1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbekampagnen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Dienstleistung
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 0
Dauer
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-13
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Neukölln von Berlin
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 30902394405 📠
Quelle: OJS 2022/S 179-505768 (2022-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin
Telefon: +49 30902393707📞
Fax: +49 30902394405 📠
URL: http://www.berlin.de/ba-neukoelln.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kampagne - Schön wie wir
Kurze Beschreibung: Kampagne - Schön wie wir
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 546067.20 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung: Kampagne - Schön wie wir
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 179-505768
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: BzBm_91_22_OV_SchönWieWir
Titel: Kampagne - Schön wie wir
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NEW STANDARD STUDIO Mauracher van Olst GbR
Postanschrift: Lucy-Lameck-Straße 17
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12049
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: start@newstandard.studio📧
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 546067.20 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).