätzlichen Kosten einhergeht. Zudem werden die Änderungen aus technischer Sicht benötigt, um einen reibungslosen Leistungsablauf zu gewährleisten und Folgekosten zu vermeiden. Außerdem belaufen sich die zusätzliche Leistungen im geringe Maße, wodurch eine Neuausschreibung nicht im Verhältnis steht.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Es musste eine größere Anzahl an zusätzlichem selbsthaftenden Abdeckflies erbracht werden. Zudem war das Prüfen der Bohrzonen notwendig und eine Potentialausgleichsleitung war erforderlich. Weiter waren eine Sonderbefestigung, eine Geräteeinbaudose, eine Potentialausgleichsschiene Stahl, eine Verlängerung von BMA-Leitungen, Brandschutzkanäle, Brandschottungen und Regiestunden erforderlich, welche aus dem Hauptauftrag nicht hervorgingen.
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Quelle: OJS 2025/S 019-059235 (2025-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: SBZ_ELT
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Bauleistungen an den landkreiseigenen Schulen zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt. Die Modernisierung betrifft u.a. die Schule "Staatliches Berufliches Zentrum Starnberg, Von-der-Tann-Str. 28, 82319 Starnberg". Es handelt sich um Massenmehrungen in verschiedenen Positionen aufgrund von neunen Anforderungen. Die Bestandsinstallationen können nicht demontiert werden und die bestehenden Installationen müssen in Betrieb gehalten werden. Daher waren Änderungen notwendig an der Umsetzung.
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Beschreibung
Interne Kennung: SBZ_ELT
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten 📦

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 179056.47 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-05+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Planung geänderte Leistungen. Es sind Anpassungen notwendig, die sich aus technischen Anforderungen ergeben (z. B. bestehenden Installationen weiterhin in Betrieb gehalten werden). Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um „Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können“. Dass Änderungsarbeiten vorgenommen werden müssen, konnte nicht vorhergesehen werden und ist technisch notwendig, um die technischen Anforderungen (siehe Benennung der Änderung) zu erfüllen. Die Leistungen sind für den Werkerfolg notwendig. Die Änderungen konnten im Rahmen der Planung nicht vorhergesehen werden. Es handelt sich um Massenmehrungen, die durch nicht vorhersehbare technische Anforderungen entstanden sind. Die technischen Voraussetzungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung anders geplant gewesen. Zudem entstand teilweise ein Mehraufwand durch nicht vorhersehbare Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt waren und daher nicht ausgeschrieben wurden. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um das Gewerk Infrastruktur ELT/FMT/LAN handelt. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 1.102.176,94 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 179.056,47 EUR (brutto).
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Während der Demontagearbeiten der bestehenden Kanalsysteme in den Klassenräumen wurden vermehrt Bestandsinstallationen ersichtlich, welche aus technischen Gründen nicht demontiert werden können. Damit die bestehenden Installationen weiterhin in Betrieb gehalten werden können, müssen die notwendigen Zuleitungen umgezogen, neu gezogen und umgeklemmt werden. Auch ist es hierdurch notwendig zusätzliche Sicherungsgeräte in bestehenden Unterverteilungen nachzurüsten, damit die neuen Stromkreise versorgt werden können. Es handelt sich um Massenmehrungen in verschiedenen Positionen. Im UG mussten auf Grund der überbelegten Kabeltragesysteme zusätzliche neue Kabeltrassen errichtet werden. Des Weiteren wurden umfangreiche Anpassungen der Kabeltragesysteme erforderlich, da die Kabeltrassen in beengten Platzverhältnissen eingebaut und an die bestehenden Installationen angepasst werden müssen. Für die Integrationen der bestehenden Verkabelung und den Austausch der Bestandskanäle wurden zusätzliche Systembauteile der Gerätekanäle erforderlich, damit ein einheitliches Erscheinungsbild in den Räumen erzielt werden können. Zusätzlich wurden zusätzliche Geräteverbindungsdosen erforderlich, um bestehende Installationsgeräte in die neuen Kanäle zu integrieren. Massenmehrungen für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge der Maßnahme erforderlich geworden sind. Massenmehrung für den Potentialausgleich. Damit ein ausfallsicheres und für Störungen wenig anfälliges IT-Netz errichtet werden kann, muss jede IT-Anschlussdose in den Potentialausgleich mit eingebunden werden. Auf Grund der eng dimensionierten bestehenden Kabelkanäle, Rohre und Fußbodenkanäle können die Potentialausgleichsleiter nicht durchgeschleift werden, sondern müssen einzeln angefahren werden. Aufgrund der Raumsituation im neuen Serverraum wurden statt der dort vorgesehenen Laborgestelle nun Schränke vorgesehen. Statt der vorgesehenen jeweils 2 Steckdosenleisten pro Schrank wurden nun 3 Steckdosenleisten vorgesehen. Aufgrund der teilweisen Enge in den Brüstungskanälen wurden statt der vorgesehen Einbaudosen die kleineren Haltebügel auch für normale Steckdosen oder Schalter verwendet. Insbesondere im Keller wurden deutlich mehr Kabel in den hohen Bereichen verlegt. Durch den neuen Unterverteiler in D.01 wurden jeweils 4 zusätzliche Patchpanels sowie zusätzliche Leitungen notwendig.
