Kursorische und vertiefte Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 BHO aus verschiedenen Forschungsprogrammen
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Umsetzung verschiedener Forschungsprogramme beauftragt. Im Rahmen dieser Forschungsprogramme wurden Zuwendungen im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbare Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bewilligt. Nach Abschluss der Projekte ist von den Zuwendungsempfängern ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Verwendungsnachweise wurden bisher überwiegend durch das BBSR geprüft. Mit der kursorischen und vertieften Prüfung soll nun ein externer Dienstleister über einen Rahmenvertrag beauftragt werden. Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer schriftlich zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage einer konkreten Leistungsbeschreibung per Einzelauftrag auf. Der detaillierte Leistungsumfang, die darauf resultierende Vergütung, die Termine und der Erfüllungsort werden in den jeweils zu erteilenden Einzelaufträgen geregelt. Der Auftragnehmer hat durch den Abschluss des Rahmenvertrags keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 10.08.03.06-22.01
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Umsetzung verschiedener Forschungsprogramme beauftragt. Im Rahmen dieser Forschungsprogramme wurden Zuwendungen im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbare Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bewilligt. Nach Abschluss der Projekte ist von den Zuwendungsempfängern ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Verwendungsnachweise wurden bisher überwiegend durch das BBSR geprüft.
Mit der kursorischen und vertieften Prüfung soll nun ein externer Dienstleister über einen Rahmenvertrag beauftragt werden.
Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer schriftlich zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage einer konkreten Leistungsbeschreibung per Einzelauftrag auf. Der detaillierte Leistungsumfang, die darauf resultierende Vergütung, die Termine und der Erfüllungsort werden in den jeweils zu erteilenden Einzelaufträgen geregelt.
Der Auftragnehmer hat durch den Abschluss des Rahmenvertrags keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Umsetzung verschiedener Forschungsprogramme beauftragt. Im Rahmen dieser Forschungsprogramme wurden Zuwendungen im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbare Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bewilligt. Nach Abschluss der Projekte ist von den Zuwendungsempfängern ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Verwendungsnachweise wurden bisher überwiegend durch das BBSR geprüft.
Mit der kursorischen und vertieften Prüfung soll nun ein externer Dienstleister über einen Rahmenvertrag beauftragt werden.
Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer schriftlich zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage einer konkreten Leistungsbeschreibung per Einzelauftrag auf. Der detaillierte Leistungsumfang, die darauf resultierende Vergütung, die Termine und der Erfüllungsort werden in den jeweils zu erteilenden Einzelaufträgen geregelt.
Der Auftragnehmer hat durch den Abschluss des Rahmenvertrags keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-12 📅
Datum des Beginns: 2023-01-23 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 239-689138
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Umsetzung verschiedener Forschungsprogramme beauftragt. Im Rahmen dieser Forschungsprogramme wurden Zuwendungen im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbare Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bewilligt. Nach Abschluss der Projekte ist von den Zuwendungsempfängern ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Verwendungsnachweise wurden bisher überwiegend durch das BBSR geprüft.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Umsetzung verschiedener Forschungsprogramme beauftragt. Im Rahmen dieser Forschungsprogramme wurden Zuwendungen im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbare Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bewilligt. Nach Abschluss der Projekte ist von den Zuwendungsempfängern ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Verwendungsnachweise wurden bisher überwiegend durch das BBSR geprüft.
Mit der kursorischen und vertieften Prüfung soll nun ein externer Dienstleister über einen Rahmenvertrag beauftragt werden.
Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer schriftlich zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage einer konkreten Leistungsbeschreibung per Einzelauftrag auf. Der detaillierte Leistungsumfang, die darauf resultierende Vergütung, die Termine und der Erfüllungsort werden in den jeweils zu erteilenden Einzelaufträgen geregelt.
Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer schriftlich zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage einer konkreten Leistungsbeschreibung per Einzelauftrag auf. Der detaillierte Leistungsumfang, die darauf resultierende Vergütung, die Termine und der Erfüllungsort werden in den jeweils zu erteilenden Einzelaufträgen geregelt.
Der Auftragnehmer hat durch den Abschluss des Rahmenvertrags keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung: siehe "Leistungsbeschreibung"
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Option zur Verlängerung bis zum 31.12.2025.
Beschreibung der Optionen:
siehe "Leistungsbeschreibung". Die Ausschreibung erfolgt ohne einen geschätzten Gesamtwert. Daher wird der Wert ohne MwSt. mit 1 Euro angegeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe "Eignungskriterien"
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 239-689138 (2022-12-07)
Ergänzende Angaben (2022-12-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Umsetzung verschiedener Forschungsprogramme beauftragt. Im Rahmen dieser Forschungsprogramme wurden Zuwendungen im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbare Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bewilligt. Nach Abschluss der Projekte ist von den Zuwendungsempfängern ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Verwendungsnachweise wurden bisher überwiegend durch das BBSR geprüft.
Mit der kursorischen und vertieften Prüfung soll nun ein externer Dienstleister über einen Rahmenvertrag beauftragt werden.
Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer schriftlich zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage einer konkreten Leistungsbeschreibung per Einzelauftrag auf. Der detaillierte Leistungsumfang, die darauf resultierende Vergütung, die Termine und der Erfüllungsort werden in den jeweils zu erteilenden Einzelaufträgen geregelt.
Der Auftragnehmer hat durch den Abschluss des Rahmenvertrags keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
Die Ausschreibung wird ohne Gesamtwert ausgeschrieben. Der geschätzte Auftragswert wird daher mit 1 Euro ausgewiesen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Umsetzung verschiedener Forschungsprogramme beauftragt. Im Rahmen dieser Forschungsprogramme wurden Zuwendungen im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbare Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bewilligt. Nach Abschluss der Projekte ist von den Zuwendungsempfängern ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Verwendungsnachweise wurden bisher überwiegend durch das BBSR geprüft.
Mit der kursorischen und vertieften Prüfung soll nun ein externer Dienstleister über einen Rahmenvertrag beauftragt werden.
Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer schriftlich zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage einer konkreten Leistungsbeschreibung per Einzelauftrag auf. Der detaillierte Leistungsumfang, die darauf resultierende Vergütung, die Termine und der Erfüllungsort werden in den jeweils zu erteilenden Einzelaufträgen geregelt.
Der Auftragnehmer hat durch den Abschluss des Rahmenvertrags keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
Die Ausschreibung wird ohne Gesamtwert ausgeschrieben. Der geschätzte Auftragswert wird daher mit 1 Euro ausgewiesen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge