Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zu Erfahrungen bei der strategischen Kommunikationsberatung und Konzeption inkl. Markenentwicklung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): 1. Bewertungskriterium Teilnahmewettbewerb
Erreichbare Punktzahlen:
25 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen lassen kontinuierliche, praktische Erfahrung zu diesem Wertungspunkt erkennen. Es ist erkennbar, dass im Rahmen der Beratung konkrete, messbare Ziele definiert wurden und diese auch vollumfänglich erreicht wurden. Es liegt ein hervorragendes, nachgewiesenes Expertenwissen bei der Entwicklung von Kommunikationsstrategien und der Kundenberatung in diesem Bereich vor. Es ist deutlich erkennbar, dass zielgruppenorientierte Markenbildungen von der strategischen Grundkonzeption bis zur grafischen Umsetzung geleistet wurden. Es liegt ein hervorragendes, nachgewiesenes Expertenwissen bei der strategischen Markenentwicklung vor.
12,5 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen lassen Erfahrung zu diesem Wertungspunkt erkennen. Es ist teilweise erkennbar, dass im Rahmen der Beratung konkrete, messbare Ziele definiert wurden. Es liegt Expertenwissen bei der Entwicklung von Kommunikationsstrategien und der Kundenberatung in diesem Bereich vor. Es ist teilweise erkennbar, dass zielgruppenorientierte Markenbildungen von der strategischen Grundkonzeption bis zur grafischen Umsetzung geleistet wurden. Es liegt Expertenwissen bei der strategischen Markenentwicklung vor.
0 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen lassen Erfahrung zu diesem Wertungspunkt nicht klar erkennen. Es ist nicht erkennbar, dass im Rahmen der Beratung konkrete, messbare Ziele definiert wurden. Expertenwissen bei der Entwicklung von Kommunikationsstrategien und der Kundenberatung wird nicht überzeugend nachgewiesen. Es ist nicht erkennbar, dass zielgruppenorientierte Markenbildungen von der strategischen Grundkonzeption bis zur grafischen Umsetzung geleistet wurden. Expertenwissen bei der strategischen Markenentwicklung wird nicht überzeugend nachgewiesen.
- Angaben zu Erfahrungen bei der Kampagnenkonzeption- und Umsetzung (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): 2. Bewertungskriterium Teilnahmewettbewerb
Erreichbare Punktzahlen:
20 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen lassen kontinuierliche praktische Erfahrung zu diesem Wertungspunkt überdurchschnittlich gut erkennen. Es ist erkennbar, dass im Rahmen der Kampagnenkonzeption konkrete, messbare Ziele definiert und diese in der Umsetzung auch erreicht wurden. Es liegt ein hervorragendes, nachgewiesenes Expertenwissen bei der Kampagnenkonzeption- und Umsetzung vor.
10 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen lassen praktische Erfahrung zu diesem Wertungspunkt erkennen. Es ist teilweise erkennbar, dass im Rahmen der Kampagnenkonzeption konkrete, messbare Ziele definiert wurden. Es liegt ein vertieftes Fachwissen bei der Kampagnenkonzeption- und Umsetzung vor.
0 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen lassen praktische Erfahrung zu diesem Wertungspunkt nicht klar erkennen. Es ist nicht erkennbar, dass im Rahmen der Kampagnenkonzeption konkrete, messbare Ziele definiert wurden. Fachwissen bei der Kampagnenkonzeption- und Umsetzung wird nicht überzeugend nachgewiesen.
- Angaben zur Qualität der Texte (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): 3. Bewertungskriterium Teilnahmewettbewerb
Erreichbare Punktzahlen:
15 Punkte: Die Texte in den Referenzen sind vollumfänglich zielgruppen- und kanalspezifisch aufbereitet. Eine Übersetzung in verständliche und auf die Zielgruppe ausgerichtete Sprache ist klar erkennbar.
7,5 Punkte: Die Texte in den Referenzen sind weitestgehend zielgruppen- und kanalspezifisch aufbereitet. Eine Übersetzung in verständliche und auf die Zielgruppe ausgerichtete Sprache ist teilweise erkennbar.
0 Punkte: Die Texte in den Referenzen lassen keine durchgehende zielgruppen- und kanalspezifische Aufbereitung erkennen. Eine Übersetzung in verständliche und auf die Zielgruppe ausgerichtete Sprache ist nicht durchgehend erkennbar.