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Quelle: OJS 2025/S 214-736934 (2025-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Bauleistungen an den landkreiseigenen Schulen zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt. Die Modernisierung betrifft u.a. die Schule "Staatliches Berufliches Zentrum Starnberg, Von-der-Tann-Str. 28, 82319 Starnberg". Im Bauabschnitt 2 müssen die Bodentanks für die Versorgung der Computerarbeitsplätze angepasst werden. Dies ist notwendig, da die Patchleitungen und 230V Versorgungsleitungen auf Grund Platzmangels unzulässig hoch mechanisch belastet werden. Damit mehr Platz für die Leitungen zur Verfügung steht, müssen andere Trägerbereiche im Bodentank eingesetzt werden. Der geringe Platz resultiert aus dem flachen bestehenden Bodenaufbau und der hohen Anzahl der benötigten Versorgungsleitungen.
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2613.13 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-07+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Im Bauabschnitt 2 müssen die Bodentanks für die Versorgung der Computerarbeitsplätze angepasst werden. Dies ist notwendig, da die Patchleitungen und 230V Versorgungsleitungen auf Grund Platzmangels unzulässig hoch mechanisch belastet werden. Damit mehr Platz für die Leitungen zur Verfügung steht, müssen andere Trägerbereiche im Bodentank eingesetzt werden. Der geringe Platz resultiert aus dem flachen bestehenden Bodenaufbau und der hohen Anzahl der benötigten Versorgungsleitungen. Diese Anpassungen führen dazu, dass teilweise auf alternative Materialien zurückgegriffen werden muss. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf nicht zu belasten. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich teilweise um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer hätte einen erhöhten Koordinierungsaufwand und Überwachungsaufwand zur Folge. Dadurch wären Bauzeitverzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Zudem ist ein Wechsel auch aus technischen Gründen nicht sinnvoll, da im Bauabschnitt 2 die Bodentanks für die Versorgung der Computerarbeitsplätze angepasst werden müssen. Dies ist notwendig, da die Patchleitungen und 230V Versorgungsleitungen auf Grund Platzmangels unzulässig hoch mechanisch belastet werden. Damit mehr Platz für die Leitungen zur Verfügung steht, müssen andere Trägerbereiche im Bodentank eingesetzt werden. Der geringe Platz resultiert aus dem flachen bestehenden Bodenaufbau und der hohen Anzahl der benötigten Versorgungsleitungen. Die Koordinierung dieser Umsetzung hätte erhebliche Schwierigkeiten in der Umsetzung verursacht. Die Beauftragung steht in keinem Verhältnis zu einer Neuausschreibung und durch Verzögerungen resultierte Folgekosten. Dies hätte somit beträchtliche Zusatzkosten zur Folge. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um das Gewerk Infrastruktur ELT/FMT/LAN handelt. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 1.102.176,94 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 2.613,13 EUR (brutto).
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Bauabschnitt 2 müssen die Bodentanks für die Versorgung der Computerarbeitsplätze angepasst werden. Dies ist notwendig, da die Patchleitungen und 230V Versorgungsleitungen auf Grund Platzmangels unzulässig hoch mechanisch belastet werden. Damit mehr Platz für die Leitungen zur Verfügung steht, müssen andere Trägerbereiche im Bodentank eingesetzt werden. Der geringe Platz resultiert aus dem flachen bestehenden Bodenaufbau und der hohen Anzahl der benötigten Versorgungsleitungen.
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Quelle: OJS 2025/S 215-738466 (2025-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Bauleistungen an den landkreiseigenen Schulen zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt. Die Modernisierung betrifft u.a. die Schule "Staatliches Berufliches Zentrum Starnberg, Von-der-Tann-Str. 28, 82319 Starnberg". Im Obergeschoss 04 müssen die Bodentanks für die Versorgung der Computerarbeitsplätze angepasst werden. Dies ist notwendig, da die Patchleitungen und 230V Versorgungsleitungen auf Grund Platzmangels unzulässig hoch mechanisch belastet werden. Damit mehr Platz für die Leitungen zur Verfügung steht, müssen andere Trägerbereiche im Bodentank eingesetzt werden. Der geringe Platz resultiert aus dem flachen bestehenden Bodenaufbau und der hohen Anzahl der benötigten Versorgungsleitungen.
