Kursorische und vertiefte Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 BHO aus verschiedenen Forschungsprogrammen
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Umsetzung verschiedener Forschungsprogramme beauftragt. Im Rahmen dieser Forschungsprogramme wurden Zuwendungen im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbare Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bewilligt. Nach Abschluss der Projekte ist von den Zuwendungsempfängern ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Verwendungsnachweise wurden bisher überwiegend durch das BBSR geprüft.
Mit der kursorischen und vertieften Prüfung soll nun ein externer Dienstleister über einen Rahmenvertrag beauftragt werden.
Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer schriftlich zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage einer konkreten Leistungsbeschreibung per Einzelauftrag auf. Der detaillierte Leistungsumfang, die darauf resultierende Vergütung, die Termine und der Erfüllungsort werden in den jeweils zu erteilenden Einzelaufträgen geregelt.
Der Auftragnehmer hat durch den Abschluss des Rahmenvertrags keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kursorische und vertiefte Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 BHO aus verschiedenen...”
Titel
Kursorische und vertiefte Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 BHO aus verschiedenen Forschungsprogrammen
10.08.03.06-22.01
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Umsetzung verschiedener Forschungsprogramme beauftragt. Im Rahmen dieser Forschungsprogramme wurden Zuwendungen im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbare Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bewilligt. Nach Abschluss der Projekte ist von den Zuwendungsempfängern ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Verwendungsnachweise wurden bisher überwiegend durch das BBSR geprüft.
Mit der kursorischen und vertieften Prüfung soll nun ein externer Dienstleister über einen Rahmenvertrag beauftragt werden.
Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer schriftlich zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage einer konkreten Leistungsbeschreibung per Einzelauftrag auf. Der detaillierte Leistungsumfang, die darauf resultierende Vergütung, die Termine und der Erfüllungsort werden in den jeweils zu erteilenden Einzelaufträgen geregelt.
Der Auftragnehmer hat durch den Abschluss des Rahmenvertrags keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: siehe "Leistungsbeschreibung"
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-23 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option zur Verlängerung bis zum 31.12.2025.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“siehe "Leistungsbeschreibung". Die Ausschreibung erfolgt ohne einen geschätzten Gesamtwert. Daher wird der Wert ohne MwSt. mit 1 Euro angegeben.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe "Eignungskriterien"
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-09
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 239-689138 (2022-12-07)
Ergänzende Angaben (2022-12-12)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 239-689138
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung
Alter Wert
Text:
“Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für...”
Text
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Umsetzung verschiedener Forschungsprogramme beauftragt. Im Rahmen dieser Forschungsprogramme wurden Zuwendungen im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbare Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bewilligt. Nach Abschluss der Projekte ist von den Zuwendungsempfängern ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Verwendungsnachweise wurden bisher überwiegend durch das BBSR geprüft.
Mit der kursorischen und vertieften Prüfung soll nun ein externer Dienstleister über einen Rahmenvertrag beauftragt werden.
Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer schriftlich zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage einer konkreten Leistungsbeschreibung per Einzelauftrag auf. Der detaillierte Leistungsumfang, die darauf resultierende Vergütung, die Termine und der Erfüllungsort werden in den jeweils zu erteilenden Einzelaufträgen geregelt.
Der Auftragnehmer hat durch den Abschluss des Rahmenvertrags keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für...”
Text
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Umsetzung verschiedener Forschungsprogramme beauftragt. Im Rahmen dieser Forschungsprogramme wurden Zuwendungen im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbare Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bewilligt. Nach Abschluss der Projekte ist von den Zuwendungsempfängern ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Verwendungsnachweise wurden bisher überwiegend durch das BBSR geprüft.
Mit der kursorischen und vertieften Prüfung soll nun ein externer Dienstleister über einen Rahmenvertrag beauftragt werden.
Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer schriftlich zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage einer konkreten Leistungsbeschreibung per Einzelauftrag auf. Der detaillierte Leistungsumfang, die darauf resultierende Vergütung, die Termine und der Erfüllungsort werden in den jeweils zu erteilenden Einzelaufträgen geregelt.
Der Auftragnehmer hat durch den Abschluss des Rahmenvertrags keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
Die Ausschreibung wird ohne Gesamtwert ausgeschrieben. Der geschätzte Auftragswert wird daher mit 1 Euro ausgewiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 243-702609 (2022-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Umsetzung verschiedener Forschungsprogramme beauftragt. Im Rahmen dieser Forschungsprogramme wurden Zuwendungen im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbare Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bewilligt. Nach Abschluss der Projekte ist von den Zuwendungsempfängern ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Verwendungsnachweise wurden bisher überwiegend durch das BBSR geprüft.
Mit der kursorischen und vertieften Prüfung soll nun ein externer Dienstleister über einen Rahmenvertrag beauftragt werden.
Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer schriftlich zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage einer konkreten Leistungsbeschreibung per Einzelauftrag auf. Der detaillierte Leistungsumfang, die darauf resultierende Vergütung, die Termine und der Erfüllungsort werden in den jeweils zu erteilenden Einzelaufträgen geregelt.
Der Auftragnehmer hat durch den Abschluss des Rahmenvertrags keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
Die Ausschreibung wird ohne Gesamtwert ausgeschrieben. Der geschätzte Auftragswert wird daher mit 1 Euro ausgewiesen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Problem- und Aufgabenverständnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodisches Vorgehen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeits- und Zeitplan
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 239-689138
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 10.08.03.06-22.01
Titel:
“Kursorische und vertiefte Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 BHO aus verschiedenen Forschungsprogrammen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TÜV Rheinland Consulting GmbH
Postort: Köln
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Quelle: OJS 2023/S 110-345540 (2023-06-05)