- Angaben zur Qualität der Gestaltung und der Bewegtbildkommunikation (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): 4. Bewertungskriterium Teilnahmewettbewerb
Erreichbare Punktzahlen:
15 Punkte: Die Referenzen weisen eine journalistische, emotionalisierende und hochwertige Reportage- und Dokumentationsfotografie und Gestaltung vor. Material aus eigenen Fotoshootings ist erkennbar. Es werden aussagekräftige Illustrationen verwendet. Filme sind prägnant, ästhetisch und emotional ansprechend gestaltet und klar erkennbar auf die Zielgruppe abgestimmt. Verschiedene Filmvarianten (Realfilm, Animation, Erklärfilm) können vorgewiesen werden.
7,5 Punkte: Die Referenzen weisen eine durchschnittliche Gestaltung vor. Material aus eigenen Fotoshootings bzw. Produktionen ist teilweise erkennbar. Die Qualität der Illustrationen oder Filme ist teilweise auf die Zielgruppe abgestimmt.
0 Punkte: Die Referenzen weisen keine journalistische, emotionalisierende und hochwertige Reportage- und Dokumentationsfotografie und Gestaltung vor. Es überwiegt Material aus Bilddatenbanken. Illustrationen oder Filme sind nicht vorhanden.
- Angaben zur Bandbreite der eingesetzten digitalen Kommunikationskanäle (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): 5. Bewertungskriterium Teilnahmewettbewerb
Erreichbare Punktzahlen:
25 Punkte: Referenzen beinhalten die von der VBG verwendeten Kanäle (Print, Unternehmenswebsite, Web-Magazin in Form einer responsiven Website, Newsletter, Social Media) und darüber hinaus noch weitere Kanäle. Die Ausgestaltung der Kanäle ist überzeugend und überdurchschnittlich auf unterschiedliche Zielgruppen abgestimmt. Es werden abwechslungsreiche Gestaltungselemente genutzt, z. B. Infografik, Poster, Umfragen.
12,5 Punkte: Referenzen beinhalten die von der VBG verwendeten Kanäle (Print, Unternehmenswebsite, Web-Magazin in Form einer responsiven Website, Newsletter, Social Media). Die Ansprache verschiedener Zielgruppen in den unterschiedlichen Kanälen ist erkennbar.
0 Punkte: Die aktuell von der VBG verwendeten Kanäle sind in den Referenzen nicht komplett abgedeckt. Es ist keine Ausgestaltung der Kanäle auf unterschiedliche Zielgruppen erkennbar. Es werden keine unterschiedlichen Gestaltungselemente genutzt.
- Mind. 3 Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): (siehe auch "Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb")
Der Bewerber/das geschäftsführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft reicht mindestens drei geeignete Referenzen für mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare und erfolgreich abgeschlossene Projekte in ähnlichem Umfang mit seinem Teilnahmeantrag ein. Die Referenzen müssen insbesondere auf den Bereich Content-Marketing und die strategische Planung von Kommunikationsmaßnahmen und Kampagnen Bezug nehmen und dürfen sich nicht ausschließlich auf Kreativdienstleistungen beziehen. Die Referenzen müssen früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen betreffen, gerechnet vom Datum der Bekanntmachung.
Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
. Name und Adresse des Referenzgebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer (mit der Benennung stimmen wir einer telefonischen Nachfrage der Auftraggeberin beim Referenzgeber zu)
. Namen und Funktionen der beteiligten Agenturmitarbeiter auf Projektleitungs- und Durchführungsebene
. Branche des Kunden
. Gesamtvolumen des Auftrages
. Leistungszeitraum
. Beschreibung des Leistungsgegenstandes, unter Berücksichtigung der in den Kriterien beschriebenen Erwartungshaltung (siehe Bewertungsmatrix TNW)
. Textauszüge, Bild- und Videomaterial, Angaben zu digitalen Kommunikationskanälen
- Schriftliche Präsentation der Agenturkompetenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber/das geschäftsführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft reicht eine schriftliche Präsentation der Agenturkompetenzen ein, aus der hervorgeht:
- wie die Prozesse einschließlich Qualitätskontrollen organisiert sind
- wie Bildredaktion und -archiv aufgebaut und organisiert sind
- ob eine Digital-, Social Media- und Filmredaktion vorhanden sind und wie diese organisiert sind
- Technische und Organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft reicht eine Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz ein.