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 614.05 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-10+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Im Obergeschoss 04 müssen die Bodentanks für die Versorgung der Computerarbeitsplätze angepasst werden. Dies ist notwendig, da die Patchleitungen und 230V Versorgungsleitungen auf Grund Platzmangels unzulässig hoch mechanisch belastet werden. Damit mehr Platz für die Leitungen zur Verfügung steht, müssen andere Trägerbereiche im Bodentank eingesetzt werden. Der geringe Platz resultiert aus dem flachen bestehenden Bodenaufbau und der hohen Anzahl der benötigten Versorgungsleitungen. Diese Anpassungen führen dazu, dass teilweise auf alternative Materialien zurückgegriffen werden muss. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf nicht zu belasten. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich teilweise um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer hätte einen erhöhten Koordinierungsaufwand und Überwachungsaufwand zur Folge. Dadurch wären Bauzeitverzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Zudem ist ein Wechsel auch aus technischen Gründen nicht sinnvoll, da im Obergeschoss 04 die Bodentanks für die Versorgung der Computerarbeitsplätze angepasst werden müssen. Dies ist notwendig, da die Patchleitungen und 230V Versorgungsleitungen auf Grund Platzmangels unzulässig hoch mechanisch belastet werden. Damit mehr Platz für die Leitungen zur Verfügung steht, müssen andere Trägerbereiche im Bodentank eingesetzt werden. Der geringe Platz resultiert aus dem flachen bestehenden Bodenaufbau und der hohen Anzahl der benötigten Versorgungsleitungen. Die Koordinierung dieser Umsetzung hätte erhebliche Schwierigkeiten in der Umsetzung verursacht. Ein Wechsel des Auftragnehmers steht in keinem Verhältnis zu den anfallenden Kosten einer Neuausschreibung und durch Verzögerungen resultierte Folgekosten. Dies hätte somit beträchtliche Zusatzkosten zur Folge. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um das Gewerk Infrastruktur ELT/FMT/LAN handelt. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 1.102.176,94 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 614,05 EUR (brutto).
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Obergeschoss 04 müssen die Bodentanks für die Versorgung der Computerarbeitsplätze angepasst werden. Dies ist notwendig, da die Patchleitungen und 230V Versorgungsleitungen auf Grund Platzmangels unzulässig hoch mechanisch belastet werden. Damit mehr Platz für die Leitungen zur Verfügung steht, müssen andere Trägerbereiche im Bodentank eingesetzt werden. Der geringe Platz resultiert aus dem flachen bestehenden Bodenaufbau und der hohen Anzahl der benötigten Versorgungsleitungen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 216-742329 (2025-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Bauleistungen an den landkreiseigenen Schulen zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt. Die Modernisierung betrifft u.a. die Schule "Staatliches Berufliches Zentrum Starnberg, Von-der-Tann-Str. 28, 82319 Starnberg". Im Zuge der Installationsarbeiten mussten bestehende Installationen, hier Lautsprecher der ELA-Anlage demontiert werden. Die bestehende Verkabelung wurde erhalten und für den Wiederanschluss neuer Lautsprecher vorbereitet. Die angedachte Installation der neuen Lautsprecher und Inbetriebnahme durch die Rahmenvertragsfirma konnte nicht erfolgen. Die Installationsarbeiten sollen deshalb durch die ausführende Firma erfolgen. Die Installateure sind aufgrund ihrer bisherigen Installationen sehr ortskundig. Sie sind ebenfalls erfahren in ELA-Anlagen.
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4921.25 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-11+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Im Zuge der Installationsarbeiten mussten bestehende Installationen, hier Lautsprecher der ELA-Anlage demontiert werden. Die bestehende Verkabelung wurde erhalten und für den Wiederanschluss neuer Lautsprecher vorbereitet. Die angedachte Installation der neuen Lautsprecher und Inbetriebnahme durch die Rahmenvertragsfirma konnte nicht erfolgen. Die Installationsarbeiten sollen deshalb durch die ausführende Firma erfolgen. Die Installateure sind aufgrund ihrer bisherigen Installationen sehr ortskundig. Sie sind ebenfalls erfahren in ELA-Anlagen. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf nicht zu belasten. Dies stellt den wirtschaftlichsten Weg dar. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich teilweise um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer hätte einen erhöhten Koordinierungsaufwand und Überwachungsaufwand zur Folge. Dadurch wären Bauzeitverzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen (4.921,25) gestanden hätten, geführt. Zudem ist ein Wechsel auch aus technischen Gründen nicht sinnvoll, da die ausführende Firma bereits vor Ort arbeitet und mit den technischen Gegebenheiten vor Ort vertraut ist (Abbau der Lautsprecher). Die Koordinierung dieser Umsetzung hätte erhebliche Schwierigkeiten in der Umsetzung verursacht. Ein Wechsel des Auftragnehmers durch eine Ausschreibung steht in keinem Verhältnis zu den anfallenden Kosten (4.921,25 €) und den durch Verzögerungen resultierenden Folgekosten. Dies hätte somit beträchtliche Zusatzkosten zur Folge. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um das Gewerk Infrastruktur ELT/FMT/LAN handelt. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 1.102.176,94 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 4.921,25 EUR (brutto).
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Zuge der Installationsarbeiten mussten bestehende Installationen, hier Lautsprecher der ELA-Anlage demontiert werden. Die bestehende Verkabelung wurde erhalten und für den Wiederanschluss neuer Lautsprecher vorbereitet. Die angedachte Installation der neuen Lautsprecher und Inbetriebnahme durch die Rahmenvertragsfirma konnte nicht erfolgen. Die Installationsarbeiten sollen deshalb durch die ausführende Firma erfolgen. Die Installateure sind aufgrund ihrer bisherigen Installationen sehr ortskundig. Sie sind ebenfalls erfahren in ELA-Anlagen.
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Quelle: OJS 2025/S 217-746730 (2025-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Bauleistungen an den landkreiseigenen Schulen zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt. Die Modernisierung betrifft u.a. die Schule "Staatliches Berufliches Zentrum Starnberg, Von-der-Tann-Str. 28, 82319 Starnberg". Für die Anpassungsarbeiten der bestehenden Installationen, dem Ausgleich der ungeraden Wände sowie zusätzlichen Mehraufwendungen im Bestand sind zusätzliche Stundenlohnarbeiten notwendig (Regiearbeiten). Die Demontagearbeiten der bestehenden Anlagen waren umfangreicher als vorgesehen. Dementsprechend mussten mehr Vorleistungen wie Freischaltungen von Verteilern und Sicherungsabgängen, Zuordnen von Bestandsleitungen sowie mehr Demontagen von Verteilern, Stahlkonstruktionen, Installationsgeräten durchgeführt werden. Diese Positionen stellen Massenmehrungen der ausgeschriebenen Positionen dar.
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 53480.9 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-12+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Planung geänderte Leistungen. Es sind Anpassungen notwendig, die sich aus technischen Anforderungen ergeben (z. B. Für die Anpassungsarbeiten der bestehenden Installationen, dem Ausgleich der ungeraden Wände sowie zusätzlichen Mehraufwendungen im Bestand, Massenmehrungen). Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um „Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können“. Dass Änderungsarbeiten vorgenommen werden müssen, konnte nicht vorhergesehen werden und ist technisch notwendig, um die technischen Anforderungen (siehe Benennung der Änderung) zu erfüllen. Die Leistungen sind für den Werkerfolg notwendig. Die Änderungen konnten im Rahmen der Planung nicht vorhergesehen werden. Es war von der Planung von einer niedrigeren Anzahl von Demontagearbeiten ausgegangen worden. Es handelt sich um Massenmehrungen, die durch nicht vorhersehbare technische Anforderungen entstanden sind. Zudem entstand teilweise ein Mehraufwand durch nicht vorhersehbare Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt waren und daher nicht ausgeschrieben wurden. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Die Ausführung war so geplant, dass die Arbeiten durchgeführt werden könnten. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um das Gewerk Infrastruktur ELT/FMT/LAN handelt. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 1.102.176,94 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 53.480,90 EUR (brutto).
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Für die Anpassungsarbeiten der bestehenden Installationen, dem Ausgleich der ungeraden Wände sowie zusätzlichen Mehraufwendungen im Bestand sind zusätzliche Stundenlohnarbeiten notwendig (Regiearbeiten). Die Demontagearbeiten der bestehenden Anlagen waren umfangreicher als vorgesehen. Dementsprechend mussten mehr Vorleistungen wie Freischaltungen von Verteilern und Sicherungsabgängen, Zuordnen von Bestandsleitungen sowie mehr Demontagen von Verteilern, Stahlkonstruktionen, Installationsgeräten durchgeführt werden. Diese Positionen stellen Massenmehrungen der ausgeschriebenen Positionen dar.
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Quelle: OJS 2025/S 218-750602 (2025-11-11)